Netflix und Co. sollen Filmabgaben nach FFG zahlen

Wie die Europäische Kommission in Brüssel entschieden hat, sollen Video-on-Demand-Anbieter wie etwa Netflix zur Zahlung von Filmabgaben nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) herangezogen werden können, selbst wenn sie ihren Sitz im Ausland haben. Zwar ist eine solche Regelung bereits im aktuellen FFG sowie in der für 2017 geplanten Novelle enthalten, konnte jedoch wegen Zweifeln an ihrer Vereinbarkeit mit der europäischen Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie (AVMD-Richtlinie) bisher nicht angewendet werden. Die Entscheidung der EU-Kommission hat nun aber Klarheit geschaffen.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, bezeichnete die Entscheidung als großen Erfolg für die deutsche Filmwirtschaft. Da große VoD-Anbieter mit Sitz im Ausland auch den deutschen Markt dominieren und damit von der deutschen Filmförderung profitieren würden, müssten sie sich ebenso wie alle anderen Verwerter und Nutznießer von FFG-geförderten Filmen auch an der deutschen Filmförderung beteiligen. „Es liegt im Interesse aller EU-Mitgliedstaaten zu verhindern, dass VoD-Anbieter allein aus steuer- oder abgaberechtlichen Gründen ihre Firmensitze innerhalb der EU wählen. Das verzerrt den europäischen Standortwettbewerb im Filmbereich. Politisch muss gelten: Wir bekämpfen nicht nur Steueroasen, sondern auch Abgabeoasen in Europa“, so Grütters weiter.

Die EU-Kommission hatte vor fast zwei Jahren ein beihilferechtliches Prüfverfahren eingeleitet, um die Vereinbarkeit von Vorschriften im Filmförderungsgesetz, nach denen VoD-Anbieter mit Sitz im Ausland zur Filmabgabe herangezogen werden können, mit der AVMD-Richtlinie festzustellen. Angesichts der nunmehr vorliegenden Entscheidung der Europäischen Kommission im beihilferechtlichen Prüfverfahren können die betreffenden Anbieter nun von der Filmförderungsanstalt (FFA) zur Abgabe herangezogen werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesregierung.

Weitere aktuelle Beiträge

dju warnt vor Medienkonzentration

Die geplante Mehrheitsübernahme von ProSiebenSat.1 durch den Konzern MediaForEurope (MFE) wirft nach Einschätzung der Deutschen Journalistinnen und Journalisten Union (dju) in ver.di und der Europäischen Journalisten Föderation (EFJ) grundlegende Fragen für die Medienvielfalt in Europa auf.
mehr »

ZDF bündelt Sendeplätze

„Konstruktive Dokus statt schlechter Nachrichten“ – so präsentiert das ZDF seine Dokumentationsreihe „plan b“. Die halbstündigen Filme haben sich dem konstruktiven Journalismus verschrieben. Seit 2017 zeigen sie mögliche Lösungen oder alternative Wege für gesellschaftliche Probleme. Rund 35 Mal pro Jahr sind die Dokumentationen bisher am späteren Samstagnachmittag zu sehen. Ab dem 7. September muss sich „plan b“ im ZDF aber einen Sendeplatz am Sonntagnachmittag mit der 30-minütigen Umwelt-Dokumentationsreihe „planet e“ teilen.
mehr »

Das Recht an der eigenen Stimme

KI bereitet vielen Menschen Kopfzerbrechen. Wer kreativ arbeitet, sorgt sich um künftige Aufträge. So geht es auch vielen Sprecher*innen in Deutschland, die mit ihrer Stimme in Hörspielen für Bilder im Kopf sorgen oder in Filmen bekannte Hollywood-Größen charaktervoll in Szene setzen. Deswegen fordert der Verband Deutscher Sprecher:innen e.V. (VDS) klare Regeln. Ein Urteil des Landgerichts Berlin gibt ihnen Rückenwind.
mehr »

Der Betriebsrat ist ganz großes Kino

Dass sich der Einsatz für Mitbestimmung lohnt, zeigt der große Erfolg der Beschäftigten des Dresdner Rundkinos. Der Betriebsrat des Cineplex in  Dresden räumt den 2. Platz des Sächsischen Mitbestimmungspreises 2025 vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ab. Die Auszeichnung ehrt das besondere Engagement der Kolleg*innen , die im Dezember letzten Jahres unter schwierigen Bedingungen erstmals erfolgreich einen Betriebsrat gründeten.
mehr »