Wie der Deutsche Presserat in einer Pressemitteilung bekanntgegeben hat, habe man sich mit der Innenministerkonferenz (IMK) auf die Wiedereinführung des bundeseinheitlichen Presseausweises mit Signum des IMK-Vorsitzenden ab 2018 geeinigt. Die Vorsitzende des Trägervereins des Deutschen Presserats und Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalustinnen- und Journalisten-Union Cornelia Haß begrüßt die Vereinbarung als klares Votum für die Förderung professioneller journalistischer Arbeit: „Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten und trägt damit auch zu höherer Akzeptanz journalistischer Arbeit bei.“
2008 hatte die Innenministerkonferenz beschlossen, den Presseausweis nicht mehr durch den Verweis auf den IMK-Vorsitzenden zu autorisieren. Seit 2009 gab es daher keinen bundeseinheitlichen Presseausweis mehr. Der für die nun getroffene Vereinbarung federführende niedersächsische Innenminister Boris Pistorius hob die Bedeutung der Einigung hervor, mit der es nach Jahren des Stillstands gelungen sei, wieder ein transparentes Verfahren mit objektiven Kriterien für die Vergabe von Presseausweisen unter dem Dach des Deutschen Presserates zu schaffen. „Wir müssen die Arbeit der hauptberuflichen Journalisten schützen, dazu gehört natürlich ein bundeseinheitlicher und damit für die Presse genauso wie für die Behörden verlässlicher Presseausweis“, so Pistorius.
Der bundeseinheitliche Presseausweis mit IMK-Signum soll es Journalistinnen und Journalisten erleichtern, sich gegenüber Behörden und Polizei als anerkannte Vertreterin bzw. anerkannter Vertreter der Presse auszuweisen. Die Vorsitzende des Trägervereins des Deutschen Presserats und dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß sieht in der Vereinbarung zwischen Deutschem Presserat und IMK deshalb vor allem ein klares Signal für die Stärkung der Akzeptanz professioneller journalistischer Arbeit: „Wir fördern damit die professionelle journalistische Arbeit ganz praktisch und verwirklichen damit eines unserer wesentlichen Ziele. Das Verfahren, auf das wir uns mit der IMK verständigt haben, legt transparente Kriterien fest, nach denen Journalistinnen und Journalisten einen Presseausweis beantragen und Medienverbände einen solchen in Zukunft ausstellen können.
Künftig wird eine gemeinsame „Ständige Kommission“ von Presserat und Innenministerkonferenz darüber entscheiden, welche Presseverbände die Voraussetzungen für die Ausgabe des bundeseinheitlichen Presseausweises erfüllen. Die Kommission wird paritätisch mit je zwei vom Deutschen Presserat und von der IMK entsandten Mitgliedern besetzt.