Presseausweise

Ansehen und Bedeutung als Qualitätsnachweis erhalten

Die Innenminister haben entschieden. Ab 2009 wird der bundeseinheitliche Presseausweis nicht mehr durch den Verweis auf den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz auf der Rückseite autorisiert. Der 1993 an die Stelle früherer Vereinbarungen getretene Briefwechsel zur Ausgabe der Presseausweise zwischen den Innenministern und den ausstellungsberechtigten Verbänden wird aufgehoben. Für 2008 behält der bisherige Presseausweis mit dem Aufdruck der Innenminister allerdings seine Gültigkeit.

Die bislang ausstellungsberechtigen Verbände – dju in ver.di/Fachbereich Medien, DJV, BDZV und VDZ sowie seit 2008 Freelens und VDS – haben mit Bedauern auf diesen Beschluss der Innenministerkonferenz reagiert. Zugleich kündigten sie an, dass der Presseausweis als qualifiziertes Legitimationsinstrument und Arbeitsmittel der Journalistinnen und Journalisten in der gewohnten Qualität erhalten werde.
Dem stand das Ansinnen der Innenminister entgegen, den Kreis der Aussteller ebenso auszuweiten wie den Kreis derjenigen, die künftig einen Presseausweis erhalten dürfen (M 6/06, M 11/07). Dabei sollte der bisher tragende Begriff der haupt­beruflichen journalistischen Tätigkeit als Grundlage für die Ausstellung eines Presseweises aufgeweicht werden.
Wir werden nun unserem einheitlichen und bundesweit anerkannten Ausweis Ansehen und Bedeutung als Qualitätsnachweis erhalten, indem wir ihn weiterhin nach den gleichen strengen Kriterien vergeben wie bisher – gemeinsam mit den Verbänden, die sich mit uns auf diese verantwortliche Verfahrensweise geeinigt haben. Die Reputation und Verlässlichkeit dieser Verbände ist unser Gütesiegel. Polizisten, Behörden, Justiz, denen dieser ­Ausweis vorgelegt wird, sollen sich darauf verlassen können, dass hier ein Journalist seinem gesellschaftlichen Auftrag im öffentlichen Interesse nachgeht.
„Und daran wird er sich auch nicht durch einen fehlenden IMK-Hinweis auf der Rückseite hindern lassen“, so der stellv. dju-Vorsitzende Manfred Protze. „Sollte das die Absicht gewesen sein, so wird dieser Versuch ins Leere gehen. Journalisten lassen sich dadurch nicht von ihrer Aufgabe abhalten, Ereignisse zu beobachten und zu dokumentieren. Allerdings haben wir keinerlei Verständnis dafür, dass diese Aufgabe durch die Änderung der bewährten Zusammenarbeit zwischen Innenministern und seriösen deutschen Journalisten – und Verlegerverbänden unnötig erschwert wird“.
Wer diese Legitimation von Ausweis und Beruf in Frage stellt, muss sich nach seinem Verständnis von Journalismus und seinem Interesse an journalistischer Berufsausübung fragen lassen. Muss sich fragen lassen, ob er die Medien von Ereignissen und Schauplätzen fernhalten will. Wer will dann künftig nach welchen Regeln und Kriterien entscheiden, welcher Journalist, welche Berichterstatterin an welchem Ort zugelassen ist? Und vor allem, wie schnell, wie zeitnah wird er das dann tun wollen? Ausschluss der Öffentlichkeit durch selbstverschuldeten Zeitverzug?
Das würde sich einreihen in den ganzen Katalog von Maßnahmen der letzten Monate, die schon für alle Bürger nachteilig und bedenklich sind, aber den gebotenen Schutz von journalistischer Tätigkeit, von Redaktionen, von Informantenschutz und Zeugnisverweigerungsrecht leider völlig außer Acht lassen – die Stichworte Telekommunikationsüberwachung, Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchungen mögen genügen: Hony soit qui mal y pense.

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