VG Wort: Autoren entgehen Millionenbeträge
Eine Verfassungsbeschwerde hat die VG Wort gegen das Urteil des Bundesgerichtshofes zu Urheberrechtsabgaben auf Drucker angekündigt. Der BGH hatte in einem Grundsatzurteil am 6. Dezember 2007 entschieden, dass für Drucker keine Vergütungspflicht nach den bis Ende 2007 geltenden Regelungen im Urheberrechtsgesetz bestehe.
Mit einem Drucker könne nicht allein vervielfältigt werden und innerhalb einer Gerätekombination mit Scanner und PC bestünde bereits eine Vergütungspflicht für Scanner, begründete der I. Zivilsenat des BGH seine Entscheidung (Az.: I ZR 94/05). Dass mehr als die Hälfte der urheberrechtlich relevanten Texte, die mit einem PC-Drucker vervielfältigt werden, aus dem Internet stammen, ist nach Ansicht des höchsten deutschen Zivilgerichts nicht erheblich, da die Autoren häufig mit deren Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch einverstanden seien. Der BGH hob damit ein Urteil des OLG Stuttgart von 2005 auf, dass Hewlett-Packard zur Zahlung von 1,4 Millionen Euro Drucker-Abgaben für die Vergangenheit verurteilt hatte.
Das BGH-Urteil widerspreche der herrschenden Auffassung in Rechtslehre und Rechtsprechung, begründete VG-Wort-Vorstand Ferdinand Melichar die geplante Verfassungsbeschwerde. Durch das Urteil würden Autoren und Verlagen Millionenbeträge entgehen. Seit Anfang dieses Jahres gilt ohnehin das neue Urheberrecht, das jedes Gerät in einer Kette vergütungspflichtig macht. Allerdings drohen der VG Wort durch den sogenannten „Zweiten Korb“ jetzt doch bereits kurzfristig Einnahmeausfälle, berichtete Melichar auf der Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft am 19. Januar 2008. Die Gerätehersteller bestreiten die Weitergeltung der bisherigen Tarife für die Gerätevergütungen und drohen, ihre Zahlungen um zwei Drittel zu kürzen.
Einen Sieg hat die VG Wort mit der Entscheidung des BGH vom 30. Januar errungen, als er einen Revisionsantrag von Hewlett-Packard zurückgewiesen hat. Das Gericht gab damit in diesem Fall endgültig der Position der VG Wort recht, wonach für Multifunktionsgeräte mit festem Vorlagendach die gesetzlich festgelegten Vergütungssätze zur Abgeltung urheberechtlich relevanter Vervielfältigungen zu bezahlen sind. In dem Musterverfahren hatte Hewlett-Packard die Ansicht vertreten, für diese Geräte sei nur der deutlich geringere Scanner-Tarif zu entrichten.