Am Wochenende treffen sich in Koblenz die Vertreter_innen rechtspopulistischer Parteien aus ganz Europa und wieder einmal ist eine freie Berichterstattung unerwünscht. Die öffentlich-rechtlichen Sender, aber auch einzelne Vertreter_innen anderer Medien werden von den Veranstaltern des Treffens ausgesperrt, weil ihre Berichterstattung gefärbt sei. Eine Begründung, die reichlich absurd ist!
Zutritt zum Koblenzer Treffen der Fraktion im Europaparlament „Europa der Nationen und der Freiheit“ (ENF), dem u.a. die AfD angehört, erhalten lediglich die Journalist_innen der dpa sowie ausländische Medien. Alle anderen sollen bei einer Pressekonferenz mit Informationen aus zweiter Hand abgespeist werden. Wieder einmal zeigen die AfD und ihre europäischen Verbündeten, wie sie zu den Grundwerten unserer demokratischen Gesellschaft, wie sie zu Presse- und Meinungsfreiheit stehen. Ausgerechnet diejenigen, die allenthalben den diffamierenden Kampfbegriff der „Lügenpresse“ verwenden und „den Medien“ pauschal eine irreführende oder sogar bewusst falsche Berichterstattung vorwerfen, wollen einer fundierten und umfassenden Berichterstattung über ihre politischen Aktivitäten einen Riegel vorschieben?
Das ist ebenso absurd wie die Begründung des Journalistenboykotts durch den nordrhein-westfälischen AfD-Landeschef und Mitorganisator des Treffens Marcus Pretzell. Der behauptet – wohlgemerkt ohne dies zu belegen – dass die Berichterstattung über seine Partei nicht den journalistischen Grundsätzen entspreche. Dabei vergisst er allerdings, dass hierzulande aus gutem Grund weder Parteien noch staatliche Institutionen darüber entscheiden, ob Berichterstattung journalistischen Standards entspricht oder nicht. Dafür gibt es die funktionierenden Organe der Selbstkontrolle, etwa den Deutschen Presserat. Dessen Sprecher hat übrigens erst kürzlich darauf hingewiesen, dass niemand von jenen, die das Kampfwort „Lügenpresse“ im Munde führen, bisher versucht hat, in einem ordentlich geführten Prüfungsverfahren beim Presserat den Vorwurf der Lüge, also der Falschberichterstattung, mit Tatsachen zu untermauern.
Anstatt die berechtigte Empörung der Journalist_innen über ihren Ausschluss von dem rechtspopulistischen Kaffeekränzchen unzutreffend als „Katzenjammer im Journalistenzirkus“ zu kommentieren, sollte Pretzell also lieber vor der eigenen Haustür kehren. Dumm nur, dass das Affengebrüll im AfD-Zirkus juristisch auf schwachen Beinen steht. Ganz im Gegensatz zum Katzenjammer der Journalist_innen. Die könnten sich nämlich auf das europäische Grundrecht der Pressefreiheit berufen, sagt Ulrich Karpenstein, Spezialist für Europarecht von der Kanzlei „Redeker Sellner Dahs“ heute in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.). Ein selektiver Ausschluss und damit eine Diskriminierung unter Berufung auf vorausgegangene Berichterstattung seien demnach unzulässig.
Vor diesem Hintergrund darf man sich nun zumindest wundern, warum die ausgeschlossenen Medienvertreter_innen trotz Protesten und der ARD-Ankündigung, rechtliche Schritte prüfen zu wollen, ihr Grundrecht bisher nicht eingefordert haben.