ZDF-Reporterin scheitert mit Klage

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Das Arbeitsgericht Berlin hat in seinem Urteil die Klage der ZDF-Reporterin Birte Meier wegen Gehaltsdiskriminierung gegenüber einigen ihrer männlichen Kollegen abgewiesen. Wie „Spiegel Online“ berichtet, habe das Gericht keine ausreichenden Indizien für Diskriminierung feststellen können. Die Situation der Kollegen, auf die Meier sich bezogen habe, sei nicht mit der ihren vergleichbar gewesen.

Die ZDF-Reporterin, die für das Magazin Frontal 21 recherchiert und produziert, hatte herausgefunden, dass einige ihrer Kollegen für den gleichen Job netto mehr verdienen als sie brutto und zunächst über Jahre versucht, mit ihrem Arbeitgeber ein höheres Gehalt auszuhandeln. Als dies nicht gelang, hat ihr Anwalt beim Berliner Arbeitsgericht eine Klageschrift eingereicht, die sich unter anderem auf den „Job-to-Job-Vergleich“ in der europäischen Rechtsprechung beruft, nach dem gleichwertige Tätigkeiten nicht unterschiedlich entlohnt werden dürften.

Der ZDF-Anwalt hat hingegen argumentiert, dass die von Meier genannten Kollegen über mehr Berufserfahrung verfügten. Auf die Frage der Klägerin an den Vorsitzenden Richter, warum dann einige Kollegen mit weniger Berufserfahrung trotzdem mehr verdienten als sie, antwortete dieser: „Weil die Kollegen besser verhandelt haben? Das nennt man Kapitalismus.“ Nicht nur mit dieser Äußerung hatte Arbeitsrichter Michael Ernst während der Verhandlung ziemlichen Unmut erregt. So wies er die kinderlose Meier auch darauf hin, dass Schwangerschaften ein Grund für weniger Berufserfahrung und damit für eine geringere Entlohnung von Frauen seien. Zudem stimmte er den ZDF-Anwälten zu, als diese erklärten, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Sender und Klägerin aufgrund der Klage zerrüttet sei und sie deshalb gedenken, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Verstoß gegen das Maßregelverbot, nach dem einem Arbeitnehmer kein Nachteil daraus entstehen darf, dass er seine Rechte in Anspruch nimmt.

Meier und ihr Anwalt haben dann auch laut „Berliner Zeitung“ einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter erwogen. Diese Option sei allerdings fallengelassen worden, um den Fortgang des Prozesses vor der nächst höheren Instanz nicht zu verzögern. In dieser Sache ist das letzte Wort demnach offenbar noch nicht gesprochen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Nicaraguas bedrohte Medien

Die Diktatur des nicaraguanischen Präsidentenpaars Daniel Ortega und Rocio Murillo hat in den letzten Jahren immer mehr Journalist*innen ins Exil getrieben. Unter erschwerten Bedingungen berichten Menschen wie Lucía Pineda vom Nachrichtenkanal "100% Noticias" oder Wendy Quintero nun aus dem Ausland. Für diese Arbeit nehmen sie stellvertretend für viele andere am 26. November 2024 den Menschenrechtspreis der Friedrich-Ebert-Stiftung entgegen.
mehr »

Österreich: Gefahr für die Pressefreiheit

In Österreich ist die extrem rechte FPÖ bei den Nationalratswahlen stärkste Kraft geworden. Noch ist keine zukünftige Koalition etabliert. Luis Paulitsch erklärt im Interview, welche Entwicklungen in der österreichischen Medienlandschaft zu erwarten sind, sollten die FPÖ und ihr Spitzenkandidat Herbert Kickl an der Regierung beteiligt werden. Paulitsch ist Jurist, Zeithistoriker und Medienethiker. Von 2019 bis 2024 war er Referent des Österreichischen Presserats, dem Selbstkontrollorgan der österreichischen Printmedien;  seit 2024 bei der Datum Stiftung für Journalismus und Demokratie.
mehr »

KI beinflusst Vielfalt in den Medien

Künstliche Intelligenz kann journalistische Texte in verschiedene Sprachen übersetzen und damit viel mehr Nutzer*innen ansprechen. Gleichzeitig kann sie aber auch Stereotype, die in diesen Texten enthalten sind, verfestigen. Gefahren und Chancen von KI-Anwendungen im Journalismus standen im Fokus der diesjährigen NxMedienkonferenz der Neuen deutschen Medienmacher*innen (NdM), die sich für mehr Vielfalt in den Medien einsetzen.
mehr »

ARD & ZDF legen Verfassungsbeschwerde ein

Nachdem die Ministerpräsident*innen auf ihrer Jahreskonferenz Ende Oktober keinen Beschluss zur Anpassung des Rundfunkbeitrags ab 2025 fassten, haben heute ARD und ZDF Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßt die Initiative.
mehr »