ZDF-Reporterin scheitert mit Klage

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Das Arbeitsgericht Berlin hat in seinem Urteil die Klage der ZDF-Reporterin Birte Meier wegen Gehaltsdiskriminierung gegenüber einigen ihrer männlichen Kollegen abgewiesen. Wie „Spiegel Online“ berichtet, habe das Gericht keine ausreichenden Indizien für Diskriminierung feststellen können. Die Situation der Kollegen, auf die Meier sich bezogen habe, sei nicht mit der ihren vergleichbar gewesen.

Die ZDF-Reporterin, die für das Magazin Frontal 21 recherchiert und produziert, hatte herausgefunden, dass einige ihrer Kollegen für den gleichen Job netto mehr verdienen als sie brutto und zunächst über Jahre versucht, mit ihrem Arbeitgeber ein höheres Gehalt auszuhandeln. Als dies nicht gelang, hat ihr Anwalt beim Berliner Arbeitsgericht eine Klageschrift eingereicht, die sich unter anderem auf den „Job-to-Job-Vergleich“ in der europäischen Rechtsprechung beruft, nach dem gleichwertige Tätigkeiten nicht unterschiedlich entlohnt werden dürften.

Der ZDF-Anwalt hat hingegen argumentiert, dass die von Meier genannten Kollegen über mehr Berufserfahrung verfügten. Auf die Frage der Klägerin an den Vorsitzenden Richter, warum dann einige Kollegen mit weniger Berufserfahrung trotzdem mehr verdienten als sie, antwortete dieser: „Weil die Kollegen besser verhandelt haben? Das nennt man Kapitalismus.“ Nicht nur mit dieser Äußerung hatte Arbeitsrichter Michael Ernst während der Verhandlung ziemlichen Unmut erregt. So wies er die kinderlose Meier auch darauf hin, dass Schwangerschaften ein Grund für weniger Berufserfahrung und damit für eine geringere Entlohnung von Frauen seien. Zudem stimmte er den ZDF-Anwälten zu, als diese erklärten, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Sender und Klägerin aufgrund der Klage zerrüttet sei und sie deshalb gedenken, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Verstoß gegen das Maßregelverbot, nach dem einem Arbeitnehmer kein Nachteil daraus entstehen darf, dass er seine Rechte in Anspruch nimmt.

Meier und ihr Anwalt haben dann auch laut „Berliner Zeitung“ einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter erwogen. Diese Option sei allerdings fallengelassen worden, um den Fortgang des Prozesses vor der nächst höheren Instanz nicht zu verzögern. In dieser Sache ist das letzte Wort demnach offenbar noch nicht gesprochen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Zwischen Abendprogramm und Algorithmus

Die aktuelle ARD/ZDF-Medienstudie zeigt eine Mediennutzung ohne Wachstum. Ältere bleiben beim linearen TV-Programm, Jüngere wechseln zu digitalen Plattformen und KI-Tools. Für Sender und Redaktionen verschärft sich damit ein zeitlicher Wettbewerb, den Reichweitenzahlen allein nicht mehr abbilden.
mehr »

Mentale Belastungen im Journalismus

Immer mehr Journalist*innen fühlen sich in ihrem Beruf unwohl. Der Druck ist in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Zum einen werden Menschen, die journalistisch tätig sind, über Hasspostings in den sozialen Medien angefeindet. Zum anderen steigt der interne Druck durch Arbeitsverdichtung und Vorgesetzte. Mit Helpline bietet „Netzwerk Recherche“ seit einigen Jahren ein telefonisches Gesprächsangebot – anonym, vertraulich und kostenlos.
mehr »

Der WDR halbiert sich selbst

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hat heute weitreichende Pläne zur Verknappung des Programmangebots, Stellenstreichungen und Beschäftigungsabbau für freie Mitarbeiter*innen bekanntgegeben. Dies betrifft zunächst 76 noch nicht genannte Programmangebote und bis 2030 eine Halbierung der bisher 600 Programmformate. ver.di kritisiert die massiven Einschnitte.
mehr »

VG-Wort: Die fetten Jahre sind vorbei

In diesen Tagen bekommen Urheber*innen wieder Post der VG Wort: die Mitteilungen über die zweite jährliche Ausschüttung, der so genannte Mitteilungsbrief. Für Journalist*innen bedeutet das hauptsächlich die Tantiemen für im Internet veröffentlichte Texte, die sogenannte METIS-Ausschüttung.
mehr »