Linke: Mindesthonorar für Selbständige nötig

"Digitale Tagelöhner? Mindesthonorare für (Solo-)Selbstständige" – Die Linke-Fraktion im Bundestag lud am 10. März 2017 zu einem öffentlichen Fachgespräch. Foto: Linksfraktion im Bundestag

Mindesthonorare für (Solo-)Selbstständige? Seit 2015 debattiert Die Linke Sinn und Machbarkeit einer solchen, an den gesetzlichen Mindestlohn angelehnten Idee, die auch „digitalen Tagelöhnern“ nützen soll. Bei einem öffentlichen Fachgespräch erörterten Mitglieder der Parlamentsfraktion jetzt mit Betroffenen und potenziellen Verbündeten eine solche Forderung. Auch ver.di-Vertreter waren eingeladen.

Nach internen Debatten, parlamentarischen Anfragen zur Lage von Selbstständigen und einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages 2016 hatte sich die Idee konkretisiert. Mit einem Fraktionsbeschluss zu Selbstständigen und dem Vorschlag „branchenspezifischer Mindesthonorare“ reagiert Die Linke auf allgemeine und doch differenzierte Entwicklungen in der modernen Erwerbsarbeit, die mittlerweile 2,3 Millionen Menschen betreffen. Wesentliches Ziel – so Petra Sitte, Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken, am 10. März im Deutschen Bundestag – sei es, dass auch die wachsende Schar der neuen Selbständigen von ihrer Arbeit leben können und in den Schutz der Sozialversicherungssysteme einbezogen werden müssten.

Wie unterschiedlich sich die praktischen Erfahrungen von Soloselbständigen und ihren Auftraggebern aktuell darstellen, wurde in einem ersten Panel deutlich, als neben dem Geschäftsführer der Plattform helpling – ein Marktplatz für haushaltsnahe Dienstleistungen – auch eine Clickworkerin und der Vorsitzende der AG DOK zu Wort kamen. Ebenfalls für die Filmbranche sprach Guntram Schuschke vom Verein fairTV, der in bestimmten Entwicklungen eine „Gefahr für die ganze Gesellschaft“ ausmachte. Aus dem Publikum wurde das Bild von Journalist_innen, von bildenden Künstler_innen und solchen aus der freien Theaterszene, durch Honorarkräfte in der Weiterbildung, Übersetzerinnen, Designer oder IT-Spezialisten vervollständigt.

Organisation hilft, ist aber nicht alles

Klar wurde in einem zweiten Themenkreis, dass sich neben den Gewerkschaften – allen voran ver.di und die IG Metall – verschiedene spezialisierte Verbände und Vereine, oft auf rein ehrenamtlicher Basis, um Vernetzung kümmern. Allen geht es um Interessenvertretung und Erfahrungsaustausch. Christophe Knoch, Sprecher der Koalition der Freien Szene Berlin, die sich als „offenen Aktionsplattform“ versteht, sprach von „tieferen Gemeinsamkeiten“ etwa zwischen freien Szenenbildnern und Tänzern, die daraus folgten, dass sich im Arbeitsumfeld eine klares „Teile und Herrsche herausgebildet“ habe. Soloselbstständige seien „Erwerbstätige zweiter Klasse“, erklärte Jan-Peter Wahlmann, Vorstand der Allianz Deutscher Designer, wo zwar seit 38 Jahren ein Tarifvertrag gelte, sich die Einzelnen jedoch angesichts des endlichen Auftragsvolumens „praktisch gegenseitig die Preise kaputt machen“. Robert Fuß vom Projekt FairCrowdwork der IG Metall, erläuterte neue Geschäftsmodelle plattformbasierter Arbeit, die das Normalarbeitsverhältnis weiter auflösten und mit einer Abwälzung wirtschaftlicher Risiken auf die Soloselbstständigen einhergingen. Die Selbstständigen „aus der Konkurrenzfalle herauszuholen und sie für die Solidargemeinschaft zu gewinnen“, sei wichtig, könne aber nur gelingen, wenn zunehmend Standards gesetzt und Markttransparenz geschaffen würden, erklärte Veronika Mirschel vom ver.di-Referat Selbstständige. Organisation sei sinnvoll, um Durchsetzungskraft zu erhöhen und den Einzelnen rechtliche Schwierigkeiten im Umgang mit ihren Auftraggebern abzunehmen. Quintessenz: Das Problem sozialer Absicherung gelte allgemein, wenngleich dort, wo etwa die Künstlersozialkasse greift, bessere Bedingungen herrschen als in Bereichen ohne jede Absicherung. Organisation löse das Problem nicht allein, es seien auch Politik und Gesetzgeber gefragt: in Sachen Lohngleichheit oder Kündigungs- bzw. Diskriminierungsschutz für Selbständige. Auch Ausnahmeregelungen vom Kartellrecht, die Preisabsprachen bis zu gewissen Umsatzgrenzen gestatten könnten, seien womöglich sinnvoll. Doch wurde auch die Verantwortung der Einzelnen betont, sich um die eigene Krankenversicherung und Altersvorsorge zu kümmern. Dazu wurde ein „Soloselbstständigen-Führerschein“ angeregt, der den Erwerb betriebswirtschaftlicher Kenntnisse einschließen solle.

Untergrenze, aber keine Selbstbeschränkung

Im abschließenden Panel ging es direkt um das branchenspezifische Mindesthonorar. Längst nicht alle Diskutant_innen konnten sich mit der Forderung anfreunden – zumeist, wie Designer Wahlmann, weil der Ansatz die Gefahr berge, dadurch „Honorare nach unten zu zementieren“. Die Sprecherin der Hamburger ver.di-Arbeitsgruppe Freie und Honorarkräfte in der Weiterbildung warb energisch für „möglichst hohe Honorarforderungen, um die Leute zu mobilisieren“. Auch die Juristin Prof. Ursula Rust, Uni Bremen, sah im Mindesthonorar nicht die Lösung für eine nötige soziale Sicherung von Selbständigen, die neben Kranken- und Pflegeversicherung sowie Alterssicherung auch eine vernünftige Versicherung gegen Arbeits- resp. Auftragslosigkeit einschließen müsse. Mindesthonorare bezeichnete ver.di-Vertreter Gunter Haake von der mediafon Selbständigenberatung als „nicht ausreichend“. Er forderte stattdessen „gesellschaftlich vereinbarte Mindestrahmen, zu denen soziale Sicherungssysteme dazugehören“. Diskutanten regten an, nach Österreich zu blicken, wo es eine Versicherungspflicht für Selbstständige gebe und etwa die staatliche Filmförderung strikt an soziale Absicherung und Gender-Quoten geknüpft seien.

Linken-Vertreterin Sitte warb dafür, die Mindesthonorarforderung nicht mit dem persönlichen Exstenzminimum gleichzusetzen, sondern als Voraussetzung zu betrachten, „seiner Profession nachzugehen“. Auch Mitbestimmungsfragen für Selbstständige stellten sich angesichts der Veränderung der Arbeitsverhältnisse. Bei den Clickworkern regte sie an, „die hinter den Plattformen stehenden Auftraggeber für Sozialabgaben in die Pflicht zu nehmen“. Auch Haake hielt das für richtig, sei eine solche Auftraggeberabgabe nach Outsourcing doch ein „Ausgleich für vorenthaltenen Lohn“. Schwierig sei deren Durchsetzung, da die Plattformen ja nicht nur in Deutschland, sondern quasi weltweit operierten. Selbst nationale Tarifvereinbarungen wie Vergütungsregeln würden massenhaft unterlaufen. Dennoch müsse „eine Grenze nach unten“ dringend gezogen werden.

Etwas, das weniger nach 8,50 Euro klingt

Mehrere Redner_innen aus der Medienbranche plädierten für einen Paradigmenwechsel hin zu Tagessätzen statt Zeilenhonoraren und zu „angemessenen“ oder „empfohlenen“ Honorarhöhen. „Honorardumping“ ließe sich sehr wohl definieren, erklärte etwa Henry Steinhau vom Vorstand der Freischreiber, der kritisierte, dass Verleger bei der Honorierung freier Fotografen und Texter „längst den Zustand der Sittenwidrigkeit“ erreicht hätten. Teilnehmer schlugen vor, alternativ von „Basis- oder Grundhonorar“ zu sprechen, „was weniger nach 8,50 Euro klingt“.

Linke-Parteivorsitzende Katja Kipping sah es abschließend zwar als „hilfreich, eine Analogie zum gesetzlichen Mindestlohn aufzumachen“, versprach dennoch weiteres Nachdenken über die „Mindesthonorar“-Forderung. Eine wichtige Aufgabe der Oppositionspartei sei es, mehr Problembewusstsein für die Situation der Selbstständigen zu schaffen. Neben sozialen Garantien und dem Schutz vor Armut gehe es „um Solidarität als Weg heraus aus dem Unterbietungswettbewerb“. Die Linke wolle das mit weiteren Anträgen und Gesetzesinitiativen in der Arbeitsmarktpolitik voranbringen.

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