BGH votiert klar für Presseauskunftsrecht

Die dju in ver.di begrüßt das am 16. März 2017 ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs zum Presseauskunftsrecht als klares Votum für den Informationsanspruch von Journalisten. Der I. Zivilsenat des BGH hatte damit den presserechtlichen Auskunftsanspruch auch gegenüber Aktiengesellschaften anerkannt, die im Bereich der Daseinsvorsorge tätig sind.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte mit seinem Urteil (Az. I ZR 13/16) einem Journalisten Recht gegeben, der von einem als Aktiengesellschaft organisierten Wasser- und Energieversorger Auskünfte zur möglichen Finanzierung SPD-naher Internetblogs verlangt hatte. Bekanntlich sind Behörden nach den Pressegesetzen der Länder zur Auskunft verpflichtet. Das Gericht entschied nun auch hier für den Auskunftsanspruch, indem es den Begriff der Behörde auf Unternehmen der Daseinsvorsorge ausgedehnte. Es folgt damit seiner eigenen Rechtsprechung in früheren Fällen. Zuvor hatten das Landgericht Essen und das Oberlandesgericht Hamm die Klage des Journalisten ganz oder in Teilen abgewiesen. Der Bundesgerichtshof sieht das beklagte Unternehmen dagegen als auskunftspflichtige Behörde im Sinne von § 4 Abs. 1 des Landespressegesetzes von Nordrhein-Westfalen an.

Cornelia Haß, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di, begrüßte das Urteil und erklärt: „Auskunftsrechte sind elementarer Bestandteil von Pressefreiheit. Gerade dem Staat, Verwaltung, Behörden und Justiz müssen Journalistinnen und Journalisten genau auf die Finger schauen können, um ihrer Rolle als vierter Gewalt in der Demokratie gerecht zu werden. Diese Rolle ist nun ein weiteres Mal höchstrichterlich bestätigt worden. Das ist gut so und wichtig.“ Diese Rolle würde gern negiert, wenn Transparenz einmal nicht recht erwünscht sei. Haß weiter: „Es ist zu erwarten, dass das BGH-Urteil zu den in den Landespressegesetzen verankerten Auskunftsrechten gegenüber Unternehmen in kommunaler Hand dazu führt, dass diese sich auskunftsfreudiger zeigen. Damit zeigt gerade dieses Urteil erneut, wie hoch der Stellenwert von Auskunftsrechten generell ist. Die Ansprüche gegenüber Bundesbehörden müssen daher unbedingt in einem Bundespressegesetz geregelt werden. Das ist überfällig.“

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