Mit einem „Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit“ will die neue Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Journalisten und Informanten vor Zugriffen der Staatsanwaltschaft besser schützen. „Medienangehörige müssen ihrer Aufgabe, staatliches Handeln zu kontrollieren und Missstände aufzudecken frei und ungehindert nachkommen können“, sagte die Ministerin Anfang April der Welt am Sonntag. Dafür wolle die Bundesregierung die nötigen Rahmenbedingungen schaffen, „indem wir das Einfallstor für Ermittlungen wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat schließen und die Regelungen zur Beschlagnahme verschärfen.“ Kein Journalist mache sich dann mehr strafbar, wenn er lediglich ihm zugespieltes Material veröffentliche, heißt es.
Wiederholt ermittelte die Staatsanwaltschaft in den letzten Jahren gegen Journalisten und behinderte sie in ihrer Arbeit. Als Mittel zum Zweck diente dafür der §353b des deutschen Strafgesetzbuches, der Amtsträgern eine bis zu fünf Jahre lange Freiheitsstrafe androht, wenn sie Dienstgeheimnisse ausplaudern. Journalisten wurde aufgrund dieses Paragraphen eine „Beihilfe zum Geheimnisverrat“ unterstellt, um eine Rechtfertigung für die Durchsuchung von Redaktionsräumen, die Beschlagnahme von Computern und Dokumenten zu haben und somit an Informationsquellen zu gelangen. So geschehen bei einer Razzia in den Räumen des Magazins Cicero 2005. Vom Bundesverfassungsgericht wurde diese Aktion 2007 als verfassungswidrig verurteilt und der grundgesetzlich garantierte Wert des Redaktionsgeheimnisses hervorgehoben. Gesetzgeberische Konsequenzen waren angesagt, blieben aber bis heute aus – trotz zahlreicher Proteste von Organisationen und Verbänden, darunter auch der dju in ver.di. Nun will sich das Kabinett noch vor der Sommerpause damit befassen.
Auch im Falle der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung – ebenfalls eine Bedrohung für die Freiheit der Medien und der Bürger insgesamt – musste in Deutschland erst das Bundesverfassungsgericht einschreiten, um dieses Gesetz als grundgesetzwidrig zu verwerfen. So geschehen am 2. März.
Doch während wir hierzulande um den wichtigen Informantenschutz kämpfen, niemand jedoch für die Verbreitung von Meinung und Information ins Gefängnis muss, steht es weltweit nach wie vor schlecht um die Pressefreiheit. Lang ist die Liste ihrer Feinde. Massiv sind die Verletzungen und Bedrohungen, zu viele Medienschaffende sterben bei der Ausübung ihres Berufes. Viele dieser Verbrechen werden nicht aufgeklärt.
An der Spitze der Negativliste von „Reporter ohne Grenzen“ finden sich Eritrea, Nordkorea und Turkmenistan. Iran und China heben sich als „Cyberpolizei“ unrühmlich hervor. Websites werden blockiert oder gesperrt, Internetcafes überwacht. 72 Menschen sitzen in China im Gefängnis, weil sie versuchten, im Netz frei zu kommunizieren. Nach Angaben von ROG griffen im vergangenen Jahr die Behörden in 60 Ländern in das Netz ein.
Es gibt also noch viel zu tun für freie Berichterstattung rund um den Globus und für ein freies World Wide Web, nicht nur am 3. Mai, dem „Tag der Pressefreiheit“.