Zitat-Streit: Gericht stärkt Journalisten

Justitia Foto: Hermann Haubrich

„Dieses Urteil stärkt selbständige Journalisten, die nicht in größeren Zeitungsredaktionen tätig sind“, kommentiert ver.di ein Urteil des Landgerichts Köln. Es hatte die Klage eines Tübinger AfD-Politikers gegen einen Ulmer Journalisten zurückgewiesen und dabei den Umfang journalistischer Sorgfaltspflicht konkretisiert.

Dem Spruch komme weitreichendere Bedeutung zu, erklärt Siegfried Heim, ver.di-Landesfachbereichsleiter Medien in Baden-Württemberg, nach Vorliegen der umfangreichen schriftlichen Urteilsbegründung in einer Pressemitteilung.

Der Journalist Ralf Grimmiger hatte im Februar 2016 auf seiner Webseite ulm-news ein dem AfD-Politiker Markus Fronmeier zugeschriebenes Zitat veröffentlicht, das sich als falsch herausstellte. Das Kölner Gericht hat die von Fronmeier gegen Grimmiger deshalb angestrengte Klage am 26. April 2017 zurückgewiesen. Der Journalist habe seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt und sei nicht gezwungen gewesen, die Richtigkeit des vermeintlichen Zitats vor der Veröffentlichung zu überprüfen, so die Richter. Grimminger hatte die Passage einem SPD-Aufruf für eine Demonstration gegen eine AfD-Veranstaltung entnommen. Das sei eine glaubwürdige, wenn auch nicht privilegierte Quelle gewesen, so die Kammer. Eine Nachfrage bei Fronmeier selbst wäre nur notwendig gewesen, wenn „ihm eine offensichtlich untypische Äußerung zugeschrieben worden wäre“. Doch Aussagen ähnlichen Inhalts waren dem Politiker wohl nachzuweisen. Er „sage diesen linken Gesinnungsterroristen, diesem Partienfilz ganz klar: wenn wir kommen, dann wird aufgeräumt, dann wird ausgemistet…“, hatte Fronmeier etwa auf einer Veranstaltung in Erfurt geäußert.

Das Gericht wertete das Recht der freien Meinungsäußerung in diesem Fall höher als die Prüfpflicht der Presse. Auch dass Grimmiger das falsche Zitat erst nach einem Verifizierungsversuch einige Stunden später von seiner Seite löschte, sahen die Richter als angemessene Frist. Der AfD-Mann war mit einer Einstweiligen Verfügung gegen die Verbreitung des Zitats vorgegangen, die der Journalist allerdings nicht akzeptiert hatte.

Hinsichtlich Prüfpflicht und Reaktionszeit seien bei selbständigen Journalisten und Lokalportalen andere Maßstäbe anzulegen als an große Redaktionen, argumentierte das Landgericht Köln. Der Richterspruch schütze Journalisten vor ungerechtfertigten Angriffen und stärke selbständige Berufskolle_ginnen, bekräftigt Siegfried Heim für ver.di. Grimmiger war in der aufwendigen Streitsache mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz unterstützt worden.

Gegen das Urteil (LG Köln Az. 28 O 162/16) ist noch Berufung beim Oberlandesgericht möglich.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Faire Honorare für Filmvermittlung

Die AG Filmvermittlung legt erstmals einen Honorarrahmen für freischaffende Filmvermittler*innen vor und macht damit auch auf die prekäre Erwerbssituation in der Branche aufmerksam. Für die Honorare zieht der Verein den Basishonorarrechner Kultur von ver.di heran.
mehr »

ver.di übt Kritik an ZDF-Intendant

Der Vorgang der Ausladung der Musiker Igor Levit und Danger Dan aus der 100. Ausgabe des Satire-Magazins „Die Anstalt“ (Sendetermin am 21. Juli 2026) wirft große Wellen. Der Auftritt wurde durch eine kurzfristige Entscheidung des ZDF-Intendanten Norbert Himmler verhindert. Daran übt auch der ver.di-Bundesvorstand starke Kritik.
mehr »

Politische Ausladung: ZDF sagt Auftritt ab

Ein neues Lied von Igor Levit und Danger Dan heißt "Keine Angst" und erscheint zum 17. Juli 2026. Es handelt vom möglichen Widerstand gegen eine zunehmende politische und gesellschaftliche Faschisisierung, wie sie weltweit und auch in Deutschland zu beobachten ist. Ein Auftritt der Künstler mit dem Song sollte ebenfalls für die 100. Sendung von "Die Anstalt" aufgezeichnet werden, die am 21. Juli 2026 erscheint. Dann lud das ZDF Danger Dan und Igor Levit kurzfristig aus.
mehr »

RSF: Kritik an Reform der Nachrichtendienste

Die Bundesregierung möchte dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich mehr Befugnisse einräumen, das hat sie am 14. Juli 2026 in einer 700-seitigen Stellungnahme dargelegt. Der Schutz von Journalist*innen und ihren Quellen wird darin systematisch abgebaut, kritisiert Reporter ohne Grenzen (RSF). Und das ist nur ein Kritikpunkt an der Reform, die an anderer Stelle als "unanständig" kritisiert wurde.
mehr »