Verleger Timo Busch hat sich bei seinen Plänen, ein Medienimperium aufzubauen und die größte Plattform für Kreative auf die Beine zu stellen, offenkundig verzettelt. Bereits Ende Mai hat er – unbemerkt von der Öffentlichkeit – für die Busch KGaAG einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung beim zuständigen Amtsgericht in Köln gestellt. Eine Möglichkeit, um sich von Schulden zu befreien – und über die eigene Insolvenzmasse zu verfügen.
Dass der durch den Kauf der Gruner + Jahr Entertainment Media zum Chef eines Fachverlages für die Unterhaltungsindustrie aufgestiegene Verleger Timo Busch in finanziellen Schwierigkeiten steckt, darüber bestanden zuletzt keine Zweifel mehr. Mitarbeiter_innen und Autor_innen mussten extrem gekürzte Honorare hinnehmen, sie teilweise einklagen oder monatelang darauf warten (M berichtete). Die als Holding fungierende Busch GmbH, die inzwischen in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien gewandelt wurde, scheint die angekündigte Erfolgsstory nicht zu einem Happy End bringen zu können.
Wie Meedia berichtet, sollen Abfindungszahlungen sowie weitere Umbaumaßnahmen dafür sorgen, dass Busch einen millionenschweren Schuldenberg anhäuft: mit insgesamt rund 5 Millionen Euro „steht er bei Gläubigern in der Kreide“ – darunter Geldhäusern wie der Commerzbank sowie dem börsennotierten Außenwerber Ströer – mit einem Darlehen unter einer Million Euro.
Alle als Sparmaßnahmen angedachten Schritte wie Entlassungen, Auslagerung von Titeln („Blickpunkt: Film“, „Games Markt“ und „MusikWoche“) haben bislang nicht zum Erfolg geführt bzw. das Gegenteilt bewirkt. Die daraus resultierenden Schulden dürften letztlich zum Antrag auf Insolvenz geführt haben.
Bitter ist das vor allem für viele feste freie Autor_innen. „Es ist alles sehr gruselig. Ich bin ja noch mit einem blauen Auge davon gekommen, aber es gibt auch Kollegen, bei denen geht es um andere Summen“, erzählt eine Betroffene. Ein Autor, bei dem 15 000 Euro Honorare ausstehen, habe gar Privatinsolvenz anmelden müssen. Viele liefen derzeit hinter kleineren Summen hinterher.
Die Insolvenz in Eigenverantwortung findet unter Aufsicht eines Sachwalters – in diesen Fall dem Kölner Rechtsanwalt Jens Schmidt von der Kanzlei Runkel Schneider Weber aus Wuppertal – statt.