Entgegen einer ersten Erklärung ist der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) doch bereit, für die Festlegung der Bildhonorare im Rahmen der gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen in die vom Gesetz vorgesehene Schlichtungsstelle zu gehen.
Die Tabellen für Bildhonorare waren bei den am 1. Februar 2010 in Kraft getretenen Vergütungsregeln frei geblieben, weil eine Einigung nicht möglich war. Stattdessen gab es Empfehlungen zu angemessenen Bildhonoraren des BDZV einerseits und von dju und DJV andererseits sowie die Vereinbarung, über die Höhe der Bildhonorare 2011 erneut Verhandlungen aufzunehmen.
In der vierten Verhandlungsrunde am 29. September 2011 erklärte die Verlegerseite, dass höhere Bildhonorare als die bereits 2010 von ihrer Seite als „angemessen“ empfohlenen innerhalb des BDZV nicht durchsetzbar seien. Mit der Erklärung, dass der BDZV für die Schlichtung nicht „ermächtigt“ sei, wurden die Verhandlungen beendet.
Diesen Rechtsstandpunkt hält der Verlegerverband zwar aufrecht, erklärte aber am 30. November, dass er nunmehr durch die Vollmacht einzelner Verlage, die für rund zwei Drittel der Gesamtauflage stehen, zur Schlichtung „bevollmächtigt“ sei. Es wird also zur Schlichtung kommen. Gleichzeitig waren für 2012 bereits in den Vergütungsregeln Gespräche über deren Umsetzung und die Honorarhöhen (Text) vereinbart worden. Bei den Zeitschriften geht es demnächst ins neunte (!) Verhandlungsjahr. Nächster Termin (der 41.) ist am 28. Februar.