Von Erfolg gekrönt
Von Karin Wenk | Allerorten wird gespart – besser gesagt, gestrichen. Angesetzt wird vor allem bei jenen, die in einem freien Beschäftigungsverhältnis stehen. In vielen Medienbetrieben ist das derzeit gang und gäbe. So muss vielen Verlagen eine angemessene Vergütung abgerungen werden, nicht selten auf dem Rechtsweg. Bemühungen, die erneut von Erfolg gekrönt wurden.
Der Deutsche Journalisten-Verband und die dju in ver.di konnten vor dem Landgericht Hamburg einen Sieg für freie Fotojournalistinnen und -journalisten über die Heinrich Bauer Achat KG erreichen. Nach dem Urteil (Az. 312 O 703/09) vom 5. Mai sind wesentliche Regelungen in den neuen Bauer-Verträgen mit freien Fotojournalisten rechtswidrig und unwirksam. Eine vorhergehende Fassung war bereits durch einstweilige Verfügung verboten worden. Auch mit den aktuellen Bedingungen ist der Verlag jetzt erstinstanzlich in erheblichem Umfang gescheitert. Rechtswidrig in den Bauer-Konditionen sind vor allem die Honorarbedingungen. Sie gehen erheblich zu Lasten der Freien. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars, mit dem sämtliche Leistungen und Rechte für Nutzungen vor allem in Objekten der Bauer Media Group abgegolten werden sollten, ist unzulässig. Das gilt ebenso für ein Pauschalhonorar, mit dem auch unbekannte Nutzungsarten und die Nutzung durch kooperierende Dritte bezahlt sein sollten. Die monierten Bedingungen des Verlags wurden vom Gericht als nicht angemessen eingestuft. Untersagt hat das Gericht auch eine Klausel, wonach Schadensersatzansprüche des Urhebers wegen der unterlassenen Urhebernennung ausgeschlossen sein sollten, auch wenn sie auf fahrlässigem Handeln des Verlagsberuhten. Schließlich hat das Gericht die verwendete Haftungsklausel für rechtswidrig erklärt. Danach sollten die Fotografen den Verlag von allen ihm durch Dritte rechtskräftig auferlegten Kosten freistellen.
dju-Bundesgeschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen hofft vor allem auf die Signalwirkung des aktuellen Richterspruchs: „Honorarbedingungen, die die Rechte von Journalistinnen und Journalisten schmälern und ihnen unangemessen Risiken aufbürden, haben keine Chance mehr.“ Offensichtlich! Denn erst im März wurde Medienriese Springer von der Justiz in die Schranken gewiesen. Ihm wurde untersagt wichtige Passagen seiner Knebelverträge für freie Journalisten zu nutzen (M 4/2010). Und seit dem 1. Februar gelten neue Vergütungsregeln für Freie an Tageszeitungen. Freilich – sie müssen nun gemeinsam durchgesetzt werden. Kampagne Fair Pay: http://dju.verdi.de
Neues Gebührenmodell
Von Günter Herkel | Weg von der allgemeinen gerätebezogenen Gebühr, hin zu einer Haushaltsabgabe – so lautet der Vorschlag des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof, der im Auftrag von ARD und ZDF Anfang Mai in Berlin ein entsprechendes Gutachten vorstellte. Die Anstalten begrüßten den Vorschlag unisono. Schon im Juni wollen die Ministerpräsidenten darüber beraten. Da die Parteien sich in dieser Frage weitgehend einig sind, könnte das neue Modell bereits ab 2013 wirksam werden.
„Einfach, leicht vollziehbar, unausweichlich und Grundrechte schonend“ soll die geräteunabhängige Haushalts- und Betriebsstättenabgabe sein. Eine begrüßenswerte Zielsetzung, zugleich ein überfälliger Schritt. Es wird allerhöchste Zeit, die bisherige Gebührenpflicht an die technologische Entwicklung anzupassen. Denn der Empfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, des Rundfunks schlechthin, ist längst nicht mehr nur über konventionelle Geräte wie Radioapparat und Fernseher möglich. Die Haushaltsgebühr beseitigt die Zweifel, ob und wann ein Zweitgerät, ein Autoradio oder ein PC im Arbeitszimmer angemeldet werden müssen. Sie beseitigt auch den Streit darüber, ob für hybride Endgeräte wie Smartphones eine zusätzliche Gebühr erhoben werden darf.
„Mit einem neuen Gebührensystem kann dem gebührenfinanzierten Rundfunk wieder mehr Akzeptanz in der Bevölkerung verschafft werden“, begrüßte der Vizevorsitzende von ver.di, Frank Werneke, die Aussicht auf ein neues Verfahren. „Die andauernden gerichtlichen Auseinandersetzungen über die so genannte PC-Gebühr sowie die Methoden der Gebühreneinzugszentrale schadeten unnötig dem Ruf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“
In dieser Frage ist das Kirchhof-Modell eindeutig: Jeder Haushalt, gleich wie viele Personen darin leben, gleich wie viele Empfangsgeräte darin verteilt sind, würde künftig einen einheitlichen Beitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio bezahlen. Eine Einheitsgebühr, deren Höhe vom jetzt erhobenen Betrag nicht wesentlich abweichen soll. An der Gebührenbefreiung aus sozialen Gründen soll nicht gerüttelt werden.
Auch bei der neuen Haushaltsabgabe ist egal, ob man das Leistungsangebot der öffentlich-rechtlichen Sender tatsächlich nutzt oder nicht. „Ich gucke doch nur Privatsender“ wird auch künftig nicht als Ausrede gelten, sich einer Abgabe zu entziehen. Für Kirchhof steht fest: Ohne das Informationsangebot von ARD und ZDF wäre die politische Kultur in Deutschland eine andere.