Erneut Warnstreik bei Kölner RRG

Die Kölner ZeitungsmacherInnen streiken erneut für die Tarifbindung
Foto: Bernd Kupilas

In Köln wird bei der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG) erneut für die Tarifbindung gestreikt. Der Ausstand begleitet die fünfte Runde der seit Februar laufenden Tarifverhandlungen. „Wir wollen Tarif“ skandierten die Beschäftigten zum Auftakt der Verhandlungen vor den Verhandlungsräumen im Kölner Gewerkschaftshaus.

2014 war die Rheinische Redaktionsgemeinschaft als gemeinsame Tochter von DuMont und Heinen gegründet worden, um die Lokalredaktionen von Kölner Stadtanzeiger und Kölnischer Rundschau zusammenzulegen. Im Zuge dessen war für die 101 Mitarbeiter_innen der neuen Gesellschaft auch die frühere Tarifbindung weggefallen. Die Beschäftigten fordern nun einen Firmentarifvertrag. Damit wollen sie die Anerkennung der gültigen Flächentarifverträge für Redakteurinnen und Redakteure sowie für Angestellte an Tageszeitungsverlagen erzielen. „Wir erwarten, dass sich endlich etwas bewegt“, erklärte Stephan Otten, Verhandlungsführer für die dju in ver.di.

Nach dem vorangegangenen ersten Warnstreik konnte in der vierten Verhandlungsrunde am 15. August bereits erreicht werden, dass die Arbeitgeberseite von Begrifflichkeiten wie „innerbetriebliche Vereinbarung“ oder „Entgeltordnungen“ abgerückt ist und nun endlich über Tarifverträge gesprochen wird.

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Seit heute Morgen 9 Uhr 30 befinden sich die Redaktionsbeschäftigten erneut im Warnstreik, die Außenbüros der beiden Kölner Zeitungstitel konnten nur in Minimalbesetzung arbeiten. Die Gewerkschaften dju in ver.di und DJV hatten 95 Mitarbeiter_innen zum Warnstreik aufgerufen, davon sind lediglich 17 zur Arbeit erschienen. Die anderen beteiligten sich am Streik, waren erkrankt, hatten sich einen freien Tag genommen oder waren am letzten Schultag vor Beginn der NRW-Herbstferien bereits in Urlaub.


Aktualisierung nach der fünften Verhandlung am 20. Oktober :

Die Gewerkschaften ver.di und DJV haben der Geschäftsführung am 20. Oktober den Entwurf eines Anerkennungstarifvertrages vorgelegt, mit dem für die Beschäftigten der Redaktionsgemeinschaft die bestehenden Flächentarifverträge für die Redakteurinnen und Redakteure sowie die Verlagsangestellten gelten sollten. Zugleich belegte die Arbeitnehmerseite mit Zahlen, dass eine generelle Tarifbindung bezahlbar sei. Sie werde, auch angesichts des anstehenden Generationenwechsels, „langfristig nicht dazu führen …, dass die Personalkosten steigen“, hieß es von den Gewerkschaften. In der tariflosen RGG gelten gegenwärtig nur noch für etwa 70 Prozent der Beschäftigten Tarifbedingungen.

Das von der Arbeitgeberseite zu Beginn der Verhandlungen vorgelegte Eckpunktepapier stellt aus Gewerkschaftssicht „keine Grundlage zur weiteren Verhandlungen dar“, da die Angebote weit hinter den Forderungen der Belegschaft zurückblieben.

Ein nächster Verhandlungstermin werde für den 24. November angestrebt.

 

 

 

 

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