Untaugliches Mittel

Peter Freitag, stellvertretender Bundesvorsitzender der dju in ver.di
Foto: Murat Tueremis

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist gerade einmal wenige Tage in Kraft und schon hat es eindrucksvoll gezeigt, dass es ein untaugliches Mittel ist, um gegen Hassbotschaften und Falschmeldungen im Internet vorzugehen. Die Blockade des Twitter-Accounts des Satiremagazins Titanic durch den amerikanischen Kurznachrichtendienst war nichts anderes als Zensur – und damit nicht hinnehmbar.

Die Redaktion des Magazins hatte sich in einem satirischen Post mit rassistischen Äußerungen der AfD-Politikerin Beatrix von Storch auseinandergesetzt und war dafür von Twitter abgestraft worden. Mitarbeiter des börsennotierten Wirtschaftsunternehmens sperrten zunächst den Post und schließlich den kompletten Titanic-Account und griffen damit kurzerhand in die Meinungs- und Kunstfreiheit ein.

Den Mitarbeitern des Kurznachrichtendienstes kann man dafür keinen Vorwurf machen. Sie handelten betriebswirtschaftlich durchaus konsequent, weil sie ihr Unternehmen und seine Aktionäre so vor schlimmstenfalls millionenschweren Strafzahlungen bewahrten. Und man muss kein Hellseher sein, um vorherzusagen, dass Twitter und andere digitale Plattformen auch in Zukunft im Zweifelsfall lieber einmal mehr auf die Meinungsfreiheit pfeifen und einen umstrittenen Post löschen werden, als in den Bannstrahl des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zu geraten.

Vorwürfe müssen sich all jene gefallen lassen, die das im Sommer mit heißer Nadel gestrickte Gesetz zu verantworten haben, allen voran Bundesjustizminister Heiko Maas, der offenbar noch immer keinen Widerspruch zwischen Meinungsfreiheit und dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht. Dabei hatten verschiedene zivilgesellschaftliche Akteure, unter ihnen auch die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, davor gewarnt, ein Gesetz, das unsere gesellschaftlichen Grundfesten tangiert, im Eiltempo und im stillen Kämmerlein zu beschließen.

Nachdem der Titanic-Post und die darauffolgenden Reaktionen von Twitter die Untauglichkeit des Gesetzes gezeigt haben, sollte der Gesetzgeber Konsequenzen ziehen. Er muss das Gesetz, das Mitarbeiter privater Unternehmen zu Richtern über unsere Grundwerte macht, schleunigst außer Kraft setzen.

 

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