Breites Bündnis klagt gegen BND-Gesetz

Die Bündnispartner_innen vor der Pressekonferenz im ARD Hauptstadtstudio am 30. Januar 2018: (v.l.n.r.) Günter Bartsch, netzwerk recherche, Christian Mihr, Reporter ohne Grenzen, Cornelia Haß, dju in ver.di, Frank Überall, DJV, Ulf Buermeyer, GFF, Hanno Gundert, n-ost
Foto: Daniel Moßbrucker

Ein Bündnis aus Journalistenverbänden und Nichtregierungsorganisationen, darunter die dju in ver.di, unterstützt eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue BND-Gesetz. „Für uns als dju in ver.di ist es selbstverständlich, uns gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen in diesem Bündnis zu engagieren“, sagte die dju-Bundesgeschäftsführerin, Cornelia Haß, auf einer Pressekonferenz der Partnerorganisationen in Berlin.

Die Klage richte sich gegen die weitreichenden Überwachungsbefugnisse des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND durch das Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung vom 23. Dezember 2016 (BNDG-Novelle), erläuterte der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Dr. Ulf Buermeyer, der auch deutlich machte, dass es solch ein breites Bündnis für eine Verfassungsbeschwerde selten gegeben habe. Das novellierte BND-Gesetz ermögliche es, die Kommunikation von im Ausland lebenden Ausländern anlasslos zu erfassen sowie alle anfallenden Inhalts- und Verkehrsdaten zu erheben und zu verarbeiten. Anders als bei rein inländischen Überwachungsmaßnahmen nach der Strafprozessordnung (z.B. Überwachung von Verdächtigen im Rahmen von organisierter Kriminalität o.ä.), so Buermeyer weiter, brauche der BND für eine solche strategische Ausland-Ausland-Überwachung keinen konkreten Verdacht und auch keinen richterlichen Beschluss. Ebenso wenig enthalte die Gesetzesnovelle eine Ausnahmeklausel für sensible Personengruppen wie etwa Journalist_innen und ihre Quellen. „Doch Presse- und Rundfunkfreiheit schließt auch die dafür nötigen Vorrausetzungen ein. Vertrauliche Kommunikation  und Geheimhaltung müssen garantiert sein. Mit diesem Gesetz wurden alle roten Linien überschritten, gerade so als gäbe es keine Pressefreiheit.“

Initiiert wurde die Verfassungsbeschwerde durch die GFF. Zu den Unterstützern gehören, neben der dju in ver.di, Reporter ohne Grenzen (ROG), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), das Journalisten-Netzwerk n-ost sowie netzwerk recherche (nr). Unter den Kläger_innen sind namhafte Journalist_innen wie die Gewinnerin des diesjährigen Alternativen Nobelpreises, Khadija Ismayilova aus Aserbaidschan, Blaž Zgaga aus Slowenien oder Richard Norton-Taylor aus Großbritannien. Der Investigativjournalist Zgaga etwa sei schon häufig von Geheimdiensten überwacht worden, berichtete er auf der Pressekonferenz im ARD Hauptstadtstudio. Slowenische Hacker hätten ihn gewarnt, er werde Tag und Nacht überwacht. Und seine Geheimdienstquellen hätten ihm klargemacht, dass er auch für ausländische Geheimdienste eine „Person of interest“ sei. Doch: „Überwacht zu werden erschwert meine Arbeit, weil meine Quellen in den Geheimdiensten wissen, wie riskant es ist, mich zu kontaktieren“, begründete er seine Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde. Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, verwies zudem darauf, dass Pressefreiheit kein exklusives Rechte für Deutsche sei. Es könne nicht sein, dass „Rest der Welt damit quasi vogelfrei ist“.

Begleitet wurde die Bekanntgabe der Verfassungsbeschwerde durch eine Twitter-Aktion, an der sich zahlreiche prominente Journalistinnen und Journalisten beteiligten. Diese twitterten am Morgen auf ihren Accounts lediglich einen Punkt, reagierten nicht auf die erstaunten Nachfragen ihrer Follower_innen.

Aufgelöst wurde die Aktion zu Beginn der Pressekonferenz dann mit einem Video zur Kampagne, versehen mit dem Hashtag #notrustnonews. Damit wollten die Organisationen darauf aufmerksam machen, dass Journalismus ohne die Garantie vertraulicher Kommunikation zwischen Journalist_innen und ihren Quellen nicht mehr möglich ist.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Weitere Informationen zur Verfassungsbeschwerde auf der Website notrustnonews.org

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »