Leistungsschutzrecht auch für Journalisten

Das Altiero Spinelli - Gebäude des Europäischen Parlaments in Brüssel und die Esplanade Solidarność 1980 - mit der Agora Simone Veil in ihrem Zentrum. Foto: EU-Parlament

Die Internationale und die Europäische Journalisten-Föderation wenden sich gegen ein EU-Leistungsschutzrecht für Presseverlage ohne Vergütung für Journalisten. IFJ und EFJ könnten den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt „in dieser Form nicht unterstützen“, erklären die Organisationen, die über 300.000 Journalisten in ganz Europa vertreten. Das Thema wird derzeit im Europäischen Parlament und in den EU-Mitgliedstaaten diskutiert.

In der Stellungnahme äußern sich IFJ und EFJ besorgt darüber, dass in der laufenden EU-Debatte über die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage „die Interessen von Journalisten bei der Ausübung dieses Rechts vollständig ausgeschlossen werden.“

Begründet werde ein solches Recht von den Presseverlagen als notwendig erachtet, um die unautorisierte kommerzielle Nutzung von journalistischen Werken zu unterbinden, „die den unabhängigen Journalismus untergräbt“. Dieses Anliegen unterstützen auch die Dachverbände der Journalisten, denen in Deutschland der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju in ver.di) angehören. „Die Einführung eines EU-Leistungsschutzrechts für Presseverleger, das die Notwendigkeit der Vergütung von Journalisten für diese zusätzliche Rechteebene nicht berücksichtigt, ist jedoch absurd“, sagte IFJ-Präsident Philippe Leruth.

Angesichts der verbreiteten Praxis, dass Journalisten immer noch gezwungen seien, „Buy-out“ -Verträge zu unterzeichnen, die ihnen all ihre Urheberrechte gegen eine einmalige Zahlung nehmen, müsste das neue Recht von Organisationen zur kollektiven Rechtewahrnehmung wie Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden. Diese Vorschläge habe man in die Debatte eingebracht, erklärte EFJ-Präsident Mogens Blicher Bjerregård. „Ich wiederhole, dass wir ein solches Recht nicht unterstützen können, wenn es nicht von Organisationen zur kollektiven Rechtewahrnehmung verwaltet wird, die den Autoren gegenüber demokratisch rechenschaftspflichtig sind. Bis heute bieten EU-Vorschläge keine solche Garantie, was sie für Journalisten inakzeptabel macht.“

Pressemitteilung IFJ und EFJ

 

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