Mit Einnahmen von 292,65 Millionen Euro (2016: 184,71 Millionen Euro) hat die VG Wort 2017 ihr drittbestes Ergebnis erzielt. Möglich wurde der Rekorderlös im 60. Jahr der Verwertungsgesellschaft durch eine Nachzahlung der Geräte- und Speichermedienvergütung für Mobiltelefone und Tablets für die Jahre 2008 bis 2016 in Höhe rund 162 Millionen Euro. Bei der Hauptausschüttung im Juni können die rund 210.000 wahrnehmungsberechtigte Autoren_innen also wiederum mit einem kleinen Geldsegen rechnen.
Dies liegt allerdings nicht an der Nachzahlung, die zusammen mit den Vergütungen im Bereich Internet-Texte (METIS) erst im September 2018 ausgeschüttet werden kann. Es sind Rückzahlungen von Verlagsanteilen seitens der VG Bild-Kunst und dem Verlegeranteil für 2017, die an die Urheber_innen mit der Hauptausschüttung ausgezahlt werden, sofern sie diese nicht dem jeweiligen Verlag eingeräumt haben. Schon Ende 2017 erhielten die Urheber_innen eine Nachzahlung für die Jahre 2012 bis 2016 in Höhe von rund 175 Millionen Euro (M Online vom 4. Dezember 2017).
Wenige Tage vor der Versammlung der VG Wort am 8. und 9. Juni in Berlin war bekannt geworden, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des C.H. Beck Verlags gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs, Verlage pauschal an den Ausschüttungen der VG Wort zu beteiligen, für unzulässig erklärt hatte (M Online vom 6. Juni 2018). Deshalb spielte es natürlich eine große Rolle, wann die Rücklagen von fast 180 Millionen Euro aufgelöst werden, die von der VG Wort für den Fall gebildet wurden, dass die Verlage doch wieder beteiligt werden könnten. Dies soll natürlich schnellstmöglich erfolgen. Doch da die betreffenden Einnahmen teilweise bis fast an die Jahrtausendwende zurückreichen, müssen hierfür erst Konzepte und vor allem Softwarelösungen entwickelt werden, um dies möglichst jahrgangsgerecht umzusetzen. Sprich: Nach der September-Ausschüttung könnte dies eventuell noch in diesem Jahr erfolgen.
Auf der gut besuchten Mitgliederversammlung der VG Wort (der Autor ist Mitglied) wurden der Geschäfts- und der Transparenzbericht 2017 angenommen sowie Vorstand und Verwaltungsrat entlastet. Da über 350 der 867 Mitglieder durch Stimmrechtsübertragungen präsent waren, musste langwierig jeweils schriftlich über zahlreiche Satzungs- und Verteilungsplanänderungen sowie über eine Geschäftsordnung der Versammlung beschlossen werden. Ein Streitpunkt war, ob Herausgeber wie bisher an den Ausschüttungen zu beteiligen sind. Beschlossen wurde, deren Ausschüttung auf 12,5 Prozent zu halbieren und bei bestimmten juristischen Sammelwerken zu streichen.
Wie aus dem Geschäftsbericht der VG Wort hervorgeht, ist weiterhin die Geräte-, und Speichermedienvergütung der wichtigste Einnahmebereich. Im Bereich der Reprografie konnten 2017 Einnahmen in Höhe von 146,88 Millionen Euro (2016: 124,12 Millionen Euro) verbucht werden, davon entfielen 76,52 Millionen Euro auf die Nachzahlungen für Mobiltelefone und Tablets. Im audiovisuellen Bereich waren es 85,88 Millionen Euro. Anfang 2018 ist es ferner im Rahmen der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) gelungen, Gesamtverträge für externe Brenner und CD/DVD-Rohlinge abzuschließen. Dennoch sind – insbesondere für USB-Sticks, Festplatten und Produkte der Unterhaltungselektronik – weiterhin Verfahren bei der Schiedsstelle des Patentamts und bei den Gerichten anhängig. Die Verwaltungskosten machten 3,43 Prozent (2016: 4,14 Prozent) der Inlandserlöse aus. Der VG Bild-Kunst haben die Nachzahlungen für Mobiltelefone und Tablets in Höhe von 79,32 Millionen Euro das beste Geschäftsjahr ihres Bestehens beschert. Die Gesamterlöse betrugen laut Geschäftsbericht 129,16 Millionen Euro (2016: 70,15 Millionen Euro). Andererseits war es aber aufgrund von rechtlichen und technischen Hindernissen nicht möglich, die Gelder zeitnah auszuschütten. Die Ausschüttungen werden nach dem neuen Verteilungsplan im Wesentlichen im ersten Halbjahr 2018 nachgeholt. Die Mitgliederversammlung der VG Bild-Kunst findet am 28. Juli 2018 in Bonn statt. Mitglieder, die nicht selbst teilnehmen, sollten ihr Stimmrecht übertragen.
Ausschüttungsquoten 2018 für 2017 für Urheber_innen in Euro (= Quoten 2016)
Pressespiegel: Sockel 33,00 (30,00) / Punktewert 6,00 (6,00)
Elektronische Pressespiegel: Faktor 2,60 (2,30)
Presse-Repro: Punktewert 28,00 (21,00)
Bibliothekstantieme: mindestens 131,95 (96,55)
Beiträge Wissenschaft: pro Normseite 2,00 (1,50)
Buch Wissenschaft:1800,00 (900,00)
Broschüre Wissenschaft: pro Druckseite 3,00 (2,25)
Hörfunk: 10-Punktewert 3,78 (1,62)
Fernsehen: 10-Punktewert 0,48 (0,37)
METIS (Texte im Internet): ab 1.500 Abrufe 29,40 (23,80)
METIS-Sonderausschüttung: 13,00 (10,00) bis 20 Texte in 6 Stufen von 39,00 (30,00) für 21 – 60 Texte bis 624,00 Euro (480,00) bei über 480 Texte pro Domain / Kappungsgrenze: 1248,00 Euro (960)
Hinweis: Die Urheberquoten für 2017 beinhalten ggf. einen Verlagsanteil, die für 2016 nicht.