Das Bundeskartellamt hat wegen verbotener Gebietsabsprachen zwischen der DuMont-Verlagsgruppe und der Gruppe des Bonner Generalanzeigers Geldbußen in Höhe von insgesamt 16 Millionen Euro gegen die DuMont Mediengruppe, einen Verantwortlichen und einen Rechtsanwalt verhängt. Die unzulässigen Absprachen, so die Wettbewerbsbehörde, hätten von 2000 an bis ins Jahr 2016 bewirkt, dass sich jeweils einer der beiden konkurrierenden Zeitungsverlage aus vereinbarten Gebieten in der Bonner Region weitgehend zurückzog und so Wettbewerb vermieden wurde.
Das geschah durch eine spürbare Ausdünnung der lokalen Berichterstattung, teilweise auch durch Wechsel der Zustellung von Boten- auf Postzustellung. Die Gebietsabsprache wurde von den Unternehmen im Jahr 2005 durch gegenseitige Beteiligungen und die Einräumung eines Vorkaufsrechtes der DuMont-Gruppe an der Gruppe Bonner General-Anzeiger weiter abgesichert. Dieses Vorkaufsrecht wurde dem Bundeskartellamt bewusst verschwiegen, obwohl es für die fusionskontrollrechtliche Bewertung der gegenseitigen Beteiligungen von entscheidender Bedeutung war. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Zur Verschleierung der Taten wurden die verbotenen Vereinbarungen bei einem Notar in der Schweiz abgeschlossen.“
Eingeleitet wurde das kartellrechtliche Verfahren im Dezember 2017 nach einem Kronzeugenantrag des Bonner General-Anzeigers mit einer Durchsuchung der Unternehmenszentrale von DuMont und der Sozietät des Rechtsanwaltes, der die Kölner Mediengruppe im gesamten Zeitraum beriet und aktiv an den Vorgängen beteiligt war. Nach der Bonusregelung des Bundeskartellamtes ist nun gegen die Gruppe Bonner General-Anzeiger keine Geldbuße verhängt worden. DuMont und die handelnden Personen haben die Vorwürfe eingeräumt und einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt, so die Behörde. Die Geldbußen sind jedoch noch nicht rechtskräftig.
„Solche Vereinbarungen, die auf den Ausschluss von Wettbewerb zwischen Verlagen gerichtet sind, sind auch nach der neu eingeführten pressespezifischen, kartellrechtlichen Ausnahmevorschrift verboten“, bekräftigte Bundeskartellamtspräsident Mundt. Um die Pressevielfalt zu unterstützen, erlaubt § 30 Abs. 2b S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen seit Sommer 2017 eine verlagswirtschaftliche Kooperation zur Stärkung der wirtschaftlichen Basis für den intermedialen Wettbewerb. Reine Preis-, Gebiets- und Kundenabsprachen sind jedoch auch nach dieser Vorschrift unzulässig.
Die Kooperation der DuMont Mediengruppe mit einem anderen Konkurrenten, mit der Mediengruppe Madsack, soll demnächst in eine gemeinsame Hauptstadtredaktion in Berlin münden, die für alle journalistischen Inhalte aus Politik und Wirtschaft beider Verlagshäuser zuständig sein soll. An der neuen Redaktionsnetzwerk Deutschland Berlin GmbH (RND) sind Madsack zu drei und DuMont zu einem Viertel beteiligt. Nachdem das Bundeskartellamt dieses Vorhaben im Juli genehmigt hatte, wurden in Berlin 16 Beschäftigte der bisherigen DuMont-Hauptstadtredaktion gekündigt. Sie sollen sich auf zehn neu entstehende Stellen beim RND Berlin bewerben können. Da es die Hauptstadtredaktion nicht mehr gebe, müssten auch mit den Auslandskorrespondenten die „bestehenden Vereinbarungen beendet werden“, hieß es laut epd jetzt von DuMont. Die Korrespondenten wurden ebenfalls gekündigt. Möglicherweise würden einige von ihnen in das neue Netzwerk von RND Berlin aufgenommen, sagte der Leiter der DuMont-Unternehmenskommunikation.
Die Kündigungen dürften mindestens acht bisherige Auslandskorrespondenten zwischen London, Madrid, Moskau, Peking und Südafrika betreffen. Die Kollegen treffe das hart, sagen Insider, da sie bisher vielfach nicht nur für die Berliner, sondern auch für andere DuMont-Blätter und teilweise die Frankfurter Rundschau zugeliefert haben. Solche Korrespondenzen sollen künftig vom Redaktionsnetzwerk RND mit übernommen werden. Die Gekündigten könnten vermutlich allenfalls auf Basis von Zeilenhonoraren weiter für DuMont arbeiten.