Bessere Chancen auf Arbeitslosengeld

Bild: Pixabay

Rund 30.000 Kurzzeitbeschäftigte haben künftig einen verbesserten Anspruch auf Arbeitslosengeld. Darauf hat sich heute die Regierungskoalition geeinigt. Weil sie lediglich befristet für die Dauer von einzelnen Projekten angestellt werden, hatten es diese Beschäftigten bisher schwer, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld in den Phasen zwischen den Projekten zu erwerben. ver.di hatte sich im politischen Raum immer wieder gegen diese Benachteiligung ausgesprochen und deutliche Verbesserungen bei der verkürzten Anwartschaft auf Arbeitslosengeld gefordert.

Betroffen von der Gesetzesänderung sind insbesondere Beschäftigte bei Film und Fernsehen, in der IT-Branche und in den Theatern. Ab dem 1. Januar 2020 können diese Berufsgruppen demnach ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld innerhalb von 30 statt bisher 24 Monaten sammeln. In dieser Zeit müssen sie Verträge vorweisen, die in der Summe mindestens sechs Monate betragen. Mehr als die Hälfte der Arbeitstage muss dabei aus Verträgen von nicht länger als 14 Wochen stammen. Bisher waren es 10 Wochen. Die Verdienstgrenze steigt zudem um 50 Prozent von 36.540 Euro auf 54.810 Euro.

„Der gefundene Kompromiss ist ein echter Fortschritt für Beschäftigte in vielen Branchen, die immer häufiger mit Projektbefristungen statt Dauerarbeitsverhältnissen konfrontiert sind. Der Wandel am Arbeitsmarkt braucht auch eine Schärfung der Instrumente in den Sozialversicherungs-Zweigen. Besonders für die etwa 30.000 Film- und Fernsehschaffenden bestehen mit dieser Gesetzesänderung nach den berufstypischen Drehzeit-Verträgen realistische Chancen auf Arbeitslosengeld in den Phasen zwischen zwei Projekten. Auch wenn unsere Forderungen darauf abzielten, die nun veränderte Verdienstgrenze ganz zu streichen, geht der Kompromiss in die richtige Richtung“ erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Weitere aktuelle Beiträge

Streik bei TikTok wird fortgesetzt

TikTok-Beschäftigte in Berlin legten heute ihre Arbeit nieder und fuhren mit einem Streikboot direkt an ihrer Geschäftsführung vorbei. Nachdem ver.di zum Streik aufgerufen hatte, waren zahlreiche Beschäftigte gefolgt. Es ist der erste Streik bei einer Social-Media-Plattform in Deutschland überhaupt, an dem sich rund 100 von ungefähr 400 Beschäftigten bei TikTok in Berlin beteiligten. Und es geht weiter: Für kommenden Montag ist bereits der nächste Streiktag geplant.
mehr »

Meta will sich nicht verpflichten

Kurz nach Veröffentlichung des freiwilligen KI-Verhaltenskodex hat Meta als erster Konzern entschieden, den Kodex der Europäischen Kommission nicht zu unterzeichnen. Der US-Konzern hinter Facebook und Instagram kritisiert den Vorschlag als rechtlich unsicher, überreguliert und innovationsfeindlich. Ein politisch bedenkliches Signal.
mehr »

Verhandlungen sind keine Selbstbedienung

Leider funktionieren Tarifverhandlungen nicht nach dem Supermarktprinzip, man kann nicht einfach ins Regal greifen und sich herausholen, was man sich wünscht. Am ehesten stimmt der hinkende Vergleich noch, wenn es ans Zahlen geht: Umsonst bekommt man nämlich auch bei Tarifverhandlungen nichts. Was auf der anderen Seite allerdings auch bedeutet: Hängt man sich richtig rein, dann lohnt sich das meistens.
mehr »

Tarifeinigung bei Tageszeitungen 

In der zehnten Verhandlungsrunde haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) in Hamburg auf einen neuen Tarifvertrag für Redakteur*innen bei Tageszeitungen geeinigt. Der Tarifeinigung waren bundesweit in 36 Verlagen und Redaktionen Streiks vorausgegangen, die zuletzt bis zu sechs Tage angedauert haben.
mehr »