Rund 30.000 Kurzzeitbeschäftigte haben künftig einen verbesserten Anspruch auf Arbeitslosengeld. Darauf hat sich heute die Regierungskoalition geeinigt. Weil sie lediglich befristet für die Dauer von einzelnen Projekten angestellt werden, hatten es diese Beschäftigten bisher schwer, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld in den Phasen zwischen den Projekten zu erwerben. ver.di hatte sich im politischen Raum immer wieder gegen diese Benachteiligung ausgesprochen und deutliche Verbesserungen bei der verkürzten Anwartschaft auf Arbeitslosengeld gefordert.
Betroffen von der Gesetzesänderung sind insbesondere Beschäftigte bei Film und Fernsehen, in der IT-Branche und in den Theatern. Ab dem 1. Januar 2020 können diese Berufsgruppen demnach ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld innerhalb von 30 statt bisher 24 Monaten sammeln. In dieser Zeit müssen sie Verträge vorweisen, die in der Summe mindestens sechs Monate betragen. Mehr als die Hälfte der Arbeitstage muss dabei aus Verträgen von nicht länger als 14 Wochen stammen. Bisher waren es 10 Wochen. Die Verdienstgrenze steigt zudem um 50 Prozent von 36.540 Euro auf 54.810 Euro.
„Der gefundene Kompromiss ist ein echter Fortschritt für Beschäftigte in vielen Branchen, die immer häufiger mit Projektbefristungen statt Dauerarbeitsverhältnissen konfrontiert sind. Der Wandel am Arbeitsmarkt braucht auch eine Schärfung der Instrumente in den Sozialversicherungs-Zweigen. Besonders für die etwa 30.000 Film- und Fernsehschaffenden bestehen mit dieser Gesetzesänderung nach den berufstypischen Drehzeit-Verträgen realistische Chancen auf Arbeitslosengeld in den Phasen zwischen zwei Projekten. Auch wenn unsere Forderungen darauf abzielten, die nun veränderte Verdienstgrenze ganz zu streichen, geht der Kompromiss in die richtige Richtung“ erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.