Diskussion um NetzDG geht weiter

„Das NetzDG muss novelliert werden“, forderte die grüne Bundestagsabgeordnete und frühere Ministerin Renate Künast beim 10. Internet Governance Forum Deutschland zur „Digitalen Teilhabe“ in Berlin. Deshalb habe die Fraktion Bündnis 90/die Grünen einen Antrag in den Bundestag eingebracht, um das Thema wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Nach ihrer Ansicht fehlten im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) klare Regeln zu Meldewegen und Transparenzberichten der Unternehmen, zum Jugendschutz und der Kennzeichnung von Social Bots sowie zu Put-Back-Verfahren für fälschlich Gelöschtes.

Das NetzDG ist seit Januar 2018 vollständig in Kraft, doch die Diskussionen darüber, wie sinnvoll und hilfreich das Gesetz denn nun wirklich zur Bekämpfung von Hass und Diskriminierung sei, sind seither nicht leiser geworden. Als ein unbestrittener Vorteil wird dabei jedoch die Pflicht zu einer in Deutschland registrierten Adresse der Plattform-Unternehmen gesehen, über die sie auf dem Rechtsweg erreichbar sind. Gegenüber dem Richter und Referenten im Justizministerium Dr. Daniel Holznagel äußerte Google-Vetreter Dr. Arnd Haller allerdings seinen Unmut über die 24-Stunden-Frist zur Löschung eindeutig rechtswidriger Inhalte und die Wochenfrist bei nicht eindeutig rechtswidrigen Inhalten. Haller fühle sich „getrieben“, gerade durch die hohe Zahl der Grenzfälle, die auch in der Rechtsprechung nicht immer eindeutig entschieden würden. Bei Google habe das NetzDG jedenfalls durch die sehr einfachen Meldewege eine Welle von rund 210.000 Löschverlangen in den ersten sechs Monaten verursacht, wovon laut Haller allerdings gut die Hälfte eher „Quatsch, Spam und gegenstandslos“ sei. Entfernt wurde etwa ein Viertel der gemeldeten Verstöße, die aber größtenteils auch schon unter den vorherigen Regeln zur Rechtswidrigkeit dem Rotstift zum Opfer gefallen wären. Letztendlich feststellen könnten die Rechtswidrigkeit aber ohnehin nicht die zahlreich eingestellten Entscheider im Unternehmen, sondern nur Gerichte.

Wie Meinungsfreiheit, Diskriminierung, elegant formulierte Ungeheuerlichkeiten, die nicht justiziabel sind, und Fake News austariert werden könnten, dazu lieferte die Veranstaltung insgesamt keine konkreten Vorschläge. So forderte etwa Agnes Bodens von Amnesty International zwar Meinungsfreiheit ohne Diskriminierung, Lösungen hatte sie jedoch nicht parat.

Um gute Arbeit und neue Arbeitsformen ging es im Panel zur „Zukunft der Arbeit: digital und mitbestimmt“, das von Annette Mühlberg von der ver.di-Projektgruppe Digitalisierung geleitet wurde. Dort brachte etwa Dr. Julia Borggräfe vom Bundesarbeitsministerium die Idee von einem Ausbau der Agentur für Arbeit zur einer Weiterbildungsberatung ins Spiel. Thorsten Albrecht, Geschäftsführer der SPD und Mitglied der „Global Commission on the Future of Work“ der International Labour Organisation (ILO), forderte dagegen, die Sozialsysteme an die neuen Arbeitsformen anzupassen. Dr. Annette Niederfranke von der ILO Deutschland unterstrich die Bedeutung globaler Lösungen, „wenn Arbeit wandert“. Dafür brauche es weiterhin kollektive Interessensvertretungen, so Niederfranke, auch wenn Plattformen, die Aufträge von größerer bis kleinster Art anbieten, betonten, keine Arbeitgeber zu sein, wie Mühlberg feststellte. Der bisherige Begriff der „Selbstständigkeit“, die sich nach selbstbestimmten Arbeitszeiten richte, passe heute als Definition nicht mehr und müsse wegen der wachsenden Mobilität und Flexibilität der Arbeit neu definiert werden, sagte Albrecht. Clivia Conrad von ver.di betonte, dass Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsgesetz für stationäre Betriebe und vergleichbare Tätigkeiten formuliert worden seien. Bei den heutigen flexiblen Unternehmen müsse die Mitbestimmung viel früher greifen. Für Julian Tesche vom skandinavischen Start-Up „Peakon“, das digitale „Tools“ für Personalmanagement anbietet, ist die Zusammenarbeit nicht nur mit Personalabteilungen, sondern auch mit Betriebsräten ein wesentliches Element der Transparenz und der „Zweckhaftigkeit der Digitalisierung“. Nicht alles, was möglich sei, sei im kulturellen Kontext der jeweiligen Arbeitswelt auch sinnvoll.

Die politisch-diplomatischen Implikationen der Möglichkeiten im Cyberraum wurden beim Internet Governance Forum ebenfalls thematisiert. So berichtete Botschafter Thomas Fitschen, Cyberkoordinator im Auswärtigen Amt, dass sich die UNO 2010 immerhin geeinigt habe, dass das Völkerrecht auch im Internet gelte. Keinen Konsens gebe es allerdings bisher, welche Sanktionen Verstöße haben sollten. Vielfach würden „Angriffe“ inoffiziell verhandelt, da der Angegriffene sonst seine Verteidigungsstrategie offen legen müsse, berichtete Torsten Corall vom NATO Cyber Defence Center in Tallinn/Estland. Für eine Einmischung der Zivilgesellschaft zur Cybersicherheit in den eigenen Ländern und bei der Formulierung von Normen plädierte deshalb Julia Schütze von der Stiftung Neue Verantwortung.

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