Gesetzentwurf stärkt Pressefreiheit

dju fordert weitere Verbesserungen für ungehinderte Arbeit von Journalisten

Das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit ist auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett hat am 28. August einen entsprechenden Entwurf beschlossen. Damit sollen künftig Journalistinnen und Journalisten nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat belangt werden können, wenn sie vertraulich zugeleitetes Material von Informanten veröffentlichen. Auch soll „die Beschlagnahme von Schriftstücken, Ton-, Bild- und Datenträgern, Abbildungen und anderen Darstellungen“ nur erfolgen dürfen, wenn gegen Journalisten wegen „dringenden Tatverdachts“ ermittelt wird. Die dju in ver.di begrüßt diesen Schritt. „Dieses Gesetz stärkt die Pressefreiheit in Deutschland“, so Ulrike Maercks-Franzen, dju-Bundesgeschäftsführerin. „Wir haben diese Straftatbestände und damit das teilweise rigorose Vorgehen gegen Journalisten seit langem angeprangert. Durchsuchungen, Beschlagnahmen und die Unterstellung von Straftaten behindern die Arbeit der Kollegen enorm. Das wäre mit den neuen Regelungen eingedämmt.“ Dennoch mahnt die dju weiteren Handlungsbedarf an. Ihre Forderungen sind weitgehender. „Bleiben soll nach jetzigem Stand der Straftatbestand der Anstiftung zum Geheimnisverrat. Das würde heißen, dass Journalisten wegen einer derartigen so genannten Teilnahme, nämlich der Anstiftung zum Beispiel in Form einer Einflussnahme auf die Willensbildung des Täters doch belangt werden könnten. Das ist wenig sinnvoll, da ohnehin Anstiftung und Beihilfe schwer abgrenzbar sind und der Strafverfolgungsbehörde hier eine Hintertür offen bleibt.“
Verschiedene Medienverbände haben den nun beschlossenen Gesetzentwurf im Juni in einer ausführlichen Stellungnahme in weiteren Punkten kritisiert. So sollten zum Beispiel Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung ebenfalls nur zulässig sein, „wenn bestimmte Tatsachen den dringenden Verdacht der Teilnahme begründen“. Als unverständlich und als nicht zeitgemäß wurde auch eingeschätzt, dass Arbeitsräume freier Mitarbeiter bzw. Privaträume von Journalisten nicht den gleichen Schutz genießen sollen wie Redaktionsräume. Das Gesetz aus dem Jahre 1975 ist an dieser Stelle von der neuen Arbeitswirklichkeit überholt worden, in der in hohem Maße in Freienbüros den Redaktionen zugearbeitet wird. Ebenso wird der richterliche Beschluss als Voraussetzung für Durchsuchungen in Gleichbehandlung mit Anwaltskanzleien eingefordert. Leider wurden diese und weitere kritisierte Aspekte bisher nicht beachtet. Die gemeinsame Stellungnahme der ARD, des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), des DJV, des Deutschen Presserates, des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der ver.di, des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) und des ZDF ist im Internet nachzulesen unter:
http://dju.verdi.de/schwerpunkte/berufspolitik/staerkung-der-pressefreiheit 

Weitere aktuelle Beiträge

Sicher ist sicher: Eigene Adressen sperren

Journalist*innen sind in den vergangenen Jahren vermehrt zum Ziel rechter Angriffe geworden. Die Zahl tätlicher Übergriffe erreichte 2024 einen Rekordwert, so eine aktuelle Studie des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) in Leipzig. Die Autoren benennen die extreme Rechte als strukturell größte Bedrohung für die Pressefreiheit. Einschüchterungen oder sogar körperliche Übergriffe geschehen mitunter direkt an der eigenen Haustür. Den damit verbundenen Eingriff in das Privatleben empfinden Betroffene als besonders belastend.
mehr »

Filmtipp: Mädchen können kein Fußball spielen

Der sehenswerte Dokumentarfilm von Grimme-Preisträger Torsten Körner („Schwarze Adler“) ist eine Hommage an die Pionierinnen des deutschen Frauenfußballs. Körner hat bereits ein ausgezeichnetes Buch über das Thema geschrieben („Wir waren Heldinnen“). Der Film erzählt die Geschichte mit Hilfe von Zeitzeuginnen und vielen zeitgenössischen TV- und Wochenschau-Ausschnitten von den Anfängen in den 50ern bis zur siegreichen Heim-EM 1989.
mehr »

ARD schützt ihre Inhalte vor KI

Die ARD hat ihren Umgang mit Anbietern von KI geändert. Seit Ende Mai dürfen Unternehmen wie etwa Open AI, Perplexity oder Google (Gemini) Inhalte aus den Online-Angeboten der ARD nicht mehr nutzen, um damit ihre KI-Systeme zu trainieren. Das bestätigte der Senderverbund auf Nachfrage. Die ARD hat nun in ihre Webseiten einen sogenannten maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt technisch eingebaut. Damit wird KI-Crawlern signalisiert, dass sie die Inhalte dieser Angebote nicht verwenden dürfen.
mehr »

Internet: Journalismus unter Druck

Angesichts der Vielzahl von Beiträgen zum 30-jährigen Jubiläum des Internets arbeitet der Journalist Jann-Luca Künßberg in einem Gastbeitrag für Netzpolitik.org heraus, wie umfangreich die Online-Welt Journalismus selbst verändert hat. Enorm schnell, so Künßberg, habe der Geschäftsgedanke die Vision eines digitalen Versammlungsorts beiseitegeschoben.
mehr »