EU: Rechte der Urheber gestärkt

Foto: Fotolia

Verhandlungsführer des EU-Parlaments, des Rates und der Kommission einigten sich am 13. Februar in Straßburg auf einen Reformtext des EU-Urheberrechts. Danach haften Online-Plattformen wie YouTube künftig für Urheberrechtsverletzungen. Die Einigung beinhaltet zudem ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Portale wie Google News sollen künftig für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten Geld zahlen. ver.di begrüßt den Richtlinien-Kompromiss.

„Jetzt müssen wir praktikable Lösungen erarbeiten, um die Einkommenssituation von Urhebern und Interpreten konkret zu verbessern“, erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. „Die Richtlinie hat das deutsche Modell der kollektiven Regelungen auf die europäische Ebene übertragen. Das ist eine enorme Stärkung der Urheberseite“, betonte er. Durch die Richtlinie würden wichtige Weichen in Richtung einer besseren Vergütung von Urheber*innen in Europa gestellt. „Den großen Plattformen wird endlich eine klare Verantwortung für die von ihnen genutzten Inhalte zugeteilt“, so Werneke. Sie müssten „als Nutzer von urheberrechtlich geschützten Inhalten in Verhandlungen mit den Rechteinhabern treten. Gleichzeitig nehme die Richtlinie Verbraucher*innen aus der Haftung bei der Nutzung des Internets“. Es gelte nun „vernünftige Modelle zu entwickeln, die die Vielfalt im Internet erhalten“, so der ver.di-Vize. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten Zugang zu allen verfügbaren Inhalten haben. Gleichzeitig ginge es um eine gerechtere Verteilung der mit den zugänglichen Werken erzielten Umsätze.

Stimmen EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten diesem Reformvorschlag zu, bleibt es bei dem lange heftig diskutierten Artikel 13, der YouTube & Co verpflichtet, die Urheberrechte geschützter Werke genau zu prüfen, Lizenzen zu erwerben oder sie nicht auf ihrer Plattform zu veröffentlichen. Es ist davon auszugehen, dass dazu Upload-Filter eingesetzt werden. Mit Hilfe dieser Software, können Online-Plattformen schon beim Hochladen überprüfen, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Befürchtet wird, dass damit fälschlicherweise auch legale Inhalte geblockt werden könnten. Für die Gegner der Upload-Filter wäre das Zensur. Auf Vorschlag von Deutschland und Frankreich sind Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro und unter fünf Millionen Nutzer*innen im Monat haben, von Artikel 13 ausgenommen.

Mit Artikel 11 hat sich die Verlagslobby durchgesetzt. Er regelt ein Leistungsschutzrecht für Verlage. Vorgesehen ist, dass die Suchmaschinen weiterhin Hyperlinks, „einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge“ anzeigen dürfen. Überschriften oder ganze Sätze jedoch nicht. Wer mehr anzeigen will, muss dafür eine Lizenz erwerben. Diese Regelung ähnelt dem deutschen Leistungsschutzrecht, dass, wie Heise berichtet, seit Jahren die Gerichte im Lande und auch den Europäischen Gerichtshof beschäftigt.

Nun sind die EU-Abgeordneten und die Mitgliedsstaaten am Zug. Möglicherweise könnte die Richtlinie in der zweiten März-Plenarwoche oder Anfang April im Europäischen Parlament zur Abstimmung gestellt werden – und damit noch vor der Europawahl am 26. Mai in Kraft treten. Nach einem positiven Votum haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Junger Journalismus: Lernen, vernetzen und schützen

Angriffe auf Journalist*innen nehmen zu, online wie auf der Straße. Umso wichtiger, Pressefreiheit nicht nur als Prinzip zu verstehen, sondern sie im Alltag zu verteidigen. Mit diesem Anspruch lud die Jugendpresse Deutschland Anfang November rund 80 junge Medieninteressierte nach Dresden ein. Bei der „YouMeCon kompakt“ ging es um journalistisches Handwerk, Verantwortung und darum, wie man Menschen schützt, die berichten.
mehr »

Lokaljournalismus verliert Quellen

Viele Städte und Gemeinden betreiben inzwischen ihre eigenen Social Media Kanäle und ihre eigene Informationsstrategie. Auch Akteure wie Polizei und Feuerwehr setzen immer mehr auf direkte Kommunikation – was Vorteile hat. Gleichzeitig, so der Verband der Deutschen Zeitungsverleger (VDL), erschwert diese Entwicklung die Arbeit von Lokalkjournalist*innen. Eine Sendung des Deutschlandfunks hat nachgefragt.
mehr »

Grokipedia: Musks Angriff auf die Wahrheit

Einen Monat nach dem Start von Elon Musks Grokipedia wird deutlich: Mithilfe von „Künstlicher Intelligenz" lässt sich im großen Stil „Informationskrieg" führen. Das alternative Online-Lexikon des rechten Milliardärs zielt erklärtermaßen darauf ab, den Stellenwert von Wikipedia zu unterminieren. Dabei geht es heutzutage unter anderem darum, in die Trainingsdaten großer Sprachmodelle (LLMs) einzufließen.
mehr »

Deutsche-Welle: Beschäftigte wehren sich

Mitarbeiter*innen der Deutschen Welle (DW) protestieren an der Marschallbrücke in Berlin gegen die geplanten massiven Kürzungen im Etat des deutschen Auslandssenders. Sie wollen bis Freitag jeweils frühmorgens Bundestagsmitglieder auf ihrem Weg ins Parlament um Unterstützung für eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung der Deutschen Welle bitten.
mehr »