Angeklagter Journalist musste untertauchen

Als die Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi in Myanmar, dem früheren Birma, aus dem Hausarrest entlassen und 2015 nach Wahlen auch an der Macht beteiligt wurde, war die Hoffnung groß, dass sich das Land demokratisch entwickeln würde. Auch hinsichtlich der Pressefreiheit. Aber spätestens als der Konflikt mit der muslimischen Minderheit der Rohingya eskalierte, wurden die Schrauben wieder angezogen – wie der Fall von Aung Marm Oo zeigt.

Als die Behörden am 1. Mai 2019 Anklage gegen Aung Marm Oo erhoben, informierten sie den Journalisten überhaupt nicht darüber. Der Chefredakteur der Nachrichtenagentur „Development Media Group“ (DMG) erfuhr erst aus den Medien davon. Er hat keine Kenntnis darüber, welche konkreten Vorwürfe ihm gemacht werden, aber er geht davon aus, dass sie mit der Berichterstattung der Agentur zu tun haben. Denn DMG macht immer wieder die Geschehnisse im Bundesstaat Rakhine zum Thema. Dort agiert eine bewaffnete Gruppe, und dort geht das Militär brutal auch gegen Zivilist*innen vor, so dass seit 2017 mehrere hunderttausend Menschen flüchten mussten.

Aung Marm Oo entschloss sich unterzutauchen, als ihm klar war, dass die Behörden ihn festnehmen würden. Tatsächlich wurden am 5. und 6. Mai zwei DMG-Mitarbeiter verhört. Die Sicherheitskräfte wollten wissen, wo ihr Chefredakteur sich aufhalte, sie fragten außerdem nach der Berichterstattung über die Lage in Rakhine. Eine polizeiliche Sondereinheit durchsuchte auch die Wohnung von Aung Marm Oo und vernahm seine Familie.

Die Behörden Myanmars haben bis heute nicht mitgeteilt, was Aung Marm Oo konkret zur Last gelegt wird. Damit verstoßen sie eindeutig gegen internationale Menschenrechtsnormen. Auch das sogenannte Vereinigungsgesetz, auf dessen Grundlage die Anklage erfolgte, läuft internationalen Normen zuwider und wird dazu genutzt, Journalist*innen und Menschenrechtler*innen festzunehmen und strafrechtlich zu verfolgen.

Internationale Journalist*innen haben faktisch keinen Zugang zum Krisengebiet in der Provinz Rakhine. Einheimische Medienvertreter*innen, die es wagen, über den dortigen Konflikt zu berichten, werden vielfach juristisch verfolgt oder auch anonym bedroht, damit sie ihre Berichterstattung einstellen.

Wegen der Anklage drohen Aung Marm Oo bis zu fünf Jahre Haft. Amnesty International hält die Anklage gegen ihn für politisch motiviert und für haltlos.

Was können Sie tun?

Schreiben sie an den Generalstaatsanwalt von Myanmar und fordern Sie ihn auf, alle Anklagepunkte gegen Aung Marm Oo fallenzulassen, damit er ohne Furcht vor Strafverfolgung seiner Arbeit nachgehen kann. Fordern Sie auch die Änderung aller Gesetze, die in Myanmar die Pressefreiheit einschränken. Schreiben Sie auf Englisch oder Deutsch an:

GENERALSTAATSANWALT
U Tun Tun Oo
Union Attorney General Office No. 25
Nay Pyi Taw
MYANMAR

Fax: 0095 67 404106
E-Mail: ago.h.o@mptmail.net.mm

Senden Sie eine Kopie an:

BOTSCHAFT DER REPUBLIK DER UNION MYANMAR
I. E. Frau Yin Yin Myint
Thielallee 19
14195 Berlin
Fax: 030-2061 5720
E-Mail: info@meberlin.com

 

 

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