Die NRW-Minister für Integration und Inneres, Stamp (FDP) und Reul (CDU) haben zur Nennung der Herkunft von Straftätern und Tatverdächtigen Position bezogen. Reul will auch handeln. In einem Erlass will er regeln, dass die Polizei die Herkunft künftig regelmäßig bekannt gibt. Das diene der „Transparenz“ und dem Schutz der Polizei vor Akzeptanzverlusten bei Bürgern. Der Pressekodex kennt eine regelmäßige Nennung der nationalen Herkunft oder Gruppenzugehörigkeit nicht. Im Gegenteil.
Wo ein Tatverdächtiger geboren ist, welchen Pass er hat und zu welcher ethnischen, sozialen oder religiösen Gruppe er gehört, soll grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. Veröffentlicht die Presse diese Details, soll sie in jedem Einzelfall begründen können, warum das im Öffentlichen Interesse liegt. Ein klares Regel-Ausnahme-Gebot. Kein Verbot. Sondern eine Pflicht zur Risiko-Minderung durch sorgfältige Abwägung von möglichem Schaden gegen einen Nutzen.
Warum hat sich der Presserat, der die berufsethischen Standards der deutschen Presse festlegt, so entschieden? Er hat die Lehren aus dem Missbrauch derartiger Informationen in der Nazizeit gezogen. Die Nazis hatten darauf bestanden, dass die Massenmedien die Zugehörigkeit einzelner Straftäter und Tatverdächtigen zu bestimmten Gruppen stets erwähnen. Damit wollten sie die Ächtung kriminellen Verhaltens von Einzelnen auf eine gesamte, politisch unerwünschte oder als feindlich definierte Gruppe lenken. „Sippenhaft“ hieß der Begriff für diese durchaus wirksame Methode der Ausgrenzung.
Für eine generelle Mithaftung einer Gruppe für individuelles Fehlverhalten von Angehörigen gibt es im Rechtsstaat Bundesrepublik grundsätzlich keinen Platz.
Warum führen wir die Debatte jetzt? Mit dem Pressekodex galt das Thema jahrzehntelang als angemessen geregelt und befriedet. In der Bindung an den Kodex konnte und musste jedes Medium in eigener Verantwortung abwägen und entscheiden, welche Informationen aus einem breiten Informationsangebot als bedeutsam und ethisch unbedenklich ausgewählt und veröffentlicht werden. Und welche nicht.
Der Schritt der Polizeibehörden in die allgemeine Öffentlichkeit hat ein qualitativ neues und schwer wiegendes Problem geschaffen: Mit dem zweiten Kanal in die sogenannten sozialen Medien neben der Pressemitteilung für die journalistisch-redaktionellen Medien arbeitet die Polizei nicht mehr nur als Informationsquelle für Medien. Es agiert jetzt selbst wie ein Medium. Allerdings ohne bundesweit verbindliche ethische Bindung. Die Orientierung einzelner Bundesländer am Pressekodex ist begrüßenswert. Ein transparenter Kontrollmechanismus für die Einhaltung der Normen, dem Beschwerdeverfahren beim Presserat vergleichbar, ist nicht sichtbar.
Das neue „Polizeimedium“ ohne verbindliche Ethik setzt die journalistisch-redaktionellen Medien massiv unter Druck. Quasi als Wettbewerber auf dem Medienmarkt liefert es nach den Vorstellungen von Minister Reul und in der bereits täglichen Praxis einzelner Länder ein Informationsangebot, das zwar die „braune Soße“ (Zitat Reul) zufriedenstellen könnte, aber die „Sippenhaft“ durch die Hintertür wieder einführt. Dabei kommt es nicht darauf an, welche Absichten die Verantwortlichen haben. Entscheidend ist stets die Wirkung, die auch ohne Absicht eintreten kann.
Die journalistisch-redaktionellen Medien erscheinen dabei mit Hinweis auf die „Transparenz“ der Behörden bei einem nicht kleinen Teil des Publikums als „Zensoren“ und „Verschweiger“. So belastend das ist – es kann auch eine Chance sein: die Redaktionen werden künftig selbst transparenter handeln müssen. Sie sollten ihren Nutzern öfter erklären, warum sie ihre Info-Auswahl so getroffen haben, wie sie sie getroffen haben.