OVG: Fotoverbot für Essener Polizei

Foto: fotolia

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen darf keine Fotos von Demonstrationen oder anderen Versammlungen für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen. Dies hat heute das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Fotos von Versammlungsteilnehmer*innen seien lediglich zum Zweck der Gefahrenabwehr zulässig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Sachverhalts wurde eine Revision an das Bundesverwaltungsgericht (BVG) zugelassen.

Stein des Anstoßes für die Klage waren Fotos einer Versammlung in Essen-Steele im vergangenen Jahr, die Polizeibeamte des Präsidiums Essen auf dem Facebook- und Twitter-Profil der Polizei gepostet hatten. Darauf sind unter anderem die beiden Kläger als Teilnehmer der Versammlung zu sehen. Gegen die Veröffentlichung hatten sie zunächst vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt, welches der Klage stattgegeben hatte. Nun blieb auch die dagegen gerichtete Berufung des Landes NRW erfolglos.

Das Anfertigen der Fotos für die polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Medien greife in das Versammlungsrecht ein, so das OVG in der mündlichen Urteilsbegründung, da solche Fotos und auch Videos einschüchternd, abschreckend oder in anderer Weise verhaltenslenkend auf die Teilnehmer*innen von Demonstrationen wirken könnten. Eine rechtliche Grundlage, die als Rechtfertigung für diesen Grundrechtseingriff dienen könnte, sehen die Richter nicht. Das Versammlungsgesetz erlaube Film- und Tonaufnahmen nur zum Zwecke der Gefahrenabwehr.

Um auf eine Bebilderung ihrer Öffentlichkeitsarbeit dennoch nicht verzichten zu müssen, empfahl das OVG den Polizistinnen und Polizisten, ausschließlich ihre eigenen Einsatzkräfte und –mittel abzubilden oder auf Archivfotomaterial zurückzugreifen, auf dem der Einsatzort zu sehen ist.

Aktenzeichen: 15 A 4753/18

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Leben ohne Thüringer Lokalzeitung 

Ostthüringen ist im Jahr 2023 von der Funke-Mediengruppe zur „Modellregion für die Digitalisierung des ländlichen Raums“ erklärt worden. Der Verlag stellte die Zustellung der Printausgabe der Ostthüringer Zeitung in elf Gemeinden rund um Greiz ein. Thomas Schnedler und Malte Werner vom Netzwerk Recherche haben die Folgen untersucht. Die Ergebnisse finden sich im Abschlussbericht „Lückenfüller –Was kommt, wenn die Lokalzeitung geht?“.
mehr »

Katapult MV: Die Stimme für den Norden

Die kleine Redaktion von Katapult MV stellt im Flächenland mit 1,57 Millionen Einwohner*innen mit einer monatlichen Zeitung und aktuellen Online-Beiträgen ein Gegengewicht in der Berichterstattung dar. Wir sprachen mit Chefredakteur Patrick Hinz über Lokaljournalismus, die anstehenden Landtagswahlen und den journalistischen Umgang mit der AfD.
mehr »

Berichten wo es ungemütlich ist

In autoritär regierten Staaten geraten auch ausländische Medienschaffende zunehmend unter Druck: Einreiseverbote, die Verweigerung von Visa und andere Repressionen erschweren die Arbeit von Korrespondent*innen. In vielen Fällen bleibt ihnen nur noch die Berichterstattung aus dem Ausland ohne direkten Zugang zum Land selbst.
mehr »

Lobbylandkarte: Big Tech mischt mit

Es sind Karten wie die des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie mit dem Titel „Big Tech Lobbylandkarte Deutschland“, die das Bewusstsein dafür ändern können, wie stark Big-Tech-Konzerne in Deutschland tatsächlich längst verankert ist und bis wohin ihr langer Arm reicht.
mehr »