OVG: Fotoverbot für Essener Polizei

Foto: fotolia

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen darf keine Fotos von Demonstrationen oder anderen Versammlungen für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen. Dies hat heute das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Fotos von Versammlungsteilnehmer*innen seien lediglich zum Zweck der Gefahrenabwehr zulässig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Sachverhalts wurde eine Revision an das Bundesverwaltungsgericht (BVG) zugelassen.

Stein des Anstoßes für die Klage waren Fotos einer Versammlung in Essen-Steele im vergangenen Jahr, die Polizeibeamte des Präsidiums Essen auf dem Facebook- und Twitter-Profil der Polizei gepostet hatten. Darauf sind unter anderem die beiden Kläger als Teilnehmer der Versammlung zu sehen. Gegen die Veröffentlichung hatten sie zunächst vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt, welches der Klage stattgegeben hatte. Nun blieb auch die dagegen gerichtete Berufung des Landes NRW erfolglos.

Das Anfertigen der Fotos für die polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Medien greife in das Versammlungsrecht ein, so das OVG in der mündlichen Urteilsbegründung, da solche Fotos und auch Videos einschüchternd, abschreckend oder in anderer Weise verhaltenslenkend auf die Teilnehmer*innen von Demonstrationen wirken könnten. Eine rechtliche Grundlage, die als Rechtfertigung für diesen Grundrechtseingriff dienen könnte, sehen die Richter nicht. Das Versammlungsgesetz erlaube Film- und Tonaufnahmen nur zum Zwecke der Gefahrenabwehr.

Um auf eine Bebilderung ihrer Öffentlichkeitsarbeit dennoch nicht verzichten zu müssen, empfahl das OVG den Polizistinnen und Polizisten, ausschließlich ihre eigenen Einsatzkräfte und –mittel abzubilden oder auf Archivfotomaterial zurückzugreifen, auf dem der Einsatzort zu sehen ist.

Aktenzeichen: 15 A 4753/18

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Gemeinsame Standards für Medienfreiheit

In Brüssel wird der European Media Freedom Act (EMFA) bereits als "Beginn einer neuen Ära" zelebriert. Ziel der Verordnung ist es, die Unabhängigkeit und Vielfalt journalistischer Medien in der EU in vielfacher Hinsicht zu stärken. Doch wie er von den Mitgliedsstaaten  - vor allem dort, wo etwa die Pressefreiheit gefährdet ist wie Ungarn und der Slowakei - umgesetzt wird, zeigt sich erst im kommenden Sommer.
mehr »

Filmtipp: Die Saat des Heiligen Feigenbaums

Die Alten hüten die Asche, die Jungen schüren das Feuer. Konflikte zwischen den Generationen sind vermutlich so alt wie die Geschichte der Menschheit. Zumindest im Westen haben die im Rückblick als „68er-Bewegung“ zusammengefassten Proteste für tiefgreifende gesellschaftliche Umwälzungen gesorgt. Angesichts des Klimawandels könnte sich das Phänomen wiederholen. Mohammad Rasoulofs Familiendrama, deutscher „Oscar“-Kandidat, beschreibt anhand der Demonstrationen im Iran, wie sich die Alten wehren.
mehr »

Die Zukunft der Filmförderung

In der morgigen Plenarsitzung des Bundestages wird über die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft entschieden, der vom Bundestagsausschuss für Kultur und Medien beschlossene Gesetzentwurf zum Filmfördergesetz (FFG) steht zur Abstimmung auf der Tagesordnung. ver.di begrüßt eine Reform der Filmförderung, denn in Zukunft müssen Filmproduktionen Tarif- und Urheber-Vergütungen verbindlich einhalten.
mehr »

KI-Lösungen: Heise macht es selbst

Das Medienhaus „Heise Medien“ hat kürzlich das auf generative Künstliche Intelligenz (KI) spezialisierte Medienhaus „Deep Content“ (digitale Magazine „Mixed“ und „The Decoder“) aus Leipzig gekauft. Damit will Heise die Zukunft generativer KI mitgestalten. „Deep Content“ entwickelte mit „DC I/O“ ein professionelles KI-gestütztes Workflow-Framework für Content-Teams und Redaktionen. Bereits seit Juni dieses Jahres kooperiert Heise mit „Deep Content“ bei der Produktion des Podcasts „KI-Update“. Hinter der Übernahme steckt die Idee, den neuen Markt weiter zu erschließen und hohe Gewinne einzufahren.
mehr »