OVG: Fotoverbot für Essener Polizei

Foto: fotolia

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen darf keine Fotos von Demonstrationen oder anderen Versammlungen für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen. Dies hat heute das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Fotos von Versammlungsteilnehmer*innen seien lediglich zum Zweck der Gefahrenabwehr zulässig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Sachverhalts wurde eine Revision an das Bundesverwaltungsgericht (BVG) zugelassen.

Stein des Anstoßes für die Klage waren Fotos einer Versammlung in Essen-Steele im vergangenen Jahr, die Polizeibeamte des Präsidiums Essen auf dem Facebook- und Twitter-Profil der Polizei gepostet hatten. Darauf sind unter anderem die beiden Kläger als Teilnehmer der Versammlung zu sehen. Gegen die Veröffentlichung hatten sie zunächst vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt, welches der Klage stattgegeben hatte. Nun blieb auch die dagegen gerichtete Berufung des Landes NRW erfolglos.

Das Anfertigen der Fotos für die polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Medien greife in das Versammlungsrecht ein, so das OVG in der mündlichen Urteilsbegründung, da solche Fotos und auch Videos einschüchternd, abschreckend oder in anderer Weise verhaltenslenkend auf die Teilnehmer*innen von Demonstrationen wirken könnten. Eine rechtliche Grundlage, die als Rechtfertigung für diesen Grundrechtseingriff dienen könnte, sehen die Richter nicht. Das Versammlungsgesetz erlaube Film- und Tonaufnahmen nur zum Zwecke der Gefahrenabwehr.

Um auf eine Bebilderung ihrer Öffentlichkeitsarbeit dennoch nicht verzichten zu müssen, empfahl das OVG den Polizistinnen und Polizisten, ausschließlich ihre eigenen Einsatzkräfte und –mittel abzubilden oder auf Archivfotomaterial zurückzugreifen, auf dem der Einsatzort zu sehen ist.

Aktenzeichen: 15 A 4753/18

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Warnstreik bei der Süddeutschen Zeitung

Für die zweite Tarifverhandlungsrunde am 25. Juli 2024 hatten die Verhandler*innen des Zeitungsverlegerverbandes BDZV der dju in ver.di ein Angebot zu Tariferhöhungen angekündigt. Gehalten haben sie das Versprechen nicht. Konkrete Zahlen zur Tariferhöhung blieb der BDZV schuldig. Stattdessen stellte er Gegenforderungen zum Nachteil der Zeitungsredakteur*innen. Heute streikten dagegen über 100 Beschäftigte der Süddeutschen Zeitung. In Nürnberg gab es eine Aktive Mittagspause vor dem Verlag Nürnberger Presse.
mehr »

Süddeutsche ohne Süddeutschland?

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) will sich aus der Regionalberichterstattung in den Landkreisen rund um München weitgehend zurückziehen. Am Mittwoch teilte die Chefredaktion der SZ zusammen mit der Ressortleitung den rund 60 Beschäftigten in einer außerordentlichen Konferenz mit, dass die Außenbüros in den Landkreisen aufgegeben werden und die Berichterstattung stark zurückgefahren wird. Dagegen wehrt sich die Gewerkschaft ver.di.
mehr »

Breiter Protest für Rundfunkfinanzierung

Anlässlich der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten (MPK) in Leipzig fordert ver.di die Fortführung des Reformdiskurses über die Zukunft öffentlich-rechtlicher Medienangebote und über die Strukturen der Rundfunkanstalten. Die notwendige Debatte darf die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten jedoch nicht daran hindern, ihren vom Bundesverfassungsgericht zuletzt im Jahr 2021 klargestellten Auftrag auszuführen: Sie müssen im Konsens die verfassungsmäßige Rundfunkfinanzierung freigeben.
mehr »

Games: Welcome to Planet B

Die Bürgermeisterin muss sich entscheiden: Soll zuerst ein Frühwarnsystem vor Springfluten eingerichtet oder neue Möglichkeiten zum Schutz vor Hitze geplant werden? Und sollen diese neuen Schutzmaßnahmen besonders günstig oder lieber besonders nachhaltig sein? Was wie Realpolitik klingt ist ein Computerspiel. Denn immer mehr Games setzten sich auch mit Umweltthemen auseinander.
mehr »