Unterliegen amtliche Dokumente dem Urheberrechtsschutz? Nein, sagt ein zivilgesellschaftliches Bündnis, dem auch die dju in ver.di angehört, und wendet sich in einem offenen Brief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, um ein Ende der Praxis zu fordern, missliebige Veröffentlichungen mittels Berufung auf das Urheberrecht zu unterdrücken. Hintergrund ist eine Klage des Bundesamts für Risikobewertung (BfR) gegen das Transparenzprojekt FragDenStaat.
Die zivilgesellschaftliche Initiative hatte beim BfR nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IfG) ein Gutachten zu möglichen Gesundheitsrisiken des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat angefragt und anschließend veröffentlicht. Nachdem eine einstweilige Verfügung der Behörde gegen diese Veröffentlichung im Juli vom Landgericht Köln aufgehoben worden war, will das BfR diese nun mittels einer Klage unterbinden und bezieht sich dabei auf den Schutz urheberrechtlicher Ansprüche.
“Die Klage gegen die Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens des Bundesinstituts für Risikobewertung ist nur der jüngste Fall dieses klar missbräuchlichen Einsatzes urheberrechtlicher Positionen ”, so die Verfasser des offenen Briefes. Ähnlich sei die Bundesregierung bereits 2013 mittels Urheberrechtsansprüchen gegen die Veröffentlichung der “Afghanistan-Papiere” in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) vorgegangen.
„Urheberrecht dient dem Schutz der Arbeit Kreativer. Staatliches Handeln ist keine kreative Leistung, die unter diesen Schutz fällt“, stellte die Vorsitzende der dju in ver.di Tina Groll fest. Das Urheberrecht zu missbrauchen, um staatliches Handeln zu verschleiern, sei zynisch. „Die Möglichkeiten dazu müssen gesetzlich eingeschränkt werden“, forderte sie. Informationen aus dem Staatsapparat und über ihn müssten uneingeschränkt zugänglich und nutzbar sein.
Dem Bündnis gehören FragDenStaat (Open Knowledge Foundation), Wikimedia Deutschland, dju in ver.di, Reporter ohne Grenzen und DJV an.
Die Pressemitteilung sowie der offene Brief können auf der Website der dju in ver.di nachgelesen werden.