Kalifornien stärkt Arbeitnehmerrechte

Bild: Hermann Haubrich

Am 01. Januar 2020 ist in Kalifornien ein Gesetz in Kraft getreten, welches Unternehmen verpflichtet, selbstständige Auftragnehmer*innen wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer*innen zu behandeln, berichtet Steven Hill für das Mitbestimmungsportal der Hans-Böckler-Stiftung (HBS). Es werde Arbeitnehmerrechtsverfechtern weltweit Auftrieb geben, prognostiziert der Autor des Buches „Die Startup Illusion: Wie die Internet-Ökonomie unseren Sozialstaat ruiniert”.

Die „Assembly Bill 5“ (AB 5) schließe ein „ein Schlupfloch im Regelwerk, das es Arbeitgebern ermöglicht, reguläre Beschäftigte fälschlicherweise als selbständige Auftragnehmer einzugruppieren“, so Hill. Rund zwei Millionen selbstständige Arbeitnehmer*innen in Kalifornien seien davon betroffen, die bisher weder Sozialleistungen erhalten hätten, noch krankenversichert gewesen seien. Auch freiberufliche Autor*innen erwarteten die Auswirkungen des Gesetzes mit Spannung. So schreibe es etwa vor, dass Medienunternehmen maximal 35 Artikel bei einem*r Freiberufler*in beauftragen dürften, bevor sie diese*n einstellen müssen. Sorgen, dass es deshalb weniger Aufträge für Freie geben werde, seien unbegründet, schreibt Hill und zitiert einen Tweet der Arbeitsrechtsjournalistin Margot Roosevelt. Darin berichtet diese, wie die Los Angeles Times bereits 30 vormals freiberufliche Journalist*innen in Vollzeit eingestellt hat.

Auch in Deutschland würden 235.000 bis 436.000 Beschäftigte fälschlicherweise als „Soloselbständige“ eingestuft, schreibt Hill unter Berufung auf Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Dabei sei das Problem der Scheinselbstständigkeit hierzulande eindeutig hausgemacht und auf die Hartz-IV-Reformen der Schröder-Regierung zurückzuführen, stellt der US-Autor fest.

„Zahlreiche Untersuchungen attestieren Deutschland gravierende Missstände im Zusammenhang mit Scheinselbständigkeit. Unternehmen behandeln verschiedene Arten von Arbeitnehmern als Selbständige, um keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Durch das Schlupfloch der „Scheinselbständigkeit“ können Arbeitgeber ihre rechtlichen Verpflichtungen umgehen und viele Arbeitnehmer werden so ihrer Rechte beraubt.“

Zwar werde die Problematik von deutschen Entscheidungsträger*innen regelmäßig als zahlenmäßig kaum relevant heruntergespielt, doch gingen die Folgen für die Wirtschaft „weit über die reinen Zahlen hinaus“, warnt Hill. So könne die Scheinselbstständigkeit auch den Status abhängig Beschäftigter untergraben, weil die Stabilität der Belegschaft und damit deren Handlungsfähigkeit gegenüber dem Unternehmen geschwächt würden.

Der US-Amerikaner fordert Deutschland und die EU deshalb auf, Solo-Selbstständige als abhängig Beschäftigte einzustufen und ein „universales Sicherheitsnetz“ für alle Arbeitnehmer*innen zu schaffen. Dies könne beispielsweise durch die Ausweitung der Künstlersozialkasse (KSK) auch auf andere Berufe gelingen, in denen Arbeitnehmer*innen als Solo-Selbstständige tätig sind, schlägt Hill vor.


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