Kalifornien stärkt Arbeitnehmerrechte

Bild: Hermann Haubrich

Am 01. Januar 2020 ist in Kalifornien ein Gesetz in Kraft getreten, welches Unternehmen verpflichtet, selbstständige Auftragnehmer*innen wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer*innen zu behandeln, berichtet Steven Hill für das Mitbestimmungsportal der Hans-Böckler-Stiftung (HBS). Es werde Arbeitnehmerrechtsverfechtern weltweit Auftrieb geben, prognostiziert der Autor des Buches „Die Startup Illusion: Wie die Internet-Ökonomie unseren Sozialstaat ruiniert”.

Die „Assembly Bill 5“ (AB 5) schließe ein „ein Schlupfloch im Regelwerk, das es Arbeitgebern ermöglicht, reguläre Beschäftigte fälschlicherweise als selbständige Auftragnehmer einzugruppieren“, so Hill. Rund zwei Millionen selbstständige Arbeitnehmer*innen in Kalifornien seien davon betroffen, die bisher weder Sozialleistungen erhalten hätten, noch krankenversichert gewesen seien. Auch freiberufliche Autor*innen erwarteten die Auswirkungen des Gesetzes mit Spannung. So schreibe es etwa vor, dass Medienunternehmen maximal 35 Artikel bei einem*r Freiberufler*in beauftragen dürften, bevor sie diese*n einstellen müssen. Sorgen, dass es deshalb weniger Aufträge für Freie geben werde, seien unbegründet, schreibt Hill und zitiert einen Tweet der Arbeitsrechtsjournalistin Margot Roosevelt. Darin berichtet diese, wie die Los Angeles Times bereits 30 vormals freiberufliche Journalist*innen in Vollzeit eingestellt hat.

Auch in Deutschland würden 235.000 bis 436.000 Beschäftigte fälschlicherweise als „Soloselbständige“ eingestuft, schreibt Hill unter Berufung auf Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Dabei sei das Problem der Scheinselbstständigkeit hierzulande eindeutig hausgemacht und auf die Hartz-IV-Reformen der Schröder-Regierung zurückzuführen, stellt der US-Autor fest.

„Zahlreiche Untersuchungen attestieren Deutschland gravierende Missstände im Zusammenhang mit Scheinselbständigkeit. Unternehmen behandeln verschiedene Arten von Arbeitnehmern als Selbständige, um keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Durch das Schlupfloch der „Scheinselbständigkeit“ können Arbeitgeber ihre rechtlichen Verpflichtungen umgehen und viele Arbeitnehmer werden so ihrer Rechte beraubt.“

Zwar werde die Problematik von deutschen Entscheidungsträger*innen regelmäßig als zahlenmäßig kaum relevant heruntergespielt, doch gingen die Folgen für die Wirtschaft „weit über die reinen Zahlen hinaus“, warnt Hill. So könne die Scheinselbstständigkeit auch den Status abhängig Beschäftigter untergraben, weil die Stabilität der Belegschaft und damit deren Handlungsfähigkeit gegenüber dem Unternehmen geschwächt würden.

Der US-Amerikaner fordert Deutschland und die EU deshalb auf, Solo-Selbstständige als abhängig Beschäftigte einzustufen und ein „universales Sicherheitsnetz“ für alle Arbeitnehmer*innen zu schaffen. Dies könne beispielsweise durch die Ausweitung der Künstlersozialkasse (KSK) auch auf andere Berufe gelingen, in denen Arbeitnehmer*innen als Solo-Selbstständige tätig sind, schlägt Hill vor.


M – Der Medienpodcast: einzigartig anders, denn wir fragen genauer nach

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von SoundCloud. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Weniger Frauen in Führungspositionen

Der Frauenmachtanteil in den deutschen Leitmedien ist laut Pro Quote Medien erneut gesunken. Das zeigt eine neue Leitmedienzählung. Der gewichtete Frauenmachtquotient liegt aktuell bei  37,3 Prozent – ein weiterer Rückgang um 0,2 Prozentpunkte gegenüber Januar 2026.
mehr »

Altersvorsorge für Filmschaffende

Für jede fiktionale Filmproduktion, die als Kinofilm, Film und Serie im Fernsehen oder in Streamingdiensten erscheint, soll für alle Beschäftigte vor und hinter der Kamera ab Beginn des Jahres 2027 einheitlich die tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung für Filmschaffende gelten. Der dazu für die Branche vereinbarte Tarifvertrag besteht bereits seit gut einem Jahr.
mehr »

Journalist weiter in syrischer Haft

Zivilgesellschaftliche Gruppen rufen dazu auf, sich weiter für die Freilassung des kurdischen Journalisten Ahmet Polad einzusetzen. Er war im Januar gemeinsam mit seiner deutschen Kollegin Eva Maria Michelmann  in der nordsyrischen Stadt Raqqa verschwunden. Seit dem 19. Juni 2026 ist Michelmann wieder in Köln. Polad ist weiter in Haft.
mehr »

Nachschlagewerk gegen Einschüchterungsklagen

Die No SLAPP Anlaufstelle hat ihr aktuelles Handbuch veröffentlicht: Hier lesen Sie jede Woche ein neues Kapitel daraus. Das Handbuch bündelt das Wissen aus zwei Jahren Beratungspraxis sowie die Expertise des rechtlichen Beirats und weiterer Kooperationspartner*innen. Es ist ein zentrales Referenzwerk für alle, die sich gegen strategische Klagen informieren, zur Wehr setzen und darüber berichten möchten.
mehr »