Lübcke-Prozess: Report ohne Technik und Sicht

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Die Berichterstattung vom Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist für die Medien wegen der Covid-19-Pandemie ohnehin bereits begrenzt. Nun will der Vorsitzende Richter Arbeitsmöglichkeiten für die Presse noch weiter einschränken. Die hessische dju in ver.di fordert von der Justiz, die Anordnungen zu überdenken.

Am 16. Juni 2020 soll in Frankfurt am Main der Prozess gegen Stephan E. und Markus H. beginnen, die wegen des Mordes an Walter Lübcke angeklagt sind. Nachdem wegen der Abstandsregelungen nur maximal 19 Journalist*innen im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts selbst anwesend sein dürfen, soll es für weitere maximal 41 Medienvertreter*innen nur eine Tonübertragung in einen anderen Saal geben.

Das ergibt sich nach Angaben der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di aus dem vom Gericht erlassenen Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter. „Journalistische Arbeit in einem solchen Gerichtsverfahren ohne Sichtkontakt zu den Angeklagten ist fast nicht vorstellbar“, findet der für den Medienbereich zuständige ver.di-Fachbereichsleiter Manfred Moos. Auch wenn damit Neuland betreten werden müsste, sei wohl nur eine Videoübertragung für die Berichterstattung akzeptabel. „In Corona-Zeiten werden EU-Gipfel per Videokonferenz veranstaltet; da sollte es doch möglich sein, eine Ton- und Bildübertragung von einem in einen anderen Saal des Gerichtes zu erlauben“, sagt Moos.

Schwerwiegend sei darüber hinaus die Ankündigung des Gerichts, dass Pressevertreter*innen keine technischen Geräte mit in den Saal nehmen dürfen, insbesondere keine Notebooks und Mobiltelefone. Selbst für den zweiten Gerichtsraum, in den nur Ton übertragen werden solle, gelte dieses Verbot. „Notebooks und Mobiltelefone sind heutzutage unverzichtbare Handwerkszeuge für eine aktuelle Berichterstattung“, meint Moos. Ohne sie wären Journalist*innen gezwungen, während des laufenden Prozesses immer wieder den Gerichtssaal zu verlassen, um aktuell zu berichten. Dies sei unzumutbar und gefährde eine umfassende Darstellung des Prozessgeschehens.

Die dju appelliert deshalb an die Verantwortlichen beim Frankfurter Oberlandesgericht, die Einschränkungen bei der Berichterstattung zu überdenken. Immerhin handele es um einen Prozess, der weltweit Aufmerksamkeit finden werde und eine ähnliche politische Brisanz habe wie seinerzeit der NSU-Prozess in München.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

No SLAPP Handbuch: Presserecht

Eine SLAPP-Klage können Sie kaum verhindern. Das Risiko läßt sich aber mindern, wenn Sie alle Regeln des Äußerungsrechts beachten, also „presserechtsfest“ Ihre berechtigte Kritik am potenziellen SLAPP-Kläger äußern. Dazu mehr in Kapitel 2 des No-SLAPP-Handbuchs.
mehr »

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »