Speicherung von Daten ohne Anlass ist illegal

Friedemann Ebelt von Digitalcourage Foto: Digitalcourage, CC BY SA 2.0

Der Europäische Gerichtshof hat in dieser Woche in Bezug auf vier Rechtsstreits in Frankreich, Großbritannien und Belgien geurteilt: Eine generelle und anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig. Diese Entscheidungen sind wegweisend, weil Gerichte, Regierungen und Parlamente in der gesamten EU ihr weiteres Vorgehen an den Vorgaben aus Luxemburg orientieren werden. Die ersten Einschätzungen der Urteile gehen sehr weit auseinander.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann interpretiert die Urteile nicht als äußerste Grenzen des rechtlich möglichen, sondern als Standard-Überwachungs-Pflichtprogramm und forderte reflexartig: „Wir müssen alle Spielräume schnellstmöglich nutzen.“ Das sieht Digitalcourage anders: Genau vor dieser Reaktion haben wir gewarnt.

Darum haben wir gemeinsam mit mehr als 40 Organisationen aus 16 Ländern am Tag der Urteilsverkündung (6. Oktober 2020) einen offenen Brief veröffentlicht, der sich ganz grundsätzlich gegen Vorratsdatenspeicherung stellt. Bei dem Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz gab es Freude über das Urteil, weil es eine „deutliche Absage an all diejenigen [ist], die sich in den vergangenen Wochen erneut für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben“. Kritik kommt beispielsweise vom EU-Abgeordneten Patrick Breyer, der kommentiert: „Unter dem massiven Druck der Regierungen und Eingriffsbehörden haben die Richterinnen und Richter unseren Schutz vor verdachtsloser Kommunikationserfassung in Teilen aufgegeben.“

Unabhängig von einer noch ausstehenden genaueren Bewertung der Urteile, warnen wir davor, dass die vom EU-Gerichtshof darin erlaubten Ausnahmen für Vorratsdatenspeicherung von Regierungen und Behörden unverhältnismäßig für umfangreiche Überwachung ausgenutzt werden. Wir fragen uns: Ist das Urteil stark genug? Wird es ausreichen um langfristig die kommerzielle und politische Gier nach Daten auf ein erträgliches Maß einzudämmen?

Letztendlich wird sich das erst zeigen, wenn in verschiedenen Ländern die Gesetze an die jüngsten Urteile angepasst werden und wenn diese Gesetze praktisch zur Anwendung kommen.

Grundsätzlich muss gesagt werden: Das jüngste Urteil des EU-Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung ist eine leider notwendige Bestätigung einer Selbstverständlichkeit. Wieder einmal musste Luxemburg klarmachen, dass generelle und anlasslose Massenspeicherung von Kommunikationsdaten illegal ist. Dass das in Demokratien überhaupt notwendig ist, liegt an Regierungen und Behörden, die vorhergehende höchstrichterliche Entscheidungen bewusst ignoriert haben.

Auswirkungen wird das Urteil auch auf das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung haben. Wie letztendlich der Gesetzgeber und das Bundesverfassungsgericht, bei dem wir eine Verfassungsbeschwerde eingereicht haben, reagieren werden, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Klar ist aus unserer Sicht, dass Parlamente, Gerichte und auch die Bevölkerung weiter aufpassen müssen, dass Überwachungsmaßnahmen die Ausnahme bleiben und nicht zum Standard werden.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Pressefreiheit schützen heißt: Journalist*innen schützen!

55 Angriffe auf Journalist*innen verzeichnete „Reporter ohne Grenzen" (ROG) in Deutschland im Jahr 2025. Und dass es 2026 so weitergeht, zeigt der jüngste Fall aus Schnellroda: Bei der „Winterakademie" des rechtsextremen Milieus wurden Journalist*innen von Teilnehmenden der Veranstaltung verbal erniedrigt, bedroht, körperlicher Gewalt ausgesetzt und bestohlen. ROG wertet den Vorfall als Beispiel  für die zunehmende Normalisierung von Gewalt und Einschüchterung gegenüber der Presse im extrem rechten Milieu.
mehr »

Demokratie auf der Anklagebank

Der aktuelle Bericht der Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) und der Daphne Caruana Galizia Foundation  zeigt, dass die Zahl missbräuchlicher Klagen in ganz Europa weiter steigt. Trotz des neuen EU-Gesetzes gegen SLAPP-Klagen, das im Mai 2024 in Kraft getreten ist und das die Länder bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen, nehmen SLAPPs weiter zu.
mehr »

Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der Bundesgerichtshof wies die Revision von Semsrott nun zurück und bestätigt dessen Verurteilung durch das Landgericht Berlin.
mehr »

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »