Speicherung von Daten ohne Anlass ist illegal

Friedemann Ebelt von Digitalcourage Foto: Digitalcourage, CC BY SA 2.0

Der Europäische Gerichtshof hat in dieser Woche in Bezug auf vier Rechtsstreits in Frankreich, Großbritannien und Belgien geurteilt: Eine generelle und anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig. Diese Entscheidungen sind wegweisend, weil Gerichte, Regierungen und Parlamente in der gesamten EU ihr weiteres Vorgehen an den Vorgaben aus Luxemburg orientieren werden. Die ersten Einschätzungen der Urteile gehen sehr weit auseinander.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann interpretiert die Urteile nicht als äußerste Grenzen des rechtlich möglichen, sondern als Standard-Überwachungs-Pflichtprogramm und forderte reflexartig: „Wir müssen alle Spielräume schnellstmöglich nutzen.“ Das sieht Digitalcourage anders: Genau vor dieser Reaktion haben wir gewarnt.

Darum haben wir gemeinsam mit mehr als 40 Organisationen aus 16 Ländern am Tag der Urteilsverkündung (6. Oktober 2020) einen offenen Brief veröffentlicht, der sich ganz grundsätzlich gegen Vorratsdatenspeicherung stellt. Bei dem Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz gab es Freude über das Urteil, weil es eine „deutliche Absage an all diejenigen [ist], die sich in den vergangenen Wochen erneut für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben“. Kritik kommt beispielsweise vom EU-Abgeordneten Patrick Breyer, der kommentiert: „Unter dem massiven Druck der Regierungen und Eingriffsbehörden haben die Richterinnen und Richter unseren Schutz vor verdachtsloser Kommunikationserfassung in Teilen aufgegeben.“

Unabhängig von einer noch ausstehenden genaueren Bewertung der Urteile, warnen wir davor, dass die vom EU-Gerichtshof darin erlaubten Ausnahmen für Vorratsdatenspeicherung von Regierungen und Behörden unverhältnismäßig für umfangreiche Überwachung ausgenutzt werden. Wir fragen uns: Ist das Urteil stark genug? Wird es ausreichen um langfristig die kommerzielle und politische Gier nach Daten auf ein erträgliches Maß einzudämmen?

Letztendlich wird sich das erst zeigen, wenn in verschiedenen Ländern die Gesetze an die jüngsten Urteile angepasst werden und wenn diese Gesetze praktisch zur Anwendung kommen.

Grundsätzlich muss gesagt werden: Das jüngste Urteil des EU-Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung ist eine leider notwendige Bestätigung einer Selbstverständlichkeit. Wieder einmal musste Luxemburg klarmachen, dass generelle und anlasslose Massenspeicherung von Kommunikationsdaten illegal ist. Dass das in Demokratien überhaupt notwendig ist, liegt an Regierungen und Behörden, die vorhergehende höchstrichterliche Entscheidungen bewusst ignoriert haben.

Auswirkungen wird das Urteil auch auf das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung haben. Wie letztendlich der Gesetzgeber und das Bundesverfassungsgericht, bei dem wir eine Verfassungsbeschwerde eingereicht haben, reagieren werden, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Klar ist aus unserer Sicht, dass Parlamente, Gerichte und auch die Bevölkerung weiter aufpassen müssen, dass Überwachungsmaßnahmen die Ausnahme bleiben und nicht zum Standard werden.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Was bringt der Pressekodex?

Eine Anwältin wird in einer Boulevardzeitung identifizierend an den Pranger gestellt – obwohl sie nichts Unrechtes getan hat. Die Folge: Bedrohungen, eine rechtsextreme Kundgebung vor ihrer Kanzlei, Polizeischutz. Der Deutsche Presserat spricht Monate später eine Rüge aus. Der Schaden ist aber angerichtet.
mehr »

Polizeibefugnisse gegen Pressefreiheit

Das  Bundeskabinett befasst sich heute mit mit Gesetzentwürfen, die den deutschen Sicherheitsbehörden weitreichende digitale Ermittlungsbefugnisse einräumen sollen. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert die Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen zulasten der Privatsphäre aller Bürger*innen und der Pressefreiheit.
mehr »

Freier Autor siegt gegen „Berliner Zeitung“

Dieses Urteil „kann die redaktionellen Abläufe deutscher Medien massiv beeinflussen“, so bewertete die FAZ das Urteil des Landgerichts Köln: Es hatte die Berliner Zeitung wegen schwerwiegender Urheberrechtsverletzung und Rufschädigung des Autors Werner Rügemer zu einer Strafzahlung von 1200 Euro verurteilt, ein erstmaliges Urteil in Deutschland. Doch bis das Urteil rechtskräftig wurde, dauerte es noch fast ein Jahr: Freier Autor siegt gegen die „Berliner Zeitung“.
mehr »

Machen Sie es sich unbequem

Ich bin Rechtshänderin. Neulich habe ich mir morgens die Zähne mit der linken Hand geputzt. Keine gute Idee. Es fühlte sich falsch an. Ungelenk. Irgendwie so, als würde mein Gehirn die ganze Zeit protestieren. Und genau genommen tat es das auch. Unser Gehirn liebt Gewohnheiten. Es baut dafür regelrechte Autobahnen im Kopf. Und alles, was davon abweicht, fühlt sich erst einmal anstrengend an.
mehr »