Türkei wegen Haft für Journalisten verurteilt

Immer wieder fordern Organisationen die Freilassung von inhaftierten Journalist*innen in der Türkei. Bild: Christian von Polentz

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei verurteilt, weil sie acht Journalisten und Manager der Zeitung „Cumhuriyet“ und der „Cumhuriyet“-Stiftung monatelang eingesperrt hatte. Mit der Haft seien die Meinungsfreiheit und das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Betroffenen verletzt worden, erklärte der EGMR am Dienstag in Straßburg. Ihnen wurde Schadenersatz von 16.000 Euro pro Person zugesprochen.

Die Betroffenen waren im November 2016 in Untersuchungshaft gekommen und mussten zwischen sieben und 16 Monaten im Gefängnis bleiben. Sie wurden unter anderem verdächtigt, mit der Zeitung terroristische Propaganda für die kurdische PKK und die von den Behörden sogenannte Fethullahistische Terrororganisation verbreitet zu haben, wie der EGMR rekapitulierte. Im Juli 2016 war es in der Türkei zu einem Putschversuch gegen die Regierung unter Präsident Recep Tayyip Erdogan gekommen.

Die Fälle der „Cumhuriyet“-Mitarbeiter sind in der Türkei weiter vor Gericht anhängig, auch wenn diese inzwischen freigelassen wurden. Zwei weitere ursprünglich ebenfalls Inhaftierte und Angeklagte hat die dortige Justiz mittlerweile entlastet. Das türkische Verfassungsgericht erkannte in ihren Fällen auf eine Verletzung von Meinungsfreiheit und Recht auf Sicherheit, wie der EGMR erklärte.

Für die anderen Fälle stellte dies nun der EGMR fest und verwies dabei auf die Berichterstattung durch „Cumhuriyet“. Es ging demnach um Artikel, Tweets und andere Äußerungen, welche die türkischen Behörden oder ihre Sympathisanten kritisierten, die Äußerungen von angeblich terroristischen Akteuren transportierten oder sensible Informationen verbreiteten.

Der EGMR urteilte (AZ: 23199/17), dass selbst wenn alle fraglichen Beiträge den Betroffenen zugerechnet werden könnten, diese nicht verdächtig seien, terroristische Propaganda verbreitet oder Terrororganisationen unterstützt zu haben. Alle Handlungen fielen vielmehr in den Bereich öffentlicher Diskussion über Dinge, die bereits bekannt waren, liefen auf eine Ausübung der Menschenrechte hinaus und bedeuteten keine Unterstützung für die Anwendung von Gewalt .

ps

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Kritisch, regional und investigativ

„Regionaljournalismus – wichtiger denn je“ war das Forum der Initiative Qualität im Journalismus im Presseclub Nürnberg überschrieben. Die Initiative, bei der auch die dju in ver.di mitarbeitet, diskutierte über die in der Region besonders große Dichte von Privatradios, das Berichten über Rechtsextremismus und Deepfakes.
mehr »

Tschüss Papier, hallo Pixel

Ab heute ist die überregionale Tageszeitung nd-Der Tag, nach 80 Jahren, nur noch online zu lesen. Die gedruckte Wochenendausgabe bleibt bestehen. Seit dem 1. Januar 2022 hat die Zeitung die Rechtsform einer Genossenschaft.
mehr »

Immer Ärger mit der Obrigkeit

In seinem aktuellen Buch „Meinungsfreiheit“ analysierte Ronen Steinke deren aktuellen Zustand. Der promovierte Jurist und leitende Redakteur bei der Süddeutschen Zeitung spricht mit M über seine Schlussfolgerungen.
mehr »

dpa: Streik führt zum Tarifergebnis

Die fünfte Tarifverhandlungsrunde für die rund 800 Beschäftigten der Deutsche Presse Agentur (dpa), ihrer Landesbüros und der Tochtergesellschaften im Newsroom endete am 27. März mit einem gemeinsamen Tarifergebnis von ver.di, dem DJV und der Deutschen Presse-Agentur GmbH (dpa).
mehr »