Der Deutsche Presserat hat der Innenministerkonferenz einen Vorschlag über zeitgemäße gemeinsame Verhaltensgrundsätze für Polizei und Medien vorgelegt. Es sei höchste Zeit, dass Journalistinnen und Journalisten bei Demonstrationen und Großveranstaltungen besser geschützt werden und ungehindert arbeiten können, erklärte Sascha Borowski, Sprecher des Deutschen Presserats, zur aktuellen Vorlage.
„Dazu möchten wir uns mit den Innenministern auf neue gemeinsame Regeln für die Polizei- und Pressearbeit einigen, die beiden Seiten einen verlässlichen Umgang miteinander garantieren“, so Borowski.
Den Entwurf für Verhaltensregeln hat der Deutsche Presserat mit seinen Trägerverbänden dju, DJV, BDZV und VDZ sowie der ARD, dem ZDF, dem Deutschlandradio und dem Verband Privater Medien VAUNET erarbeitet. „Wir erwarten von den Innenministern, dass sie das Papier bei ihrer kommenden Sitzung vom 9. bis 11. Dezember berücksichtigen und auf dieser Grundlage das Gespräch mit uns suchen“, betont der Presseratssprecher.
Die beteiligten Verbände und Medien fordern von der Polizei verbesserte Sicherheitskonzepte und ein stärkeres Bewusstsein für den verfassungsmäßigen Schutzanspruch und Informationsauftrag der Medien. Dies soll klarer als bisher in der Aus- und Weiterbildung von Polizistinnen und Polizisten verankert werden.
Im Gegenzug verpflichten sich Journalistinnen und Journalisten, die Sicherheitskräfte nicht zu behindern und sich bei der Berichterstattung über polizeitaktische Maßnahmen mit der zuständigen Polizeiführung abzusprechen. Dazu soll die Kommunikation zwischen Sicherheitskräften und Medienvertretern insbesondere bei Großeinsätzen verbessert werden.
Grundlage für den Entwurf sind die Verhaltensgrundsätze Presse/Rundfunk und Polizei von 1993, die damals vor dem Hintergrund der Geiselnahme von Gladbeck mit der Innenministerkonferenz verhandelt und von ihr beschlossen wurden.
Die dju in ver.di hat bereits im Frühjahr eine aktuelle Broschüre „Journalismus und Polizeiarbeit“ veröffentlicht, die auch zum Download bereitsteht.