Neue Presseausweise für 2021 beantragen

Jedes Jahr neu: Der Presseausweis. Foto: neh

Auch im Jahr 2021 gibt es wieder einen neuen bundeseinheitlichen Presseausweis. Der Presseausweis von Deutschem Presserat, dju, DJV, BDZV, VDZ und VDS bleibt ein wichtiges Recherchewerkzeug für alle hauptberuflich tätigen Journalistinnen und Journalisten, der „Ausweis für die Profis“. Das Recherchewerkzeug dient als Legitimation gegenüber Behörden und Polizei, Messegesellschaften und sonstigen Unternehmen. Wer es noch nicht beantragt hat, sollte jetzt tätig werden.

Der Presseausweis – klein, handlich, fälschungssicher und mit keinem anderen zu verwechseln ­– ist auch markenrechtlich geschützt. Die stabile Plastikkarte im Kreditkartenformat ist mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen wie Guillochendruck, Microschrift, Fluoreszenz, Hologramm u.a. versehen. Der Ausweis wird turnusmäßig mit wechselnder Farbgestaltung und groß aufgedruckter Jahreszahl ausgestellt.

Dafür muss jährlich ein neuer Antrag gestellt werden. Auch wenn man schon Inhaber eines Presseausweises war, muss mit einem neuen Antrag die andauernde hauptberufliche journalistische Tätigkeit erneut nachweisen.

Der neue Presseausweis für 2021 kann bei den Landesbezirksbüros (in NRW: für Mitglieder nur bei den Bezirksbüros) des Fachbereichs Medien in ver.di beantragt werden.

Dazu muss der ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an den zuständigen Landesbezirk geschickt werden. Eine Antragstellung nur per Mail ist wegen der dann fehlenden Unterschrift nicht möglich und verzögert die Bearbeitung.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Presseausweises ist die hauptberuflich journalistische Tätigkeit. Studierende in Journalismusstudiengängen sowie Studierende anderer Fächer, die hauptberuflich journalistisch tätig sind, können ebenfalls einen Presseausweis beantragen.

Antragsformulare werden nicht mehr, wie vor Jahren üblich, mit der Printausgabe von „Menschen Machen Medien“ an die Mitglieder verschickt. Sie können aber hier heruntergeladen oder unter Angabe der Postanschrift oder Mailadresse im jeweiligen ver.di-Landesbezirk, Fachbereich 8, angefordert werden.

Die Antragstellung ist prinzipiell während des ganzen Jahres möglich. Anträge werden bearbeitet, sobald die entsprechenden Nachweise und nötigenfalls die Überweisung für das Autoschild bzw. die Bearbeitungsgebühr für Nichtmitglieder eingegangen sind.

Noch mehr Informationen dazu auf der dju-Webseite und im ausführlichen Merkblatt Presseausweise.

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