BND-Gesetz muss Quellenschutz sichern

Foto: Pixabay

„Das Vertrauensverhältnis von Journalistinnen und Journalisten gegenüber ihren Informantinnen und Informanten muss weiterhin umfassend gewährleistet werden“, fordert ein Medienbündnis im Vorfeld einer Anhörung zur bevorstehenden Neufassung des BND-Gesetzes. Wird der vorliegende Gesetzentwurf ohne Änderungen verabschiedet, drohe „eine Schwächung des rechtlichen Status von Reporter*innen und Redakteur*innen als Berufsgeheimnisträger sowie des Redaktionsgeheimnisses“.

Das Medienbündnis aus DJV, dju in ver.di, BDZV, VDZ, VAUNET, ARD und ZDF begrüße, dass der im Bundestag zur Abstimmung stehende Regierungsentwurf die Vertraulichkeitsbeziehungen von Journalistinnen und Journalisten unter Schutz stelle. Denn die gezielte Erhebung von personenbezogenen Daten aus Vertraulichkeitsbeziehungen sei unzulässig.

Jedoch bedürfe der Gesetzesentwurf einer „Nachschärfung“, heißt es in einer Medieninformation. Der Schutz dürfe nicht auf personenbezogene Daten begrenzt bleiben, sondern müsse das gesamte Redaktionsgeheimnis umfassen. „Für den deutschen Geheimdienst muss die Überwachung von Journalistinnen und Journalisten insgesamt Tabu bleiben.“ Der Quellenschutz sei nicht gewährleistet, wenn einfach nur Namen und Adressen geschwärzt werden.“ Außerdem solle laut Regierungsentwurf der Quellenschutz bereits dann entfallen, wenn lediglich „tatsächliche“ und nicht erst „spezifische“ Anhaltspunkte für eine Täterschaft oder Teilnahme an bestimmten Straftaten vorliegen. Somit würde der Schutz von Journalistinnen und Journalisten bereits dann hinfällig, wenn sie im Kontakt mit Personen stehen, die ihrerseits tatverdächtig sind. Solche Kontaktaufnahmen kämen gerade bei investigativ tätigen Journalisten regelmäßig vor, erklärt das Bündnis.

Auch in den Regelungen zur Datenverarbeitung müsse der Schutz von Informanten und Journalist*innen präzisiert werden. Bei der Auswertung von Verkehrsdaten können Informanten und Kontaktpersonen von Journalist*innen leicht identifiziert werden, so dass gerade in deren Erhebung eine erhebliche Gefahr für den Quellenschutz bestehe. Das Medienbündnis fordert deshalb den Deutschen Bundestag auf, die für den Journalismus notwendigen Veränderungen im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

Der Bundestag hat sich mit der Gesetzesnovelle bereits in erster Lesung befasst. Am 22. Februar ist dazu eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat angesetzt. Bis Ende 2021 hat der Gesetzgeber nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020 Zeit die Neuregelung zu verabschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den BND für verfassungswidrig erklärt. Das BND-Gesetz von 2017 missachte die Telekommunikationsfreiheit in Artikel 10 des Grundgesetzes, weil es die Bindung der Auslandsüberwachung an das Grundgesetz nicht anerkenne. Und es verstoße gegen die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG), befanden die Richter in Karlsruhe

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »