Freie raus aus dem Schleudersitz!

Foto: Michal Franczak/M Petra Dressler

5. ARD-Freienkongress versammelte 300 Interessierte digital

Das Timing war perfekt: Das Ende des Freienkongresses fiel taggenau mit der Verabschiedung des novellierten Bundespersonalvertretungsgesetzes zusammen, die vom ARD-Freienrat als „Meilenstein“ für die Interessenvertretung gesehen wird. Der Kongress tagte coronabedingt nicht in Saarbrücken, sondern vom 20. bis 22. April 2021 im Netz. Drei gut besuchte Veranstaltungen zu den Themen Rundfunkfreiheit, Arbeitsrecht und Mitbestimmung boten Stoff zu Diskussion und Möglichkeiten zur Vernetzung für alle Freien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk über Sendergrenzen hinweg.

„Wenn sich Arbeitsrecht und Rundfunkfreiheit in die Quere kommen“, hieß es beim Auftakt-Videotalk mit Prof. Dr. Dieter Dörr. Der renommierter Medienrechtler, der an der Johannes Gutenberg Universität Mainz lehrte, besitzt u.a. auch Erfahrungen als Richter, Justitiar beim Saarländischen Rundfunk und KEF-Vorsitzender.

Moderator Manfred Kloiber, Vorsitzender des ver.di-Senderverbandes Deutschlandradio Köln und Bundesvorsitzender der Fachgruppe Medien in ver.di, leitete mit der Feststellung ein, dass freie Mitarbeiter*innen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen „seltsamen“ Rechtsstatus hätten. Zwar würden sie häufig auf festgelegten Arbeitsplätzen, in definierten Arbeitsbedingungen und Strukturen unter klarer Weisung und teilweise auch mit regelmäßigem Einkommen eingesetzt. Doch obwohl von gewöhnlichen Arbeitnehmer*innen kaum unterscheidbar, bleiben sie vom Status her Freie.

Teilnehmer*innen am ersten Veranstaltungstag.
Screenshot: teams.microsoft.com

Prof. Dörr begründete die Beschäftigung freier Mitarbeiter*innen mit dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit. Es übe eine „mittelbare Drittwirkung“ auf das Arbeitsrecht und die Beschäftigungsverhältnisse aus. Die Freiheit der Berichterstattung im Rundfunk, durch das Bundesverfassungsgericht gestärkt, schließe Programmautonomie, Staatsferne und Pluralität ein. Aus dem Pluralitätsgebot wiederum erwüchsen den Rundfunkanstalten Freiräume in Personalfragen. Die beträfen hinsichtlich freier Mitarbeiter*innen zunächst deren Status überhaupt, ein gewisses Abwechslungsbedürfnis, zeitliche Befristung sowie Flexibilität im Reagieren auf neue Entwicklungen.

Auskunftsfreudiger Experte: Prof. Dr. Dieter Dörr
Screenshot: teams.microsoft.com

Allerdings: „Alle Grundrechte haben Schranken“, betonte Dörr, die Anstalten besäßen dadurch „keinen Freibrief“. Das Recht der Intendanzen, Freie zu beschäftigen, sei auf „programmgestaltende“ Mitarbeiter*innen beschränkt und müsse ständig abgewogen werden. Dafür gebe es keine konkreten gesetzlichen Vorgaben, allerdings eine umfangreiche Rechtsprechung. Das Bundesarbeitsgericht habe Kriterien zur Beurteilung des Status von Mitarbeiter*innen aufgestellt, die Orientierung lieferten, aber nicht in jedem Einzelfall konkrete Regeln. Grob gelte: „Je umfassender jemand in Dienstpläne und Weisungsrecht eingebunden ist, desto stärker ist der Arbeitnehmer-Status.“

Wegen der schwächeren sozialen Absicherung freier Mitarbeiter*innen seien Mindeststandards und ein Interessenausgleich zu wahren. „Karlsruhe hat aber nicht entschieden, wie dieser soziale Ausgleich beschaffen sein muss“, betonte der Jurist.

Freie auch dort, wo es sachlich nicht begründet ist

Um die Schlüsselbegriffe der „Programmgestaltung“ oder gar einer „programmprägenden“ Rolle freier Mitarbeiter*innen rankte sich zunächst die Debatte. Die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs sei nicht abschließend geregelt, sondern Sache der Rechtsprechung, so Dörr. In der Praxis „werden die Rundfunkanstalten stets versuchen, den Bereich freier Mitarbeiter eher weit auszulegen, die Gegenseite eher eng“. Die Lage habe sich dahin entwickelt, dass zuvor „eher freie“ Mitarbeiter*innen immer stärker in ganz normale Arbeitsabläufe eingebunden würden, „die Grenze zum Arbeitnehmerstatus“ sei zunehmend fließend.

Heidje Beutel vom MDR-Freienrat in Erfurt, selbst seit 25 Jahren Freie, fragte nach einer zeitlichen Begrenzung eines solchen Status. Eine zu lange Dauer widerspreche sachgerechter Anwendung, so Dörr. Dahinter stehe das Problem nicht ausreichender Planstellen. Damit bestimmte Tätigkeiten überhaupt erledigt werden, würden Freie „auch dort eingesetzt, wo es nicht sachgerecht begründet ist“. Eine solches „Ausweichen“, so der Jurist, bewirke scheinbar niedrigere Personalkosten. Nach außen könnten die Rundfunkanstalten so Sparbemühungen ausweisen. Doch sehe er darin „Notkonstruktionen“ und eine „Zwickmühle“, in der sich die Anstalten aufgrund ungenügender Ausstattung befänden.

Medienjournalist Daniel Bouhs fragte, ob angesichts unterschiedlicher Auslegung etwa von Bestandsschutzregeln in den Sendern nicht einheitliche Standards nötig seien. Dörrs Antwort: Ein angemessener sozialer Schutz für freie Mitarbeiter*innen sei überall zu gewährleisten, doch in der ARD gemeinsame Standards durchzusetzen, sei wegen des föderalen Systems äußerst schwierig. Die Sender pochten auf Unabhängigkeit, ja auf eigene Tarifhoheit. Dörr könne jedoch „nur bestärken, darauf weiter hinzuwirken“.

Sparen auf Kosten der Freien und des Programms

Von akuten Entwicklungen hinsichtlich des Status freier Mitarbeit berichteten mehrere Diskutanten. Sie arbeite bereits 20 Jahre für ihre Redaktion, doch erlebe sie zunehmend, dass ihre Themenvorschläge mit dem Hinweis abgelehnt würden, das Programm sei bereits voll. So könnten feste Freie ihren Status nicht halten und wolle der Sender wohl auch verhindern, dass weitere Mitarbeiter*innen unter den § 12a TVG fallen, beklagte etwa Rita Homfeldt vom Bayerischen Rundfunk. Dörr: „Die Anstalten können ihre Arbeitnehmer nicht kündigen und den Tarifvertrag nicht ändern. Sparen können sie nur, indem sie Programmangebote ausdünnen. Das bekommen dann unmittelbar die Freien zu spüren.“

Auf die Frage von Rüdiger Trojok, MDR-Freienvertretung, nach mehr Festanstellungen, bekräftigte der Medienrechtler: „Es wäre ehrlicher, Beschäftigte, die Arbeitnehmer sind, nicht in freier Mitarbeit zu verstecken.“ Die Crux sei das Personalkostenbudget. Gerade das Beispiel MDR habe ja gezeigt, dass auch das Auslagern von Tätigkeiten keine Effekte bringe, sondern vieles eher teurer mache. Doch erkenne er ein gewisses Umdenken, so Dörr.

Heike Ziegler von Radio Bremen, wo nur etwa ein Drittel der Journalisten fest angestellt sei, fragte nach Konsequenzen: „Was macht das mit dem Journalismus? Brauchen wir stärkere Argumente in der Qualitätsdebatte und eine Mindestausstattung von festen Mitarbeiter*innen, um Kontinuität zu sichern?“ Dörr sah darin genau das „das zentrale Problem“. Er riet, nicht vorrangig arbeitsrechtlich zu agieren, „sondern vom Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auszugehen“. Wenn ein unabhängiger, staatsferner Journalismus gewollt sei, könne der nur mit unabhängigen Journalist*innen gemacht werden, die „nicht unter dem Diktat des Marktes und sozialer Existenzsorgen“ stünden. Angesichts mächtiger neuer Player wie der Intermediären, die die Meinungsbildung völlig veränderten, sei das künftig um so wichtiger. Es brauche „Gegengewichte“ wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Stabilität und Stärkung seien aus seiner Sicht „nur über die Politik und die KEF“ zu erreichen. Die Nichterhöhung der Rundfunkbeiträge wirke sich bereits jetzt negativ aus, so der Medienrechtler.

Die Stoßrichtung auf die Politik unterstützte Gerd Nies. Hinsichtlich des Status der Freien habe sich „in den letzten 30 Jahren fast nichts geändert“, sagte sich der frühere IG Medien-Vizevorsitzende. Die Rundfunkanstalten hätten sich kontinuierlich an die Rechtsprechung angepasst, Klagen liefen deshalb ins Leere. Doch gäbe es auf europäischer Ebene Handlungsansätze, indem die Zulässigkeit von Tarifverträgen für Selbstständige debattiert werde. In dieser Richtung lohne es, den politischen Druck zu erhöhen. Chancen für Veränderung lägen also vorrangig „auf der Bewusstseinsebene, in Argumenten zu Meinungsfreiheit und journalistischer Qualität“, beschloss Moderator Kloiber die Debatte, an der bis zu 135 Interessierte teilnahmen.

Mit Gesetzesnovelle das Ziel erreicht?

„Freie in die Personalräte!“ war Motto der Podiumsdiskussion am Mittwoch. Moderator Christoph Reinhardt, Vorsitzender der RBB-Freienvertretung, umriss zunächst das Problem: Bis heute seien gerade mal die Hälfte der arbeitnehmerähnlichen Freien bei ARD und ZDF in den Personalräten ihrer Sender vertreten. Mit der Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes sollte sich das ändern.

Teilnehmer*innen und Expert*innen der Debatte am zweiten Kongresstag Screenshot: teams.microsoft.com

Das Bundesgesetz gilt direkt für die Deutsche Welle und setzt indirekt die Maßstäbe für die Mehrländeranstalten Deutschlandradio, MDR, RBB und NDR. Rechtfertigt die Rundfunkfreiheit den Ausschluss programmgestaltender Freier von der Mitbestimmung? Brauchen Arbeitnehmerähnliche eigene Gruppenrechte? Oder reicht eine Freienvertretung? Als Experten wurden Volker Kauder, CDU-Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Verwaltungsrates der Deutschen Welle, Antje Kapek, Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Grüne im Berliner Abgeordnetenhaus, und Hanna Möllers, Justitiarin beim Deutschen Journalistenverband (DJV), begrüßt.

Kauder, der über den Kulturausschuss an der parlamentarischen Debatte zum neuen Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) beteiligt war, informierte zunächst: „Die Koalition hat sich verständigt. Das Gesetz wird morgen verabschiedet.“ Nach der Novelle könnten Freie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk von Personalräten vertreten werden. Eine Ausnahme gelte lediglich für Personen, die „maßgeblich an der Programmgestaltung“ beteiligt seien.

Volker Kauder als Überbringer guter Nachrichten.
Screenshot: teams.microsoft.com

Die Einschränkung, räumte Kauder ein, sei rechtlich nicht klar umrissen, doch – so der Kontext des Gesetzestextes, gemeint sei damit der „oberste Managementbereich“ auf der Ebene von Intendanz, Direktoren und Justiziarinnen. „Also: Ihr Ziel ist erreicht, 99 Prozent der Freien sind künftig inbegriffen“, so der Bundestagsabgeordnete. Sofort mit Inkrafttreten des Gesetzes seien knapp 2200 freie Mitarbeiter*innen der Deutschen Welle durch den Personalrat vertreten; für die Mehrländeranstalten sei eine Übergangsfrist bis Ende 2023 vorgesehen.

Antje Kapek Screenshot: teams.microsoft.com

Nur noch eine Frage der Zeit…

Demgegenüber berichtete Antje Kapek, dass die Staatskanzleien in Berlin und Brandenburg überraschend das Scheitern der Verhandlungen um einen neuen RBB-Staatsvertrag verkündet hätten, obwohl kaum noch  Streitpunkte offen gewesen seien. Nun bleibe eine Vertretung der Freien durch den Personalrat noch weiterhin ungeregelt. Doch sei das „keine Frage des Ob mehr, sondern nur noch des Wann“. Man werde den politischen Druck verstärken. (Siehe dazu auch hier) Ihre grundsätzliche Position sei klar: „Den Preis für die Transformation der Rundfunkanstalten dürfen nicht allein die Freien zahlen.“ Kapek betonte eine „zentrale Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ bei der technischen Transformation des Mediums und zunehmender Digitalisierung gegenüber Bestrebungen, große Plattformen zu begünstigen. Es solle „nicht an den freien Mitarbeiter*innen gespart werden, weil es dort am ehesten möglich scheint“.

Kauder zeigte sich zuversichtlich, dass auch die Länder der Novelle des BPersVG zustimmen. Er bezeichnete sich als „Fan des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, der einen großen Beitrag zum Zusammenhalt der Gesellschaft leisten könne und auch „für Junge attraktiv“ gemacht werden müsse. Die gestoppte Rundfunkbeitragserhöhung sei „maßvoll und an der untersten Grenze des Nötigen“ und solle schnellstmöglich umgesetzt werden. Viele gesellschaftliche Kräfte sollten den Rundfunk gegen Angriffe aus der rechten Ecke gemeinsam verteidigen. „Wenn Journalisten nicht mehr frei arbeiten könne, ist das der Totengräber für die Demokratie.“

Rüdiger Trojok ergänzte die Bestandsaufnahme mit einer Schilderung aus dem MDR. Bei der Novellierung des dortigen Staatsvertrages habe sich gezeigt, dass die CDU-geführten Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt eine Vertretung der Freien durch Personalräte kategorisch ausschließen. Ein zuletzt aufgenommener Gesetzespassus verhindere sogar die Übernahme entsprechender Regelungen aus einem neuen Bundespersonalvertretungsgesetz. Stattdessen solle Interessenvertretung beim MDR durch ein Freienstatut geregelt werde. Die Freienvertreter rechneten damit, „dass die Intendanz dabei das letzte Wort“ haben werde, so der ver.di-Aktive.

Echte Mitbestimmung nur über Personalräte

Stephanie Hajdamowicz vom WDR-Freienrat bekräftigte, dass „echte Mitbestimmung nur über Personalräte gegeben“ sei. Sie habe zuletzt bei ihrer Lobbyarbeit in Berlin feststellen müssen, dass unter Bundespolitiker*innen erschreckend wenig Kenntnis über die Rolle und die unterschiedliche Behandlung der Freien in den einzelnen Sendern herrsche. Volker Kauder musste „diesen Befund bestätigen“. Der Bund sei ja in Rundfunksachen – abgesehen von der Deutschen Welle – auch nicht zuständig.

Manfred Kloiber, ver.di-Senderverbandsvorsitzender bei Deutschlandradio, warf Kauder und dem Parlament vor, sich bei der Gesetzesnovelle mit der Ausnahme „maßgeblich programmgestaltender“ Personen aus der Personalvertretung „einen schlanken Fuß gemacht“ zu haben. „Nun besteht die Gefahr, dass wir uns bei einzelnen Kandidaten für Personalräte immer erst durch die Instanzen klagen müssen.“ Kauder räumte das ein und riet, solche Fälle zu dokumentieren, um „in einem Jahr mal zu evaluieren“.

DJV-Justitiarin Hanna Möllers Screenshot: teams.microsoft.com

Hanna Möllers bestätigte diese Gefahr, sah die Aussichten in der Praxis aber „nicht so schwarz“: Die Sender hätten sicher kein Interesse, Zweifelsfälle immer bis zum Ende gerichtlich durchzuklagen. „Sie werden den Gesetzestext eher weit auslegen.“ Nach der genaueren Definition seien auch nur Personen ausgenommen, die „maßgeblich“ an der geistig-ideellen Zielrichtung des Programms mitarbeiten, wohl ein enger Kreis.

Friedrich Schloffer vom Bayerischen Rundfunk, wo Interessenvertretung durch Personalräte ebenfalls ausgeschlossen ist, beklagte fehlende Möglichkeiten der Einflussnahme. „Eine Freienvertretung hat keine Tools, etwas zu verändern.“ Eine Kollegin von Radio Bremen sah die Sparpolitik der Sender „immer mehr zu Lasten der Freien“ praktiziert. „Das Programm wird von den Feien gemacht“, doch bewirkten die politisch gesetzten Rahmenbedingungen, „dass immer mehr Wasser in die Suppe geschüttet“ werde bis das substanzarme Programm nicht mehr schmecke. Das bekräftige auch Johannes Höflich vom WDR. Zwar seien dort bereits sieben von 23 Personalratsmitgliedern Freie, doch bleibe die Schwächung des Programms und der damit einhergehende Bedeutungsverlust ein drängendes Problem. Dass bei den Freien am ehesten gespart werden könne, zeige sich übrigens auch an deren Rente.

Antje Kapek sah es als „schlagendes Argument“, dass die Freien den größten Beitrag zur Programmvielfalt leisten. Für ihre tragende Mitwirkung am Transformationsprozess des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei Mitbestimmung unerlässlich. Die müsse politisch durchgesetzt werden. Bündnis90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus möchten die Freien im RBB zu 100 Prozent durch den Personalrat vertreten wissen und machten sich stark für eine „zeitnahe Regelung“.

Beschäftigungssicherung durch Tarifverträge

Die Absicherung arbeitnehmerähnlicher Freier ist innerhalb von ARD und ZDF sehr unterschiedlich geregelt; viele Regelungen sind zudem andernorts kaum bekannt. Unter dem Motto „Raus aus dem Schleudersitz“ wurden deshalb bei der dritten Kongress-Veranstaltung am Donnerstag die Modelle von RBB und SWR aus Sicht einer Personalrätin und eines Personalchefs vorgestellt und mit dem Publikum debattiert.

Welche Sicherheit haben und brauchen feste Freie bei Einkommen und Beschäftigung? fragte Moderator Stefan Tiyavorabun, stellv. Personalratsvorsitzender beim SWR in Stuttgart, zunächst Marika Kavouras, Kamerafrau und ver.di-Tarifverhandlerin beim RBB.

„Weil das Arbeitsrecht hier nicht greift, muss Bestandsschutz über Tarifverträge geregelt werden“, erklärte sie und erläuterte Einzelheiten des „Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung“, wie er im Januar 2018 bei RBB in Kraft getreten ist. Er gelte für fast 600 nichtprogrammgestaltende arbeitnehmerähnliche Freie, für die der Sender zuvor eine Auslagerung erwog. Stattdessen hätten sie jedoch mit Widerstandskraft und Zusammenhalt eine „Bilderbuchkampagne“ für eine Tarifregelung gestartet und die seinerzeit neue Intendantin mit Herzchensymbolen unter dem Slogan „Wir und der RBB“ geradezu überrumpelt.

RBB-Personalrätin Marika Kavouras Screenshot: teams.microsoft.com

In Rekordzeit von sechs Monaten sei in sieben Verhandlungsrunden eine Regelung erzielt worden. Die sichere alle nichtprogrammgestaltenden Freien, die zwischen 2014 und 2017 bereits für den RBB tätig waren, über Honorarrahmenverträge und eine bestimmte Zahl von Einsatztagen auf dem Niveau ihrer bisherigen Tätigkeit bis zum Renteneintritt ab, vereinbarte Steigerungen inklusive. Außerdem garantiert sie eine Reihe sozialer Leistungen wie Familienzuschlag und eine verbesserte Altersversorgung durch zusätzliche Zahlungen des RBB an die Pensionskasse. Selbst eine Kündigung des Tarifvertrages könne daran individualvertraglich nichts ändern; und das Recht, sich einzuklagen, sei dennoch unbenommen. Bei allen Vorzügen benannte Marika Kavouras aber auch entscheidende Nachteile des Tarifvertrages: „Es ist ein ‚Closed Shop‘, Neueingestellte kommen nicht mehr hinein. Und er gilt eben nicht für programmgestaltende Freie“, die beim RBB nach wie vor keinen Bestandsschutz hätten.

Kein Closed Shop beim SWR

Acht Jahre habe man dagegen im Südwestrundfunk über Bestandsschutz verhandelt und ihn nun seit 2019 tarifvertraglich vereinbart, erläuterte Personalchef Thomas Schelberg.

SWR-Personalchef Thomas Schelberg Screenshot: teams.microsoft.com

Der Sender selbst habe den Gewerkschaften „einen Deal vorgeschlagen“ – weil man ein „teilweise veraltetes Kompendium an Honoraren ändern“, multimediales Arbeiten stärker fördern und entsprechende Nutzungsrechte sichern wollte. Nun sei der SWR komplett auf arbeitszeitbezogene Honorierung umgestiegen und sichere den Einzelnen über eine Mindestbeschäftigungsgarantie zugleich ein gesichertes Einkommen. Die auf Tagessätze umgestellte Honorierung orientiere sich an der Entlohnung des Festangestellten. „Wir haben Konsequenzen aus der Feststellung gezogen, dass wir Freie und Feste gleichermaßen brauchen“, so der Personalchef. Deshalb seien ihre Arbeitsbedingungen nun weitgehend angenähert. Ein solches Maß an Sicherheit „sucht in der Medienlandschaft seinesgleichen“, zeigte sich Schelberg überzeugt. Moderator Tiyavorabun ergänzte, dass es sich beim SWR-Tarifvertrag im Gegensatz zum RBB um ein „offenes System“ handele, in das alle Neuen einbezogen würden. Neben 100prozentiger Beschäftigungsgarantie und Stufensteigerungen ermögliche es zudem Hinzuverdienste.

Stefan Tiyavorabun führte durch die dritte Kongressrunde
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Die Diskussion konzentrierte sich ausschließlich auf das Modell des SWR. Stephanie Hajdamowicz (WDR) fragte nach den Vorteilen, die den Sender zu dieser Regelung bewogen hätten. Der Personalchef nannte zwei: Es gäbe keine komplizierten Verhandlungen um Honorierungen im multimedialen Zeitalter mehr und die Anstalt könne ohne kompliziertes Prognosesystem zuverlässig mit ihren Freien planen. Allerdings, so betonte er später noch mehrfach, stehe und fiele die Neuregelung mit einer guten Personalsteuerung.
Auf Friedrich Schoffers (BR) Frage antwortete Schelberg: Durch Multimedialität käme es „in Teilbereichen“ wohl zu Arbeitsverdichtung, es trete aber auch das Gegenteil ein, indem zum Beispiel neu „Recherchetage“ zur Sammlung von Hintergrundinformationen ermöglicht würden.

Letztlich von Vorteilen überzeugt

Die Frage von Anne Winter, ob also arbeitnehmerähnliche Freie beim SWR sozialversicherungsrechtlich wie Arbeitnehmer*innen behandelt würden, bejahte der Personalchef. Sie seien – mit Ausnahme einiger Autoren, für die Splittungsregelungen gälten, „komplett auf nichtselbstständige Tätigkeit umgestellt“. Die arbeitnehmerähnlichen SWR-Freien würden nach Tagessätzen bezahlt und seien nicht mehr in der KSK versichert. Thomas Fitzel (RBB) vermutete dadurch einen finanziellen Mehrbedarf beim SWR, den der Personalchef bestätigte. Doch würden durch die Mehrkosten bislang die Etats nicht gesprengt, sondern könnten pauschal ausgeglichen werden, ohne das Programm zu reduzieren.

Dagmar Bednarek, Freienvertreterin im RBB, hinterfragte die „komplett andere Sicht“ des SWR auf Beschäftigungssicherung und ihre Beispielwirkung auf andere Sender. Es hätten sich „gewachsene Systeme etabliert“, er wolle auch über Schwesteranstalten in der ARD nicht urteilen, erklärte Schelberg. Das SWR-System biete nicht nur Vorteile und sei nicht direkt auf andere übertragbar. Doch habe man so „gute Freie vollständig zur Verfügung“, was auch unter dem Qualitätsaspekt von Vorteil sei. Zudem sehe man nach sechs Jahren das den Sendern zugestandene Abwechslungsbedürfnis „als befriedigt an“ – Ausnahmen gäbe es lediglich bei Moderatoren. Die Umsetzung des Tarifvertrages habe auch gegen Widerstände durchgesetzt werden müssen und große Umstellungen bedeutet, doch hätten letztlich die Vorzüge überzeugt, so der Personalchef. Und: „Niemand durfte verlieren, sonst wäre das System diskreditiert gewesen.“

Von einer „guten Lösung“ sprach auch Ina Baumgarten rückblickend. Die freie Redakteurin und Personalrätin beim SWR erinnerte zugleich an „große Probleme“ bei der Einführung des komplizierten Verfahrens für jeden Einzelfall, die sich lange hingezogen und bei der es „sehr geknirscht“ habe. Die Regelungen seien anfänglich nicht wirklich populär gewesen. Geändert habe sich das in der Corona-Krise. „Selbst wenn die Sendung nicht stattfinden kann, kommt für die Freien das Geld.“ Das schaffe große Zufriedenheit. Eine partielle Schlechterstellung bleibe freilich bestehen, weshalb unter programmgestaltenden Freien auch der Wunsch nach Festanstellung fortlebe.

Schluss mit der Benachteiligung

Wie an allen Abenden luden mit ver.di-Unterstützung im Anschluss an das Panel unterschiedliche Talk-Räume zu Netzwerken und zum Erfahrungsaustausch ein, kollegiales Speed-Dating eingeschlossen. Insgesamt, so Mitorganisatorin Stephanie Hajdamowicz, beteiligten sich mehr als 300 freie Mitarbeitende an den unterschiedlichen Diskussionsangeboten des 5. Freienkongresses.

Auch die Abschlusseinschätzung der Organisatoren vom ARD-Freienrat fiel positiv aus. In den letzten 20 Jahren sei die freie Mitarbeit zu einer „ganz normalen Beschäftigungsform im öffentlich-rechtlichen Rundfunk geworden“. Mit der im novellierten Bundespersonalvertretungsgesetz vollzogenen Aufnahme arbeitnehmerähnlicher freier Mitarbeiter*innen in den Geltungsbereich erfülle sich eine langjährige Forderung. Doch gäbe es weiter „erheblichen Handlungsbedarf“. Freie „dürfen nicht länger Mitarbeitende zweiter Klasse sein, denn sie machen den größten Teil des Programms“.

Für weitere Informationen: https://www.ard-freie.de


Freie im Personalrat: Beispiel Radio Bremen

Im Medienpodcast Spezial zur Rundfunkpolitik spricht Manfred Kloiber mit dem Personalratsvorsitzenden Gerrit Busch über die Situation der Freien bei Radio Bremen und weshalb er als freier Mitarbeiter Teil des Personalrats sein kann.

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