Tagesschau-App mit Texten zulässig

Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage von acht deutschen Verlagen gegen die Tagesschau-App abgewiesen. Mit dieser App werde das Verbot „presseähnlicher Angebote“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet verletzt, hatten die Kläger argumentiert. Dem folgten die Richter nicht. Sie sahen mit der Genehmigung des Konzeptes für tagesschau.de durch die Gremien des NDR auch die konkrete, im Streit befindliche Umsetzung des Angebots Tagesschau-App als „legalisiert“ an.
„Textangebote gehören zu den öffentlich-rechtlichen Internetangeboten schlicht und ergreifend dazu“, reagierte ver.di-Vize Frank Werneke auf das Urteil. „Man kann in einem Medium wie dem Internet, das sich per se aus Text, Video und Audio zusammensetzt, den Öffentlich-Rechtlichen nicht einfach Textangebote streitig machen. Die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler haben ein Anrecht auf umfassende öffentlich finanzierte Informationsangebote auch im Internet. Das hat glücklicherweise auch das Gericht so erkannt“, so Werneke weiter. Was auf tagesschau.de erlaubt sei, müsse auch auf Smartphones angeboten werden können. Das schließe auch Textangebote im publizistisch sinnvollen Rahmen ein.
„Wenn das heute vom Oberlandesgericht (OLG) Köln verkündete Urteil Bestand hätte, wären Entscheidungen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auf dem Gebiet der Telemedien nicht mehr durch Wettbewerbsgerichte überprüfbar. Sie wären wettbewerbsrechtlich tabu.“ Das erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, nach der Entscheidung am 20. Dezember in Berlin und kündigte an, vor dem Bundesgerichtshof in Revision zu gehen.

Weitere aktuelle Beiträge

AfD-Einstufung zwingt Rundfunkgremien zum Handeln

Das zunächst unter Verschluss gehaltene Gutachten des Verfassungsschutzes, welches zur Einstufung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistische Partei“ führte, wurde nunmehr durch Medien veröffentlicht. Innenminister Dobrindt ließ zunächst offen, inwiefern juristische Schritte gegen die Veröffentlichung geplant seien. Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im Bundesvorstand von ver.di, begrüßt, dass nun öffentlich über das Zustandekommen der Einstufung diskutiert werden kann.
mehr »

RBB: Nach- und Neubesetzungen

Beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) wird es voraussichtlich im Herbst eine neue Leitung der Programmdirektion geben. Es gehe darum, dann die Neubesetzung mit dem eingeleiteten Konsolidierungs- und Reorganisationsprozess aufeinander abzustimmen, erklärte der RBB auf Anfrage. Damit wird es keine schnelle Nachbesetzung der Programmdirektorenstelle geben.
mehr »

Vernetzte Frauen im Journalismus

Sich als Frau in einer Branche behaupten müssen, in der Durchsetzungskraft und Selbstbewusstsein entscheidende Faktoren sind: Für Generationen von Journalistinnen eine zusätzliche Belastung im ohnehin schon von Konkurrenz und Wettbewerb geprägten Beruf. Angesichts dieser Herausforderung sind Netzwerke und solidarische Bündnisse von großer Bedeutung. Der Journalistinnenbund (JB) hatte hierbei seit seiner Gründung im Jahr 1987 eine Vorreiterrolle inne. Sein Anliegen: Geschlechtergleichstellung in den Medien erreichen.
mehr »

In den eigenen Räumen etwas bewegen

Stine Eckert forscht zu Geschlechterkonstruktionen in den Medien am Institut für Kommunikationswissenschaft an der Wayne State University in Detroit. Ihr Buch „We can do better“ versammelt  „feministische Manifeste für Medien und Kommunikation“. Mit Ulrike Wagener sprach sie für M über die Verbindung zwischen Universitäten und Aktivismus und die Frage, wo Medien und Medienschaffende etwas verändern können.
mehr »