Tagesschau-App mit Texten zulässig

Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage von acht deutschen Verlagen gegen die Tagesschau-App abgewiesen. Mit dieser App werde das Verbot „presseähnlicher Angebote“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet verletzt, hatten die Kläger argumentiert. Dem folgten die Richter nicht. Sie sahen mit der Genehmigung des Konzeptes für tagesschau.de durch die Gremien des NDR auch die konkrete, im Streit befindliche Umsetzung des Angebots Tagesschau-App als „legalisiert“ an.
„Textangebote gehören zu den öffentlich-rechtlichen Internetangeboten schlicht und ergreifend dazu“, reagierte ver.di-Vize Frank Werneke auf das Urteil. „Man kann in einem Medium wie dem Internet, das sich per se aus Text, Video und Audio zusammensetzt, den Öffentlich-Rechtlichen nicht einfach Textangebote streitig machen. Die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler haben ein Anrecht auf umfassende öffentlich finanzierte Informationsangebote auch im Internet. Das hat glücklicherweise auch das Gericht so erkannt“, so Werneke weiter. Was auf tagesschau.de erlaubt sei, müsse auch auf Smartphones angeboten werden können. Das schließe auch Textangebote im publizistisch sinnvollen Rahmen ein.
„Wenn das heute vom Oberlandesgericht (OLG) Köln verkündete Urteil Bestand hätte, wären Entscheidungen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auf dem Gebiet der Telemedien nicht mehr durch Wettbewerbsgerichte überprüfbar. Sie wären wettbewerbsrechtlich tabu.“ Das erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, nach der Entscheidung am 20. Dezember in Berlin und kündigte an, vor dem Bundesgerichtshof in Revision zu gehen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Reformstaatsvertrag: Zweifel am Zeitplan

Der Medienrechtler Dieter Dörr bezweifelt, dass es den Bundesländern gelingt, sich gemäß ihrer Planungen bis Ende Oktober auf einen Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verständigen. Er halte „diesen Zeitplan, um es vorsichtig auszudrücken, für ausgesprochen optimistisch“, sagte Dörr auf M-Anfrage. Nach dem bisherigen Fahrplan sollte der Reformstaatsvertrag dann bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2024 unterzeichnet werden.
mehr »

Reform oder Abrissbirne im Hörfunk

Die Hängepartie um Finanzierung und Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) geht weiter. Nach wie vor sträuben sich ein halbes Dutzend Ministerpräsidenten, der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für eine Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro zu folgen. Bis Oktober wollen die Länder einen Reformstaatsvertrag vorlegen, um künftig über Sparmaßnahmen Beitragsstabilität zu erreichen. Einzelne ARD-Sender streichen bereits jetzt schon ihre Hörfunkprogramme zusammen.
mehr »

Erneute Streiks bei NDR, WDR, BR, SWR 

Voraussichtlich bis Freitag werden Streiks in mehreren ARD-Sendern zu Programmänderungen, Ausfällen und einem deutlich veränderten Erscheinungsbild von Radio- und TV-Sendungen auch im Ersten Programm führen. Der Grund für den erneuten Streik bei den großen ARD-Rundfunkanstalten ist ein bereits im siebten Monat nach Ende des vorhergehenden Tarifabschlusses immer noch andauernder Tarifkonflikt.
mehr »

Schutz vor zu viel Stress im Job

Immer weiter, immer schneller, immer innovativer – um im digitalen Wandel mithalten zu können, müssen einzelne Journalist*innen wie auch ganze Medienhäuser sich scheinbar ständig neu erfinden, die Belastungsgrenzen höher setzen, die Effizienz steigern. Der zunehmende Anteil und auch Erfolg von KI-basierten Produkten und Angeboten ist dabei nur das letzte Glied in der Kette einer noch nicht abgeschlossenen Transformation, deren Ausgang vollkommen unklar ist.
mehr »