Ab heute gilt für den Norddeutschen Rundfunk (NDR), die Vier-Länder-Anstalt für Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, ein neuer Staatsvertrag. Zentrale Änderungen betreffen den Rundfunkrat und den Verwaltungsrat, die beiden Aufsichtsgremien des NDR, analysiert „Medienkorrespondenz“. ver.di hebt die mit der Novelle erweiterten Mitbestimmungsrechte für arbeitnehmerähnliche Freie in der drittgrößten Landesrundfunkanstalt der ARD hervor.
Die Regierungschefs der vier Bundesländer hatten im März 2021 die NDR-Staatsvertragsnovelle unterzeichnet, inzwischen stimmten ihr auch alle vier Landesparlamente zu.
Mit der gesetzlichen Änderung, so eine ausführliche Darstellung im Portal „Medienkorrespondenz“, tagt der 58-köpfige NDR-Rundfunkrat künftig in öffentlicher Sitzung, nur noch in „begründeten Ausnahmefällen“ darf anders verfahren werden. Öffentlichkeit kann auch dadurch hergestellt werden, so der Vertragstext, „dass die Sitzungen zeitgleich in Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum des NDR oder über allgemein zugängliche Netze übertragen werden“. Letzteres schließt eine Live-Übertragung übers Internet ein.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats müssen gemäß der Novelle demnächst über bestimmte fachliche Qualifikationen verfügen. Hierzu zählen laut Paragraph 25 des neuen Staatsvertrags „Kenntnisse auf den Gebieten der Finanzwirtschaft oder -wissenschaft, der Medienwirtschaft oder -wissenschaft, der Rechtswissenschaft, des Journalismus oder vergleichbarer, geeigneter Qualifikationen“. Die Mitgliedschaft in den beiden Aufsichtsgremien wird außerdem zeitlich begrenzt. Maximal kann eine Person künftig 15 Jahre lang Mitglied in den beiden NDR-Aufsichtsgremien sein. Die gleiche Begrenzung gilt nun auch für die Amtszeit des NDR-Intendanten.
Eine weitere Neuregelung: Künftig erhalten nicht mehr alle NDR-Rundfunkratsmitglieder eine monatliche Aufwandsentschädigung, sondern nur noch solche, die hervorgehobene Positionen innehaben. Dabei handelt es sich um den vierköpfigen Rundfunkratsvorstand und die Vorsitzenden der Ausschüsse. Diese Regelung gilt ab Juni 2022, wenn sich der Rundfunkrat für die neue Amtsperiode konstituiert. Die Änderung wird damit begründet, dass sich der Arbeitsaufwand für die einfachen Rundfunkratsmitglieder in Grenzen halte und dieser durch das Sitzungsgeld kompensiert werde. Hinzu komme, dass die Mitgliedschaft im NDR-Rundfunkrat eine ehrenamtliche Tätigkeit sei. Derzeit bekommt jedes Rundfunkratsmitglied neben einem Sitzungsgeld noch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 630 Euro; bei der derzeitigen NDR-Rundfunkratsvorsitzenden sind es 1048 Euro, bei ihren drei Stellvertretern jeweils 840 Euro pro Monat.
Beim zwölfköpfigen NDR-Verwaltungsrat gibt es diesbezüglich mit der Novelle keine Änderungen; alle Mitglieder erhalten neben dem Sitzungsgeld eine monatliche Aufwandsentschädigung.
Der neue NDR-Staatsvertrag stärkt zudem die Mitbestimmungsrechte von arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeitern in der drittgrößten Landesrundfunkanstalt der ARD. Die arbeitnehmerähnlichen Freien werden demnächst im Grundsatz über die Personalräte beim NDR vertreten; sie erhalten dann die gleichen Personalvertretungsrechte wie die Festangestellten. ver.di begrüßt diese Neuerung ausdrücklich.