Für die im Tarifverband Privater Rundfunk (TPR) vertretenen Radio- und Redaktionsunternehmen hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in der vierten Tarifrunde in Verhandlungsgemeinschaft mit dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) ein Ergebnis über Tarifsteigerungen in zwei Stufen erzielt. Ab April 2022 erfolgt eine monatliche Gehaltssteigerung um 125 Euro in den mittleren Tarifgruppen der Radiosender (TG 3 bis TG 5), die vor allem für Berufseinsteiger*innen, aber auch die Mehrzahl der langjährigen Beschäftigten wirksam wird.
Für niedrigere Tarifgruppen wird die erste Erhöhung ab April 2022 um 110 Euro und für die höchsten Tarifgruppen um 100 Euro differenziert wirksam. Zusätzlich wird allen eine Corona-Prämie von 500 Euro gezahlt. Eine weitere Steigerung um 65 Euro findet für alle Tarifgruppen dann ab März 2023 statt.
„Wir haben trotz eines schwierigen Geschäftsumfeldes der Privatradios für die Beschäftigten dringend nötige Einkommenssteigerungen erreicht. Zusammen mit einer direkt wirkenden Corona-Prämie mit über einem Prozent Einkommenswirkung für das kommende Jahr steigen die Gehälter ab April und danach ab März des Folgejahres im Durchschnitt um weitere viereinhalb Prozent“, so ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel.
Die Vergütungen für Volontär*innen werden zu den gleichen Zeitpunkten in 2022 um 80 und in 2023 um 40 Euro angehoben, die Auszubildendenvergütung steigt dementsprechend um 50 und 25 Euro. Die Corona-Prämie beträgt für Volontär*innen 335 und für Azubis 250 Euro.
„Für diesen Tarifabschluss spricht vor allem, dass Beschäftigte mit geringerem Einkommen, etwa Volontär*innen und Auszubildende, mit Einkommenszuwächsen von bis zu sechs beziehungsweise zehn Prozent deutlich stärker berücksichtigt werden. Für diese Kolleginnen und Kollegen ist bei ihrem derzeitigen Einkommen die aktuelle Steigerung der Lebenshaltungskosten am spürbarsten.“ Deren finanzielle Besserstellung sei unbedingtes Ziel von ver.di gewesen, erklärte von Fintel nach dem Abschluss.
Dieser Tarif gilt für die kommenden 24 Monate bis zum Jahresende 2023. Die Auszahlung der Corona-Prämie soll ab Dezember 2021 bis spätestens März 2022 erfolgen.