Tarifeinigung für den Privatfunk erreicht

Symbolfoto: 123rf

Für die im Tarifverband Privater Rundfunk (TPR) vertretenen Radio- und Redaktionsunternehmen hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in der vierten Tarifrunde in Verhandlungsgemeinschaft mit dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) ein Ergebnis über Tarifsteigerungen in zwei Stufen erzielt. Ab April 2022 erfolgt eine monatliche Gehaltssteigerung um 125 Euro in den mittleren Tarifgruppen der Radiosender (TG 3 bis TG 5), die vor allem für Berufseinsteiger*innen, aber auch die Mehrzahl der langjährigen Beschäftigten wirksam wird.

Für niedrigere Tarifgruppen wird die erste Erhöhung ab April 2022 um 110 Euro und für die höchsten Tarifgruppen um 100 Euro differenziert wirksam. Zusätzlich wird allen eine Corona-Prämie von 500 Euro gezahlt. Eine weitere Steigerung um 65 Euro findet für alle Tarifgruppen dann ab März 2023 statt.

„Wir haben trotz eines schwierigen Geschäftsumfeldes der Privatradios für die Beschäftigten dringend nötige Einkommenssteigerungen erreicht. Zusammen mit einer direkt wirkenden Corona-Prämie mit über einem Prozent Einkommenswirkung für das kommende Jahr steigen die Gehälter ab April und danach ab März des Folgejahres im Durchschnitt um weitere viereinhalb Prozent“, so ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel.

Die Vergütungen für Volontär*innen werden zu den gleichen Zeitpunkten in 2022 um 80 und in 2023 um 40 Euro angehoben, die Auszubildendenvergütung steigt dementsprechend um 50 und 25 Euro. Die Corona-Prämie beträgt für Volontär*innen 335 und für Azubis 250 Euro.

„Für diesen Tarifabschluss spricht vor allem, dass Beschäftigte mit geringerem Einkommen, etwa Volontär*innen und Auszubildende, mit Einkommenszuwächsen von bis zu sechs beziehungsweise zehn Prozent deutlich stärker berücksichtigt werden. Für diese Kolleginnen und Kollegen ist bei ihrem derzeitigen Einkommen die aktuelle Steigerung der Lebenshaltungskosten am spürbarsten.“ Deren finanzielle Besserstellung sei unbedingtes Ziel von ver.di gewesen,  erklärte von Fintel nach dem Abschluss.

Dieser Tarif gilt für die kommenden 24 Monate bis zum Jahresende 2023. Die Auszahlung der Corona-Prämie soll ab Dezember 2021 bis spätestens März 2022 erfolgen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Pokerspiele der Süddeutschen Zeitung

Bei einer Betriebsversammlung des Süddeutschen Verlags am vergangenen Dienstag ruderte Geschäftsführer Dr. Christian Wegner etwas zurück. Er deutete an, dass der Stellenabbau in der Redaktion der Süddeutschen Zeitung (SZ) nicht ganz so dramatisch ausfallen könnte wie bislang befürchtet. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass der Verlag in München für das laufende Jahr mit einem Abbau von 30 Vollzeitstellen plant. Die dju in ver.di kritisiert das Vorhaben scharf.
mehr »

Echte Menschen in Film und Fernsehen

Wie wird Künstliche Intelligenz das Filmgeschäft verändern? Und welche Auswirkungen hat die Technologie auf die Kreativen? Die Erwartungen an KI sind groß, die Befürchtungen aber auch. Denn Algorithmen können mit Hilfe von großen Datenmengen schon heute Stimmen oder Deepfakes erstellen. Auf der Fernseh- und Streaming - Messe MIPTV in Cannes beschäftigte das Thema die internationale Branche.
mehr »

Schlaffe Tarifangebote bei der ARD

Programmeinschnitte, Sparmaßnahmen und minimale Tarifangebote der ARD. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kritisiert die Haltung der Sender und kündigt Proteste an. Im Rahmen der Tarifverhandlungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk habe es zwar erste Angebote vom Bayerischen Rundfunk (BR) und vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) gegeben. Die Angebote blieben aber laut ver.di weit hinter den berechtigten Forderungen der Mitglieder zurück. Sie liegen auch weit unter den Tarifabschlüssen anderer Branchen oder dem öffentlichen Dienst.
mehr »

Leipzig: Rechtswidrige Durchsuchung

Ein 19-jähriger Journalist hatte im Juni vergangenen Jahres Fotos einer Antifa-Demonstration im Internet veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft Leipzig durchsuchte daraufhin seine Wohnräume und beschlagnahmte mehrere Datenträger. Seine nachgewiesene journalistische Tätigkeit wurde dabei ignoriert. Das Landgericht Leipzig bezeichnet das Vorgehen nun als rechtswidrig.
mehr »