Gutachten: BGH stärkt Informationsfreiheit

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil bestätigt, wonach die Veröffentlichung eines Glyphosat-Gutachtens keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Nach dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Köln hat jetzt auch der BGH klargestellt, dass das Online-Portal „Frag den Staat“ 2018 die Bewertung von Krebsrisiken durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlichen durfte. Damit endet ein langer Urheberrechtsstreit zwischen der Transparenz-Initiative und der Bundesregierung.

Das BfR untersteht dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es hatte 2015 eine Stellungnahme zu einer Monographie der Internationalen Agentur für Krebsforschung verfasst. Das Dokument hatte die Initiative durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten und auf der eigenen Website veröffentlicht. Dagegen ist das BfR vorgegangen wie auch gegen eine Veröffentlichung eines Glyphosat-Berichts durch den MDR. Das BfR sah das Urheberrecht verletzt. 

Im Fall von „Frag den Staat“ bestätigte der BGH das Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem vergangenen Jahr, wonach keine Verletzung des Urheberrechts vorliege (Az.: I ZR 84/21). Zunächst hatte das Landgericht Köln im April 2019 per Einstweiliger Verfügung die Veröffentlichung untersagt. Der BGH hat am 27. Januar 2022 eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen, wie aus dem am 30. März 2022 veröffentlichtem BGH-Beschluss hervorgeht. 

Die Entscheidung ist ein „wichtiges Signal für die Informationsfreiheit“, erklärte die Initiative „Frag den Staat“. Die Aktivisten fordern jetzt eine Veränderung des Paragraphen 5 des Urheberrechtsgesetzes. Damit sollte klargestellt werden, dass Veröffentlichungen behördlicher Dokumente urheberrechtlich immer zulässig seien. 

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