Das Landgericht Mannheim hat dem Südkurier-Verlag untersagt, Teile seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegenüber freien Mitarbeitern zu verwenden. Sie sind rechtswidrig.
Gegen die Verwendung der AGBs hatte der DJV mit Unterstützung von ver.di geklagt und nun eine Einstweilige Verfügung gegen die Südkurier GmbH Medienhaus (Az.2O145/10) erwirkt. Das Gericht verbietet die Übertragung der Nutzungsrechte für Texte und Fotos auf Dritte sowie die Weitergabe von Texten und Fotos an andere Medien der Holtzbrinck-Gruppe ohne Rücksprache mit dem Autor. Die beiden diesbezüglichen Absätze seien zu unbestimmt, befand das Gericht. Sie erweckten den Eindruck, dass diese Weitergabe auch ohne Vergütung durch den Verlag erfolgen dürfe. Dennoch beanstandete das Gericht nicht die Festlegungen, wonach sich der Verlag weiterhin die erweiterten Nutzungsrechte einräumen lassen darf, ohne eine über das vereinbarte Honorar hinausgehende Vergütung zu bezahlen.