EU: Weg zu kollektiven Regelungen ist frei

Geballte Fallschirmkraft hilft besser, den freien Fall zu beenden.
Foto: 123rf/Anton Podoshvin/M: Petra Dreßler

Mit der Veröffentlichung sogenannter „Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbständigen“ hat die EU-Kommission klargestellt, dass Solo-Selbstständige ihre Arbeits- und Vergütungsbedingungen durch kollektive Vereinbarungen regeln können. Personen, die im Wesentlichen nur ihre eigene Arbeitskraft einsetzen, werden insoweit vom EU-Wettbewerbsrecht nicht mehr gehindert.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft begrüßt ausdrücklich, dass nun kollektive Verhandlungen möglich werden. „Wir haben uns als ver.di bei der verantwortlichen Generaldirektion Wettbewerb intensiv für diese Verbesserung eingesetzt und konnten beispielsweise erreichen, dass der Kreis der Selbstständigen, die von dieser Leitlinie erfasst wird, deutlich weiter definiert wurde als ursprünglich vorgesehen“, betont ver.di-Vorsitzender Frank Werneke.

Bisher war es allen Selbstständigen nicht erlaubt, ihre Auftraggeber zu kollektiven Verhandlungen aufzufordern: als Unternehmer waren ihnen laut EU-Wettbewerbsrecht Preisabsprachen verboten. Viele auch der rund 30.000 soloselbstständigen Mitglieder von ver.di mussten vorgegebene Vergütungen ohne Verhandlungen akzeptieren. Das könne sich nun ändern. Der Weg zu Verhandlungen im Kollektiv sei offen.

„Die Leitlinien sind die Voraussetzung dafür, dass wir als Gewerkschaften die oftmals prekären Einkommens- und Lebenslagen vieler soloselbstständiger Kolleginnen und Kollegen gemeinsam mit ihnen bekämpfen können“, so Werneke. Nach Corona und angesichts der derzeit angespannten finanziellen Lage vieler einkommensschwacher Erwerbstätiger, auch Solo-Selbstständiger, sei kollektives Handeln notwendiger denn je.

Die gemeinsam mit den europäischen Gewerkschafts-Dachverbänden UNI-Europa und EGB erreichten Änderungen seien ein Erfolg, der Hoffnung gibt, betonen auch die ver.di-Kunstfachgruppen. Doch erlaube der jetzige Kompromiss weiterhin keine einseitigen Honorarempfehlungen; solche seien auf dieser Rechtsbasis weiterhin kritisch. Tariffragen sind Machtfragen, erinnern die Fachgruppen mit Blick auf den notwendigen Organisationsgrad, um kollektive Verhandlungen auch führen zu können.

 

 

 

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