EU: Weg zu kollektiven Regelungen ist frei

Geballte Fallschirmkraft hilft besser, den freien Fall zu beenden.
Foto: 123rf/Anton Podoshvin/M: Petra Dreßler

Mit der Veröffentlichung sogenannter „Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbständigen“ hat die EU-Kommission klargestellt, dass Solo-Selbstständige ihre Arbeits- und Vergütungsbedingungen durch kollektive Vereinbarungen regeln können. Personen, die im Wesentlichen nur ihre eigene Arbeitskraft einsetzen, werden insoweit vom EU-Wettbewerbsrecht nicht mehr gehindert.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft begrüßt ausdrücklich, dass nun kollektive Verhandlungen möglich werden. „Wir haben uns als ver.di bei der verantwortlichen Generaldirektion Wettbewerb intensiv für diese Verbesserung eingesetzt und konnten beispielsweise erreichen, dass der Kreis der Selbstständigen, die von dieser Leitlinie erfasst wird, deutlich weiter definiert wurde als ursprünglich vorgesehen“, betont ver.di-Vorsitzender Frank Werneke.

Bisher war es allen Selbstständigen nicht erlaubt, ihre Auftraggeber zu kollektiven Verhandlungen aufzufordern: als Unternehmer waren ihnen laut EU-Wettbewerbsrecht Preisabsprachen verboten. Viele auch der rund 30.000 soloselbstständigen Mitglieder von ver.di mussten vorgegebene Vergütungen ohne Verhandlungen akzeptieren. Das könne sich nun ändern. Der Weg zu Verhandlungen im Kollektiv sei offen.

„Die Leitlinien sind die Voraussetzung dafür, dass wir als Gewerkschaften die oftmals prekären Einkommens- und Lebenslagen vieler soloselbstständiger Kolleginnen und Kollegen gemeinsam mit ihnen bekämpfen können“, so Werneke. Nach Corona und angesichts der derzeit angespannten finanziellen Lage vieler einkommensschwacher Erwerbstätiger, auch Solo-Selbstständiger, sei kollektives Handeln notwendiger denn je.

Die gemeinsam mit den europäischen Gewerkschafts-Dachverbänden UNI-Europa und EGB erreichten Änderungen seien ein Erfolg, der Hoffnung gibt, betonen auch die ver.di-Kunstfachgruppen. Doch erlaube der jetzige Kompromiss weiterhin keine einseitigen Honorarempfehlungen; solche seien auf dieser Rechtsbasis weiterhin kritisch. Tariffragen sind Machtfragen, erinnern die Fachgruppen mit Blick auf den notwendigen Organisationsgrad, um kollektive Verhandlungen auch führen zu können.

 

 

 

Weitere aktuelle Beiträge

Gutes Ergebnis für die VG Wort

Im Jahr 2024 hat die VG Wort 165,64 Millionen Euro aus Urheberrechten eingenommen. Im Vorjahr waren es 166,88 Millionen Euro. Aus dem Geschäftsbericht der VG Wort geht hervor, dass weiterhin die Geräte-, und Speichermedienvergütung der wichtigste Einnahmebereich ist. Die Vergütung für Vervielfältigung von Textwerken (Kopiergerätevergütung) ist aber von 72,62 Millionen Euro im Jahr 2023 auf nun 65,38 Millionen Euro gesunken. Die Kopier-Betreibervergütung sank von 4,35 auf 3,78 Millionen Euro.
mehr »

dju: Mehr Schutz für Journalist*innen

Anlässlich des Internationalen Tages der Pressefreiheit am 3. Mai fordert die Deutsche Journalistinnen und Journalisten Union (dju) in ver.di von Arbeitgeber*innen und Auftraggeber*innen in Rundfunk und Verlagen, den Schutz angestellter und freier Medienschaffender zu verbessern.
mehr »

ROG: Rangliste der Pressefreiheit 2025

Es ist ein Historischer Tiefstand. Die neue Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen (RSF) zeigt: Nur in sieben Ländern ist die Lage "gut", alle liegen in Europa. Deutschland rutscht auf Platz 11 ab. Neben einer fragilen Sicherheitslage und zunehmendem Autoritarismus macht vor allem der ökonomische Druck den Medien weltweit zu schaffen.
mehr »

Berichten über die sozialen Folgen von KI

Soziale Ungleichheiten, Diskriminierungen und undemokratische Machtstrukturen: Eine neue Studie der Otto-Brenner-Stiftung untersucht, wie soziale Folgen von KI in den Medien verhandelt werden. Warum dies generell eher oberflächlich und stichwortartig geschieht, hängt auch damit zusammen, dass die Berichterstattung bei KI-Themen von Ereignissen und Akteuren aus Technologie-Unternehmen dominiert wird.
mehr »