Ex-Unterhaltungschef soll Schadensersatz an MDR zahlen

Foto: fotolia

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) fordert von seinem früheren Unterhaltungschef Udo Foht rund 300.000 Euro Schadensersatz. Das sagte MDR-Intendantin Karola Wille am Freitag vor dem Landgericht Leipzig. Dort äußerte sie sich als Zeugin im Prozess gegen Foht, der unter anderem wegen Betrugs und Untreue angeklagt ist. Foht habe inzwischen einen „relevanten Teil“ der Schadensforderung beglichen, sagte Wille am Rande der Verhandlung. Der 72-Jährige zahle die Summe weiterhin schrittweise ab. Die Forderungen werden demnach unter anderem wegen des Imageschadens für den Sender erhoben.

Der Angeklagte soll sich von Managern und Firmen der Schlagerszene größere Summen Geld geliehen, diese aber nicht oder nur zum Teil zurückgezahlt haben. Ihm werden in mehreren Fällen Betrug, Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Die Anklage bezieht sich auf die Jahre 2008 bis 2011. Der Prozess gegen Foht begann mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden der Vorfälle im September (Aktenzeichen: 7KLs212Js37951/11).

Die heutige MDR-Intendantin Wille war bis 2011 juristische Direktorin des Senders. Nach eigenen Angaben hatte sie dem damaligen Intendanten Udo Reiter empfohlen, den Unterhaltungschef zu suspendieren und eine Strafanzeige zu stellen. Foht sei zudem mit Hausverbot belegt worden. Bei der Aufklärung des Vorgangs habe sie mit der Staatsanwaltschaft kooperiert, betonte Wille.

Wille sagte vor Gericht aus, sie habe sich als MDR-Justiziarin im August 2011 mit dem Geschäftsführer einer der betroffenen Produktionsfirmen getroffen. Dieser habe berichtet, dass Foht seiner Firma über Jahre hinweg 20.000 Euro geschuldet habe und die Summe in bar zurückgezahlt habe.

Der MDR-Intendantin zufolge durfte Foht als Unterhaltungschef Vereinbarungen über Finanzen nur bis zu einem Betrag von 5.000 Euro selbstständig treffen. Diesbezüglich habe es klare Absprachen gegeben. Zu den Vorgängen um Foht sagte Wille: „Es lag der Verdacht nahe, dass es mehr als Regelverstöße sind.“

Zu Beginn der Hauptverhandlung in Leipzig hatte Foht im vergangenen September nach mehr als zehn Jahren ein Geständnis abgelegt. Für die Produktion von Schlagersendungen habe er sich in mehreren Fällen Beträge im fünfstelligen Bereich geliehen, hieß es. Die Prozessbeteiligten hatten sich im Fall eines Geständnisses auf eine Bewährungsstrafe verständigt.

„Wir begrüßen, dass dieser gesamte Sachverhalt nun auch strafrechtlich hoffentlich seinen Abschluss bald findet“, sagte Wille am Rande der Verhandlung. Foht habe dem MDR und anderen vor vielen Jahren großen Schaden zugefügt. Ihr sei es wichtig, zur Aufklärung beizutragen. Von dem früheren Unterhaltungschef hätte sie sich eine Entschuldigung erhofft, sagte die Senderchefin.

Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Leipzig gegen Foht wird am 16. Dezember fortgesetzt. Als Zeuge soll einer der Geschäftsführer der in den Fall involvierten Produktionsfirmen aussagen.

 

 

Weitere aktuelle Beiträge

Sicher ist sicher: Eigene Adressen sperren

Journalist*innen sind in den vergangenen Jahren vermehrt zum Ziel rechter Angriffe geworden. Die Zahl tätlicher Übergriffe erreichte 2024 einen Rekordwert, so eine aktuelle Studie des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) in Leipzig. Die Autoren benennen die extreme Rechte als strukturell größte Bedrohung für die Pressefreiheit. Einschüchterungen oder sogar körperliche Übergriffe geschehen mitunter direkt an der eigenen Haustür. Den damit verbundenen Eingriff in das Privatleben empfinden Betroffene als besonders belastend.
mehr »

Filmtipp: Mädchen können kein Fußball spielen

Der sehenswerte Dokumentarfilm von Grimme-Preisträger Torsten Körner („Schwarze Adler“) ist eine Hommage an die Pionierinnen des deutschen Frauenfußballs. Körner hat bereits ein ausgezeichnetes Buch über das Thema geschrieben („Wir waren Heldinnen“). Der Film erzählt die Geschichte mit Hilfe von Zeitzeuginnen und vielen zeitgenössischen TV- und Wochenschau-Ausschnitten von den Anfängen in den 50ern bis zur siegreichen Heim-EM 1989.
mehr »

ARD schützt ihre Inhalte vor KI

Die ARD hat ihren Umgang mit Anbietern von KI geändert. Seit Ende Mai dürfen Unternehmen wie etwa Open AI, Perplexity oder Google (Gemini) Inhalte aus den Online-Angeboten der ARD nicht mehr nutzen, um damit ihre KI-Systeme zu trainieren. Das bestätigte der Senderverbund auf Nachfrage. Die ARD hat nun in ihre Webseiten einen sogenannten maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt technisch eingebaut. Damit wird KI-Crawlern signalisiert, dass sie die Inhalte dieser Angebote nicht verwenden dürfen.
mehr »

Internet: Journalismus unter Druck

Angesichts der Vielzahl von Beiträgen zum 30-jährigen Jubiläum des Internets arbeitet der Journalist Jann-Luca Künßberg in einem Gastbeitrag für Netzpolitik.org heraus, wie umfangreich die Online-Welt Journalismus selbst verändert hat. Enorm schnell, so Künßberg, habe der Geschäftsgedanke die Vision eines digitalen Versammlungsorts beiseitegeschoben.
mehr »